Neu ab 2013

Neu ab 2013 : Arbeit und Soziales

Mini-Jobs werden rentenversicherungspflichtig, Hartz-IV-Empfänger bekommen mehr Geld, für Dachdecker gibt es höhere Mindestlöhne und Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt.

Eine junge Frau sitzt vor einem Computer

Neue Verdienstgrenzen für Mini-Jobber

Wer einen sogenannten Mini- oder Midi-Job hat, darf von 2013 an mehr dazu verdienen. Die Entgeltgrenzen steigen von 400 auf 450 Euro bzw. von 800 auf 850 Euro. Die bislang abgabenfreien Mini-Jobs werden darüber hinaus rentenversicherungspflichtig. Mini-Jobber müssen den Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von pauschal 15 Prozent aus eigenen Mitteln aufstocken. Mit 17,55 Euro lassen sich vollwertige Pflichtbeitragszeiten erreichen.

Die neuen Regeln gelten für alle entsprechenden Arbeitsverhältnisse, die ab 1. Januar 2013 neu abgeschlossen werden. Für bestehende Minijobs gibt es Bestandsschutz- und Übergangsregeln.

Hartz IV

Für viele Hartz-IV-Empfänger gelten ab 1. Januar höhere Regelsätze. Alleinstehende erhalten dann monatlich acht Euro mehr. Aber auch bei Paaren und Kindern steigen die Sätze:

Wer neuer Regelsatz Steigerung
Alleinlebend (Regelbedarfsstufe 1) 382 Euro + 8 Euro
Paare / Bedarfsgemeinschaften (Regelbedarfsstufe 2) 345 Euro + 8 Euro
Erwachsene im Haushalt anderer (Regelbedarfsstufe 3) 306 Euro + 7 Euro
Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (Regelbedarfsstufe 4) 289 Euro + 2 Euro
Kinder von sechs bis unter 14 Jahren (Regelbedarfsstufe 5) 255 Euro + 4 Euro
Kinder von 0 bis 6 Jahre (Regelbedarfsstufe 6) 224 Euro + 5 Euro

Betreuungsgeld

Ab August bekommen Eltern, die ihre Kinder nicht in die Krippe geben, sondern selbst zu Hause betreuen, monatlich 100 Euro. Von August 2014 an werden 150 Euro gezahlt. Wer auf eine Barauszahlung verzichtet und das Geld stattdessen zur privaten Altersvorsorge oder für die Ausbildung der Kinder anlegt - das sogenannte Bildungssparen – erhält einen zusätzlichen Bonus von 15 Euro pro Monat.

Etwas weniger Elterngeld

Für Kinder, die ab Januar geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Für die Sozialversicherungsbeiträge werden künftig einheitlich 21 Prozent abgezogen. Bislang zählten die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Bei Eltern, die monatlich 2.000 bis 3.000 Euro brutto verdienen, kann das Elterngeld dadurch bis zu zehn Euro niedriger pro Monat ausfallen.

Höhere Selbstbehaltsätze für Kindergeld und Unterhalt

Für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Selbstbehalt von 950 auf 1.000 Euro. Nicht Erwerbstätige dürfen künftig 800 statt 770 Euro monatlich für sich behalten. Auch wer einem Ehegatten oder für nichteheliche Kinder Unterhalt zahlen muss, hat einen höheren Selbstbehalt: Er steigt von 1.050 auf 1.100 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt ab Januar 1.200 Euro, der gegenüber Eltern steigt von 1.500 auf 1.600 Euro. Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag eines Unterhaltspflichtigen, den er für sich behalten darf, auch wenn er dann nicht den kompletten Unterhalt zahlen kann.

Höhere Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Dachdecker

Ein Dachdecker mit gelbem Helm bei der Arbeit
Im Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk steigen die Mindestlöhne.

Die gesetzlichen Mindestlöhne für Beschäftigte in der Gebäudereinigung steigen. So gilt für die Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) ab 1. Januar 2013 in den alten Bundesländern ein Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde (alt: 8,82 Euro). In den neuen Ländern wird der Mindestlohn von 7,33 Euro auf 7,56 Euro angehoben. In der Glas- und Außenreinigung (Lohngruppe 6) muss den Beschäftigten in den neuen Bundesländern von nun an ein Mindestlohn von 9 Euro pro Stunde (alt: 8,88 Euro) gezahlt werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Oktober 2013.

Für die Beschäftigten im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindeststundenlohn bundesweit von 11 auf 11,20 Euro. Diese Festlegung gilt bis zum 31. Dezember 2013.

Für Zeitarbeiter in der kautschuk- und kunststoffverarbeitenden Industrie gibt es von Januar 2013 an ebenfalls neue Branchenzuschläge.

Kurzarbeitergeld wird länger gezahlt

Kurzarbeitergeld wird von Januar an bis zu zwölf Monate gezahlt. Allerdings nur dann, wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis 31.12.2013 entstanden ist. Die Regelung gilt auch für all jene, die bereits auf Kurzarbeit sind.

Arbeitgeber müssen mehr Geld für eine Insolvenz zurücklegen

Steht ein Unternehmen vor der Pleite, haben die Beschäftigten Anspruch auf eine Zahlung von Insolvenzgeld. Es wird durch eine Umlage der Arbeitgeber finanziert. Von Januar an zahlen Arbeitgeber eine Umlage in Höhe von 0,15 Prozent des Arbeitsentgeltes statt wie 2012 nur 0,04 Prozent.

Zuletzt aktualisiert: 28. Dezember 2012, 12:54 Uhr

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