Schulen : Thüringen plant Vorruhestandsregelung für Lehrer
Verbeamtete Lehrer an Gymnasien und Regelschulen in Thüringen können künftig vorzeitig in den Ruhestand gehen. Wie ein Sprecher des Kultusministeriums am Dienstag sagte, soll das für Lehrerinnen und Lehrer ab dem Alter von 60 Jahren gelten. Wer diese Möglichkeit in Anspruch nimmt, muss aber auf ein Drittel seiner Bezüge verzichten. Zudem soll jeder Einzelfall im Hinblick auf den Fächerbedarf geprüft werden. Pädagogen für Fächer, in denen es nicht ausreichend Lehrkräfte gibt, hätten dabei schlechtere Karten. Als Beispiel nannte der Sprecher Französischlehrer. Grundschullehrer seien zudem komplett von der Regelung ausgenommen.
Durchschnittsalter: 51 Jahre
Mit diesem Angebot will das Kultusministerium den Lehrerüberhang in einigen Fächern abbauen und zugleich Junglehrern den Einstieg in das Berufsleben erleichtern. Nach Angaben des Ministeriumssprechers gibt es derzeit einen Überhang von rund 1.000 Pädagogen. Das Durchschnittsalter des Lehrpersonals liege bei mehr als 51 Jahren. Lediglich jeder zwölfte Lehrer sei jünger als 40. Dies sei auch ein Ergebnis von 20 Jahren Personalpolitik im Freistaat. Mit der neuen Regelung solle frischer Wind in die Klassenzimmer kommen.
Das "Gesetz zur Verbesserung der Altersstruktur an staatlichen Schulen" war Ende Juli im Kabinett beraten worden und ist nun in der Anhörungsphase. Finanzminister Wolfgang Voß und Kultusminister Christoph Matschie hatten sich bereits darauf verständigt, in den kommenden beiden Jahren jeweils 300 neue Lehrer einzustellen. Je nachdem, wie stark das neue Angebot an verbeamtete Lehrer in Anspruch genommen wird, könnten pro Jahr bis zu 100 weitere Lehrer ihren Dienst antreten. Darüber hinaus soll es auch Gespräche mit den Gewerkschaften über eine ähnliche Regelung geben.
Beamtenbund: Seltsame Regelung
Der Thüringer Beamtenbund sprach von einer seltsamen Regelung. Es sei unklar, weshalb das Angebot nur für verbeamtete Lehrer gelten soll, sagte Landesvize Andreas Schiene. Er forderte das Kultusministerium auch auf zu benennen, für welche Fächerkombinationen die geplanten Einzelfallprüfungen gelten sollen. Schließlich müsse auch bedacht werden, dass sich die finanziellen Einbußen durch den Vorruhestand auch auf die Pension auswirken.
Auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte eine Ausweitung des Angebots auf angestellte Lehrer. Mit Blick auf ein seit September 2011 angemahntes Personalentwicklungskonzept sei die jetzt geplante Vorruhestandsregelung aber ein kleiner Schritt, sagte GEW-Referatsleiterin Bärbel Brockmann. Allerdings seien mehr Neueinstellungen erforderlich.
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