Neu ab 2013 : Verkehr und Energie
Mit Elektroautos länger steuerfrei fahren
Käufer von Elektroautos werden zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Bisher waren es fünf Jahre. Die Steuerbefreiung gilt sowohl für Fahrzeuge reinem Elektroantrieb als auch für solche, die mit einer Brennstoffzelle betrieben werden. Die Regelung umfasst aber nur Autos, deren Erstzulassung zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2015 liegt. Von 2016 bis 2020 liegt die Steuerbefreiung dann wieder bei fünf Jahren. Mit der Neuregelung will die Bundesregierung einen stärkeren Anreiz für den Kauf von Elektrofahrzeugen schaffen, um das angestrebte Ziel von einer Million Elektrofahrzeugen im Jahr 2020 zu erreichen.
Weniger Geld für Rußpartikelfilter
Wer einen Rußpartikelfilter in sein Dieselfahrzeug einbauen will, bekommt im kommenden Jahr weniger Förderung. Statt 330 Euro gibt der Staat dann nur noch 260 Euro dazu. Wer noch 2012 umgerüstet hat, aber noch keinen Antrag auf Förderung gestellt hat, sollte dies bis zum 15. Februar 2013 nachholen. Bis zu diesem Stichtag wird nämlich noch der höhere Fördersatz gezahlt.
Kraftstoffpreise werden zentral erfasst
Tankstellen in Deutschland sollen ihre Kraftstoffpreise an das Bundeskartellamt übermitteln. Dort werden die Preise von einer neuen Meldestelle erfasst und in einer Datenbank privaten Anbietern zur Verfügung gestellt.
Ab Sommer 2013 sollen dann Autofahrer über Smartphone-Apps, Navigationsgeräte ûnd Internet die aktuellen Preise abfragen können.
Fernlinienbusse
Buslinien dürfen jetzt auch Fernverkehrsstrecken anbieten. Voraussetzung ist, dass die Haltepunkte mindestens 50 Kilometer auseinander liegen.
Schwerbehinderte zahlen mehr für Bus- und Bahnfahrkarten
Die Eigenbeteiligung an Bus- und Bahnkarten für Schwerbehinderte steigt von 60 Euro auf 72 Euro pro Jahr. Blinde und hilflose Menschen, sowie einkommensschwache Personen sind aber weiterhin von der Eigenbeteiligung befreit.
Neuer europäischer Führerschein wird nach 15 Jahren ungültig
Wer seine Fahrprüfung nach dem 19. Januar 2013 ablegt oder sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen muss, bekommt den neuen europäischen Führerschein. Dieser wird nach 15 Jahren ungültig und muss dann erneuert werden.
Wer seine Fahrprüfung vor dem Stichtag abgelegt hat, darf seinen Führerschein noch bis 2033 behalten, muss aber spätestens dann auf den neuen umsteigen.
Ab 19. Januar 2013: neue und veränderte Fahrerlaubnisklassen
Bei Leichtkraftfahrzeugen, die bis maximal 45 Kilometer pro Stunde erreichen können und höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum haben, werden ab 19.Januar 2013 keine Unterschiede mehr gemacht. Mofas und Leichtkraftfahrzeuge mit drei oder vier Rädern, wie Quads, Trikes und Microcars werden dann unter der neuen Klasse AM zusammengefasst.
Die Führerscheinklasse A mit dem Zusatz "beschränkt" erlaubte lediglich das Fahren von Motorrädern bis 34 PS. Ab 19. Januar beginnen Führerscheinneulinge gleich mit der neu eingeführten Klasse A2 und dürfen damit auf die 48-PS-Maschinen steigen. Die Bestimmungen der Klasse A1 werden an schwächer motorisierte Krafträder angepasst. Für schwere Maschinen ist weiterhin die Klasse A erforderlich. Der Aufstieg von einer Klasse in die nächste ist aber erst nach mindestens zwei Jahren möglich Außerdem muss dann jeweils noch eine Prüfung abgelegt werden. Um direkt mit Fahrerlaubnisklasse A einzusteigen zu können, ist ein Mindestalter von 24 Jahren vorgeschrieben.
Trikes werden nicht mehr den Autos zugerechnet, sondern Motorrädern gleichgestellt. Deshalb ist ab 19. Januar auch ein Motorrad-Führerschein nötig. Außerdem sind Anhänger bei den Dreirädern nicht mehr erlaubt.
Für das Fahren mit Anhänger in der Fahrerlaubnisklasse BE gelten ab 19. Januar 2013 neue Regeln: So darf das Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger 3.500 Kilogramm nicht überschreiten. Bisher wurde nur das Anhängergewicht berücksichtigt. Liegt das Gewicht der Anhänger-Fahrzeug-Kombination zwischen 3.500 und 4.250 Kilogramm, darf der Anhänger selbst nicht schwerer als 750 Kilogramm sein. Zudem muss der Fahrer eine Schulung absolvieren. Für Fahrten mit schweren Anhängern ist die Fahrerlaubnisklasse C1E erforderlich.
Steigende Erneuerbare-Energien-Umlage macht Strom teurer
Die Erneuerbare-Energien-Umlage steigt um 47 Prozent von 3,59 Cent auf 5,277 Cent pro Kilowattstunde. Inklusive Mehrwertsteuer liegt sie dann bei 6,29 Cent pro Kilowattstunde. Darüber hinaus werden steigende Netzentgelte und weitere Kosten für die Energiewende erwartet. Haushalte müssen sich darum auf schätzungsweise zehn Prozent höhere Stromkosten einstellen.
Geringer Standby-Verbrauch
Neue elektronische Geräte dürfen ab Januar 2013 im Standby-Betrieb nicht mehr als 0,5 bis ein Watt verbrauchen. Importierte Geräte, die einen höheren Standby-Verbrauch haben, dürfen in der EU nicht verkauft werden.
Umrüstung von Solarstromanlagen
Neuere Photovoltaik-Anlagen müssen vom 1. Januar 2013 an den technischen Vorgaben zur Netzsicherheit entsprechen. Sie müssen dann entweder über ein Einspeisemanagement verfügen, dass es dem Netzbetreiber erlaubt, in Spitzenzeiten die Einspeisung zu regeln, oder von vornherein und permanent 30 Prozent weniger Strom liefern. Die Regelung gilt für alle Anlagen, die seit 1. Januar 2012 in Betrieb genommen wurden. Auch Kleinsterzeuger mit einer Einspeiseleistung von höchstens 30 Kilowatt sind davon betroffen.
Emissionsrechte werden versteigert
Ab 2013 werden die Rechte für den Kohlendioxid-Ausstoß europaweit geregelt. Sämtliche Unternehmen müssen dann entsprechende Emissionsberechtigungen ersteigern. Der Erlös soll vor allem dem Klimaschutz und der Umsetzung des Energiekonzepts zugute kommen. Sogenannte Verschmutzungszertifikate, mit denen bisher CO2-Kontingente national verteilt wurden, gibt es nicht mehr. Auch kostenlose Berechtigungen entfallen.
Steuervergünstigung für Energieintensive Unternehmen nur unter Auflagen
Für Unternehmen, die unter hohem Energieaufwand produzieren, gab es bislang eine Steuervergünstigung, den sogenannten Spitzenausgleich. Um ihn auch 2013 in Anspruch nehmen zu können, müssen sie Energiemangement-Systeme einführen, die sie sparsamer produzieren lassen.


