Landtag Sachsen : Grünen-Abgeordneter Lichdi vor Immunitätsverlust
Die Immunität von Johannes Lichdi, Grünen-Abgeordneter im Sächsischen Landtag, soll aufgehoben werden. Das hat der zuständige Landtagsausschuss am Donnerstag empfohlen. Wie eine Sprecherin des Landtags erklärte, muss nun das Plenum die endgültige Entscheidung fällen. Dies gilt aber als Formalie, denn es folgt in der Regel der Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses.
Der Ausschussvorsitzende Robert Clemen sagte bei MDR INFO, das Gremium habe sich bei seiner Entscheidung nur an der Frage orientiert, ob durch das Aufheben der Immunität die Funktionsfähigkeit des Parlaments beeinträchtigt werde. Eine rechtliche Bewertung der Vorwürfe gegen Lichdi obliege allein der Justiz, betonte der CDU-Abgeordnete. Die Staatsanwaltschaft Dresden will den Grünen-Politiker wegen seiner Teilnahme an den Anti-Neonazi-Protesten am 19. Februar 2011 anklagen. Sie wirft ihm einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor. Der 48-Jährige hatte sich damals an der Besetzung eines Platzes in der Dresdner Südvorstadt beteiligt. Dieser lag auf der Route des angemeldeten Neonazi-Aufzugs. Insgesamt waren damals rund 13.000 Menschen auf die Straße gegangen, um gegen den Missbrauch des Gedenkens an die Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg zu protestieren.
Signal der Abschreckung für künftige Blockaden?
Lichdi stritt seine Teilnahme an der Blockade nie ab, sah die Aktion aber durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 des Grundgesetzes gedeckt. Nach der Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses erklärte er, sich einer Anklage stellen zu wollen, wie es Hunderte weitere Teilnehmer der Platzbesetzung auch mussten. Die von der Staatsanwaltschaft angebotene Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldstrafe lehnte er ab. Lichdi vermutet hinter seinem Fall ohnehin schlichte Abschreckungspolitik. Kurz vor dem Gedenken am 13. Februar 2013 sollten offenbar politische Signale gesetzt werden, dass mit aller Härte gegen Platzbesetzer vorgegangen werde. Aktuell gibt es bereits mehrere Aufrufe zur Blockade einer von Rechtsradikalen angemeldeten Veranstaltung.
Viele Verfahren eingestellt
Der Grünen-Politiker zeigte sich zudem verwundert, dass sein Engagement am 19. Februar 2011 strafrechtlich verfolgt wird, seine Teilnahme an einer Blockade im Jahr zuvor aber nicht. Stattdessen strengte die Dresdner Staatsanwaltschaft damals ein Strafverfahren gegen den Linke-Abgeordneten André Hahn an. Dessen Immunität wurde damals ebenso aufgehoben, wie später die seines Parteikollegen Falk Neubert. Ein Verfahren gegen die Grünen-Abgeordnete Eva Jähnigen wurde im Oktober 2012 eingestellt, ebenso wie 158 Verfahren gegen Menschen, die sich wie Lichdi an der Platzbesetzung im Februar 2011 beteiligt hatten. Ein 36 Jahre alter Berliner wurde dagegen vom Amtsgericht Dresden wegen Körperverletzung, besonders schweren Landfriedensbruchs und Beleidigung zu 22 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Er soll damals zum Durchbrechen einer Polizeisperre aufgerufen und die Aktion koordiniert haben.
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