Neu ab 2013 : Verbraucher
Die Deutsche Post erhöht das Porto für Briefe, Bücher- und Warensendungen. Versicherer dürfen beim Abschluss von Policen keinen Unterschied mehr zwischen Mann und Frau machen. Schon seit Dezember 2012 gibt es die sogenannten Unisex-Tarife. Und Anleger auf dem grauen Kapitalmarkt werden besser geschützt. Näheres zu diesen und weiteren Änderungen für Verbraucher lesen Sie hier.
Höhere Preise für Briefporto
Die Deutsche Post hebt zum Jahresbegin das Porto für Briefe, Buch- und Warensendungen an. Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet dann 0,58 Euro, bisher waren es 0,55 Euro. Beim Maxibrief steigt das Porto von 2,20 auf 2,40 Euro. Wer seine alten Briefmarkenbestände aufbrauchen will, kann Ergänzungsmarken kaufen. Wir haben alle Preisveränderungen für Sie zusammengefasst:
| Sendung | Porto bisher | Porto ab 01.01.2013 |
|---|---|---|
| Standardbrief | 0,55 Euro | 0,58 Euro |
| Maxibrief | 2,20 Euro | 2,40 Euro |
| Büchersendung standard | 0,45 Euro | fällt weg, stattdessen als Warensendung zu verschicken |
| Büchersendung kompakt | 0,60 Euro | wie oben |
| Büchersendung groß | 0,85 Euro | 1,00 Euro |
| Büchersendung maxi | 1,40 Euro | 1,65 Euro |
| Warensendung standard | 0,45 Euro | Wird künftig wie eine "Büchersendung kompakt" behandelt |
| Warensendung kompakt | 0,70 Euro | 0,90 Euro |
| Warensendungen maxi | 1,65 Euro | 1,90 Euro |
| Quelle: Deutsche Post |
Besserer Schutz für Anleger auf dem grauen Kapitalmarkt
Gewerbliche Finanzanlagenvermittler, die Investmentfonds und Vermögensanlagen auf dem sogenannten grauen Kapitalmarkt (unterliegt nicht der staatlichen Finanzaufsicht) vertreiben, müssen ab Januar die gleichen Beratungsstandards erfüllen wie Bankberater. Sie sind verpflichtet, ihren Kunden Beratungsprotokolle und Produktinformationsblätter auszuhändigen und ihre Provisionen offenzulegen.
Der Gesetzgeber verlangt von den gewerblichen Vermittlern außerdem einen Sachkundenachweis, eine Berufshaftpflichtversicherung sowie den Eintrag in ein öffentliches Vermittlungsregister.
Neuer Rundfunkbeitrag
Ab 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag und für Bürgerinnen und Bürger die einfache Regel: eine Wohnung - ein Beitrag. Ob und wie viele Radios, Fernseher oder Computer in einer Wohnung vorhanden sind, spielt keine Rolle mehr. Finanziell ändert sich für die meisten Bürgerinnen und Bürger nichts: über 90 Prozent zahlen genauso viel wie heute oder sogar weniger. Ausführliche Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de. Dort erfahren Sie auch, wie Sie sich bequem über das Internet anmelden können oder welche Regelungen für den geschäftlichen Bereich gelten.
Unisex-Tarife bei Versicherungen
Schon seit Ende Dezember gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen die sogenannte Uni-Sex-Regel. Versicherer dürfen danach bei ihren Tarifen keinen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern machen. Alte Verträge bestehen in ihrer bisherigen Form weiter.
Schornsteinfeger-Monopol adé
Nach einer Übergangszeit von vier Jahren fällt ab Januar das Schornsteinfeger-Monopol weg. Wer seinen Kamin und seine Heizungsanlagen warten lassen will, muss nicht mehr den Schornsteinfeger rufen. Von nun an auch dürfen diese Arbeiten auch andere qualifizierte Fachleute übernehmen. Haus- und Wohnungseigentümer müssen sich nun allerdings auch selbst darum kümmern, dass jemand kommt. Einen Bezirksschornsteinfeger wird es jedoch weiterhin geben. Seine Aufgabe ist es, aller fünf Jahre die sicherheitsrelevanten Bestandteile der Heizungsanlage unter die Lupe zu nehmen.
Einrichtung eines Waffenregisters
In Deutschland gibt es ab 1. Januar ein Nationales Waffenregister (NWR). Mit dem Aufbau des computergestützten Systems wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Mit Hilfe des Registers können die Behörden schnell herausfinden, wem eine erlaubnispflichtige Schusswaffe gehört und wann und von wem sie gekauft wurde. In einer weiteren Ausbaustufe soll es dann auch möglich sein, Vorbesitzer, Importeur und Hersteller der Waffe zu ermitteln. Bislang waren die Daten bei 551 einzelnen Behörden gespeichert, die nicht miteinander vernetzt waren.
Neue Trinkwasserverordnung
Die Zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung entlastet durch den Wegfall von Meldepflichten die Gesundheitsbehörden der Länder. Bisher mussten beispielsweise Betreiber großer Trinkwassererwärmungsanlagen diese Aggregate anzeigen. Das ist nun nicht mehr nötig. Von nun an legt das Umweltbundesamt verbindliche und eindeutige hygienische Anforderungen für Trinkwasseranlagen fest. So soll auch weiterhin sichergestellt werden, dass das Trinkwasser sauber und unbelastet bleibt.
Gesundheitsbezogene Werbung
Lebensmittelhersteller dürfen auf Verpackungen keine gesundheitsbezogenen Angaben über ihre Produkte mehr machen. Es sei denn, sie können die beworbene Wirkung wissenschaftlich belegen. Die Regelung, die bereits Mitte Dezember in Kraft getreten ist, soll helfen, Verbraucher besser aufzuklären. Mit welchen Angaben Lebensmittelhersteller auf Verpackungen werben dürfen, entscheidet die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).


