Linke-Klausur in Sachsen-Anhalt : Höhn verurteilt Beobachtung durch Verfassungsschutz
Sachsen-Anhalts Linke hat die geheimdienstliche Überwachung der Partei als offenen Verfassungsbruch kritisiert. Landeschef Matthias Höhn sagte am Montag MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT, das Vorgehen des Verfassungsschutzes sei nicht vom Grundgesetz gedeckt. Die Verfassung werde nicht geschützt, sondern gefährdet. Andersdenkende Demokraten würden offensichtlich flächendeckend überwacht. Das sei absolut inakzeptabel. Höhn verlangte, die Geheimdienste auf den Prüfstand zu stellen.
Landes-Linke unterstützt Klage der Bundespartei
Auf der Jahresauftaktklausur der Landes-Linken am Wochenende in Dessau-Roßlau hatten Landesvorstand, Landtagsfraktion und Bundestagsabgeordnete der Linken aus Sachsen-Anhalt eine entsprechende Klage der Bundespartei unterstützt. Diese hatte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die Überwachung der Partei durch die Geheimdienste eingereicht. Nach Ansicht der sachsen-anhaltischen Linken ist hinter der Beobachtung die klare Absicht erkennbar, "eine gesellschaftliche Kooperation im linken Spektrum zu verhindern und damit eine Hegemonie der Konservativen - unter Missbrauch staatlicher Institutionen - abzusichern".
Mehr Bürgerbeteiligung und Mindestlohn
Auf der Klausur in Dessau-Roßlau sprach sich die Partei außerdem für den Ausbau der direkten Bürgerbeteiligung aus. Der Fraktionschef der Linken im Landtag, Wulf Gallert, verlangte, die Hürden für Volksabstimmungen zu senken und das Wahlalter auf 16 herabzusetzen. Bei der Bekämpfung von Dumpinglöhnen solle die Landesregierung mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darauf achtet. Das von der schwarz-roten Koalition geplante Vergabegesetz sei nicht das Papier wert, auf dem es stehe. So fehle ein Mindestlohn von 8,50 Euro, wie ihn auch die Gewerkschaften fordern, sagte Gallert.
Einen weiteren Schwerpunkt wollen die Landes-Linken beim Thema Chancengleichheit und sozialer Absicherung setzen. So kündigte die Landtagsfraktion an, ein eigenes Kinderförderungsgesetz ins Landesparlament einzubringen. Die Frage des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung für alle Kinder dürfe nicht gegen die qualitative Ausstattung der Betreuung ausgespielt werden.
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