Neu ab November : Reifen, Lohn und neue alte Nummernschilder
Neureifen müssen ein Energiespar-Label tragen, Leiharbeiter in der Metall- und Elektroindustrie bekommen mehr Geld und Bürger werden zur Organspende-Bereitschaft befragt. Außerdem kehren die alten Kfz-Kennzeichen zurück. Das sind die Neuerungen im November.
Neue Reifen nur mit Label
Neureifen für Pkw und Lastwagen sind künftig mit einem Energiespar-Label gekennzeichnet. Auf der Plakette stehen Angaben zur Lärmentwicklung und zum Rollwiderstand, der den Spritverbrauch wesentlich beeinflusst. Außerdem werden die Marken in verschiedenen Farben ausgegeben. Grün steht dabei für besonders effizient, rot für schlechte Werte. Die Hersteller kennzeichnen ihre Reifen zunächst auf freiwilliger Basis. Ab November ist das Label laut einem EU-Beschluss Pflicht.
Mehr Geld für Leiharbeiter in der Metall- und Elektrobranche
Die mehr als 240.000 Leiharbeiter in der Metall- und Elektro-Industrie bekommen ab November mehr Geld. Darauf haben sich die Zeitarbeits-Arbeitgeber und IG Metall in Frankfurt am Main geeinigt. Konkret wurde ein Stufenplan vereinbart, der den Leiharbeitern ab der sechsten Woche Branchenzuschläge auf ihren Tariflohn zusichert. Nach neun Monaten soll der Zuschlag 50 Prozent des Tariflohns betragen. Weitere Zuschläge können auf betrieblicher Ebene vereinbart werden. Mit dem Abschluss soll die Lohnlücke zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften kleiner werden. Der Tarifvertrag gilt bis 2017.
Wer ist bereit zur Organspende?
Die Bundesbürger werden in Zukunft regelmäßig gefragt, ob sie zur Organspende bereit sind. Das hat der Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen. Gegenstimmen und Enthaltungen gab es vor allem bei den Linken. Die Abstimmung verlief ohne Fraktionszwang. Die neue Regelung sieht vor, dass die Krankenkassen jeden Versicherten ab 16 Jahren in regelmäßigen Abständen fragen, ob er zur Organspende bereit ist. Einen Entscheidungszwang gibt es jedoch nicht. In Deutschland warten 12.000 Menschen auf ein neues Organ. Jeden Tag sterben drei von ihnen.
Mehr Unterstützung für Pflegende und Pflegebedürftige
Wer einen Angehörigen pflegt, kann für ihn zwischenzeitlich bis zu vier Wochen Kurzzeit - oder Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. In dieser Zeit wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Außerdem können Pflegebedürftige bis zu vier Wochen zur Kurzzeitpflege in Reha-Einrichtungen untergebracht werden.
Mehr Geld gibt es auch für Pflegebedürftige, die zusammen mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe leben. Sie erhalten monatlich zusätzliche 200 Euro. Damit soll die neue Wohnform gefördert werden. Auch bauliche Verbesserungen im Wohnumfeld der Wohngruppe werden unterstützt. Für jede Person werden hier 2.557 Euro gezahlt.
Diese Neuerungen sind im "Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz" geregelt. Das Gesetz sieht auch eine schnellere Feststellung der Pflegebedürftigkeit vor: Danach sollen Pflegekassen innerhalb von zwei Wochen nach dem Pflegeantrag eine Beratung durchführen. Die Untersuchung der Pflegebedürftigkeit und die abschließende Entscheidung über die Pflegeleistungen sollen innerhalb von fünf Wochen erfolgen.
Förderung für Photovoltaik-Anlagen sinkt
Die Fördersätze für neue Photovoltaik-Anlagen sinken. Die Sätze werden monatlich konstant um ein Prozent abgesenkt. Außerdem sinkt die Einspeisevergütung wenn der festgelegte Zubau überschritten wird. Er bewegt sich zwischen 2.500 und 3.500 Megawatt pro Jahr.
Höhere Arzneimittelsicherheit
Auch im Arzneimittel- und Betäubungsmittelrecht gibt es Änderungen. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Verbesserung der Arzneimittelsicherheit und der Schutz der Patienten vor gefälschten Arzneimitteln. Dazu sollen etwa besonders fälschungsgefährdete Medikamente auf ihrer Verpackung eine Sicherungskennzeichnung tragen. Ausländische Versandapotheken sind zudem an die deutsche Arzneimittelpreisverordnung gebunden, wenn sie nach Deutschland liefern wollen. Darüber hinaus dürfen Ärzte Palliativpatienten betäubungsmittelhaltige Schmerzmittel überlassen, wenn sie sich nicht oder nicht rechtzeitig aus der Apotheke besorgen lassen.
Besserer Schutz von Kapitalanlegern
Mit der Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erhalten Anleger einen besseren Rechtsschutz. Sie haben jetzt unter anderem die Möglichkeit, abhängig vom Ausgang eines Musterverfahrens zu entscheiden, ob sie klagen wollen.
Dazu können sie einen Anspruch zum Musterverfahren anmelden, der eine Verjährung ihrer Ansprüche verhindert. Sogenannte Musterfeststellungsverfahren wurden bereits 2005 eingeführt, um Gerichten eine bessere Handhabung von Massenklagen zu ermöglichen.
Grünes Licht für alte Kfz-Kennzeichen
Kfz-Kennzeichen, die im Zuge von Gebietsreformen in den vergangenen Jahren verschwunden sind, könnten bald wieder im Verkehr auftauchen. Eine entsprechende Änderung der Fahrzeug-Zulassungsordnung wurde von mehreren Bundesländern beantragt und tritt nun in Kraft. Vor allem in ländlichen Gegenden besteht der Wunsch, Fahrzeuge wieder mit den früheren regionalen Nummernschildern zu versehen. Bis die neuen alten Kennzeichen aber tatsächlich vergeben werden, wird noch etwas Zeit vergehen, denn die Freigabe muss von den jeweiligen Bundesländern noch beim Bundesverkehrsministerium beantragt werden.
Sportboot ohne Führerschein
Wer ein Sportboot fahren will, braucht erst ab einer Motorstärke von 15 PS einen Führerschein. Bislang war dies schon ab 5 PS Pflicht.


