Neu ab 2013

Neu ab 2013 : Steuern und Finanzen

Höherer Steuerfreibetrag

Eine Hand stapelt Münzen
Der Grundfreibetrag steigt.

Der steuerfreie Grundfreibetrag für Erwachsene wird um 126 Euro angehoben und liegt dann bei 8.130 Euro pro Jahr. Das entspricht ungefähr dem verfassungsrechtlich festgelegten Existenzminimum.

Das entsprechende Gesetz wird zwar erst Anfang 2013 beschlossen, soll dann aber rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten. 2014 ist eine Anhebung um weitere 224 Euro vorgesehen.

Elektronische Lohnsteuerkarte

Ab Januar 2013 gibt es die elektronische Lohnsteuerkarte. Die Daten, die auf der bisherigen Karte aus Papier zu finden waren, können Arbeitgeber jetzt von einer Datenbank abrufen.

Etwas weniger Elterngeld

Eine Frau schiebt einen Kinderwagen
Eltern müssen beim Elterngeld Abstriche machen.

Für Eltern von Kindern, die 2013 geboren werden, ändert sich die Berechnung des Elterngeldes. Als Bemessungsgrundlage wird jetzt der Bruttolohn genommen. Dabei werden für die Sozialversicherungsbeiträge künftig einheitlich 21 Prozent abgezogen. Bei Eltern, die monatlich 2.000 bis 3.000 Euro brutto verdienen, kann das Elterngeld dadurch bis zu zehn Euro niedriger pro Monat ausfallen. Bislang wurde der Nettolohn zugrunde gelegt  und bei der Berechnung die konkreten Abzüge für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung des Einzelnen berücksichtigt.

Höhere Selbstbehaltsätze für Kindergeld und Unterhalt

Für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr Unterhalt zahlen müssen, erhöht sich der Selbstbehalt von 950 auf 1.000 Euro. Nicht Erwerbstätige dürfen künftig 800 statt 770 Euro monatlich für sich behalten. Auch wer einem Ehegatten oder für nichteheliche Kinder Unterhalt zahlen muss, hat einen höheren Selbstbehalt: Er steigt von 1.050 auf 1.100 Euro. Der Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern beträgt ab Januar 1.200 Euro, der gegenüber Eltern steigt von 1.500 auf 1.600 Euro. Der Selbstbehalt ist der Mindestbetrag eines Unterhaltspflichtigen, den er für sich behalten darf, auch wenn er dann nicht den kompletten Unterhalt zahlen kann.

Auflagen für Finanzberater

Finanzberater müssen bei einer Industrie- und Handelskammer eine Prüfung ablegen, bei der sie ihre Sachkunde nachweisen. Außerdem sind sie jetzt zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet, die bei Vermögensschäden haftet.

Eidesstattliche Vermögensauskunft von Schuldnern

Eine Frau zieht die Hosentaschen aus ihrer Jeans, um zu zeigen, dass sie nichts hat
Die Eidesstattliche Versicherung wird zur Vermögensauskunft.

Ein Gläubiger kann von einem Schuldner, der seine Schuld nicht begleichen kann, eine eidesstattliche Versicherung über dessen Vermögen verlangen. Sie wird jetzt im Rahmen der sogenannten "Vermögensauskunft" abgegeben. Neu ist dabei, dass der Vermögensauskunft kein unergiebiger Pfändungsversuch vorausgegangen sein muss. Die Vermögensauskünfte werden von den zentralen Vollstreckungsgerichten der Länder in einer bundesweiten Datenbank elektronisch verwaltet.

Bund dünnt Anlageangebot aus

Der Bund dünnt sein Anlageangebot aus. Bundesschatzbriefe, Finanzierungsschätze und Tagesanleihen werden ab 2013 nicht mehr angeboten. Bundesanleihen, -obligationen oder -schatzanweisungen sind weiterhin möglich. Sie können aber nicht mehr direkt von der Deutschen Finanzagentur erworben werden, sondern gebührenpflichtig bei Banken und Sparkassen.

Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2013, 13:13 Uhr

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