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Neu ab Juli : Rente, TÜV und Handys im Ausland

Im Juli stehen einige Änderungen an: So bekommen die Retner mehr Geld, das Telefonieren mit den Handy im Ausland wird preiswerter und die Regeln für die Kfz-Hauptuntersuchung ändern sich grundlegend.

Rentenbescheid

Mehr Geld für Rentner

Die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland bekommen mehr Geld. Die Altersbezüge steigen zum 1. Juli im Osten um 2,26 Prozent, im Westen um 2,18 Prozent. Rentner profitieren damit von den im vergangenen Jahr deutlich gestiegenen Löhnen. Allerdings liegt der Rentenanstieg nur leicht über der Inflationsrate, die in diesem Jahr bislang im Schnitt 2,1 Prozent betrug. Der Kaufkraftverlust wird so also kaum ausgeglichen. Dennoch ist es der erste deutliche Rentenanstieg seit drei Jahren. 2011 gab es 0,99 Prozent mehr, 2010 eine Nullrunde.

Mehr Geld gibt es auch für Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regimes sowie Impfgeschädigte. Ihre Renten steigen ebenfalls um 2,18 Prozent.

Neuer Prüfkatalog beim Auto-TÜV

Für die Kfz-Hauptuntersuchung gelten ab Juli neue Regeln. So wird eine umfassende Elektronikprüfung aller sicherheitsrelevanten Systeme eingeführt, also Airbag, ABS, ESP oder Notbremsassistent. Dieser Check kommt schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden. Am Anfang jeder Hauptuntersuchung steht jetzt immer eine kurze Probefahrt – diese wird ab sofort Pflicht, um die Assistenzsysteme aussagekräftig beurteilen zu können. Zudem gibt es künftig einen einheitlichen, systematischen Prüfkatalog. Er wird als sogenannter "Mangelbaum" dargestellt und soll dafür sorgen, dass die Prüfentscheidungen und Reparaturforderungen nachvollziehbar werden. Mängel, die bislang als gering galten und für die man noch eine gewisse Zeit hatte, sie zu beheben, werden nun ebenfalls als erheblich eingestuft und sorgen dafür, dass das Auto zunächst einmal durchfällt. Dazu gehören z.B. eine nichtfunktionierende Nebelschlussleuchte oder eine defekte  Kennzeichenbeleuchtung. Der Prüfbericht an sich wird viel detaillierter, die Mängel werden nicht mehr nur als Mängel bezeichnet, sondern konkret benannt. So weiß die Werkstatt gleich genau, was getan werden muss.  Der HU-Bescheid ist quasi schon der Reparaturauftrag.

Eine ganz wichtige Neuerung ist der Wegfall der Rückdatierung. Wer zu spät kommt, erhält trotzdem die volle Plakettenzeit ab dem Datum der Untersuchung. Bisher wurde auf das eigentliche Fälligkeitsdatum zurückdatiert. Zudem gilt: Wer zu lange überzieht, wird strenger bestraft. Künftig soll ein Aufschlag von 20 Prozent auf die reguläre Prüfungsgebühr erhoben werden, wenn der Fahrzeughalter sein Auto mehr als zwei Monate zu spät vorstellt. Konkret bedeutet das ein Bußgeld von etwa 15 Euro beim Überziehen der Prüffrist von zwei bis sieben Monaten. Ab acht Monate sind es 40 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Hinzu käme Ärger mit der Versicherung, falls man in der Überzieh-Zeit einen Unfall hat.

Wechselkennzeichen kommen

 Ein Mann hat ein Nummernschild in der Hand, das er zuvor von einem Auto abmontiert hatte.
Künftig können zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse wechselweise und saisonunabhängig mit nur einem Nummernschild zugelassen werden.

Nach Österreich und der Schweiz kommt ab Juli auch in Deutschland das Wechselkennzeichen. Damit können künftig zwei Fahrzeuge der gleichen Fahrzeugklasse wechselweise und saisonunabhängig mit nur einem Nummernschild zugelassen werden. Fahrzeuge, die sonst mit Saisonkennzeichen unterwegs waren, können jetzt auch außerhalb dieser Zeit gefahren werden. Das Nummernschild besteht aus zwei Teilen: einem rein fahrzeugbezogenen und einem gemeinsamen, austauschbaren. Bis auf die letzte Ziffer sind die Nummern für beide Fahrzeuge identisch. Das Fahrzeug, das gerade kein vollständiges Kennzeichen hat, muss in der Garage oder auf privatem Grund abgestellt werden. Wer es auf der Straße lässt, riskiert neben den Abschleppkosten auch ein Bußgeld von 40 Euro und einen Punkt in Flensburg. Anders als ursprünglich angedacht wird für beide Fahrzeuge der volle Steuersatz fällig. Das ist in Österreich und der Schweiz anders. Dort muss nur für das jeweils teuerste Fahrzeug ein Versicherungsbeitrag und die Kfz-Steuer gezahlt werden. Dem schob hierzulande aber Finanzminister Schäuble einen Riegel vor, der nicht auf die Kfz-Steuer verzichten wollte. Auch von der Versicherungsbranche kam Widerspruch. Einige Versicherer kündigten allerdings Rabatte an. Beantragt werden kann das Wechselkennzeichen bei der Zulassungsstelle. Die Verwaltungsgebühren liegen bei 65 Euro, hinzu kommen noch 40 Euro für die Nummernschilder. Die üblichen Zulassungsgebühren erhöhen sich bei der Zuteilung eines Wechselkennzeichens pro Fahrzeug um sechs Euro. Als Saisonkennzeichen, rotes Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen gibt es die Wechselschilder nicht.

Handy-Telefonate und SMS im Ausland billiger

Mann telefoniert mit Mobiltelefon
Im Ausland preiswerter mobil telefonieren

Pünktlich zur Urlaubssaison können sich Handy-Nutzer auf günstigere Tarife innerhalb Europas freuen. Telefonate und SMS werden zum 1. Juli billiger. Ruft ein Handy-Besitzer aus dem Ausland an, kostet das künftig 0,29 Euro pro Minute, bislang waren es 0,32 Euro. Für eine Kurznachricht werden nun 0,09 statt 0,11 Euro fällig. Erstmals gelten auch Höchstpreise für das Surfen im Internet per Mobiltelefon. Die Datenübertragung wurde dabei auf 70 Cent pro Megabyte begrenzt. Ursprünglich waren hier 0,90 Euro im Gespräch, das wurde aber noch einmal nach unten gesetzt. Auf alle Preise werden allerdings noch die jeweiligen Mehrwertsteuersätze der Länder aufgeschlagen. Bis 2014 werden die sogenannten Roaming-Gebühren weiter sinken. Ein Anruf kostet dann 0,19 Euro, eine SMS 0,06 Euro. Beim Surfen sinken die Preise sogar auf 20 Cent pro Megabyte. Außerdem sollen die Verbraucher ab 2014 auch auf billige Auslandsanbieter umsteigen können – ohne dafür ihre SIM-Karte oder ihre Nummer wechseln zu müssen.

EU will Patienten objektiv informieren

Beipackzettel von Medikamenten.
Patienten sollen künftig klar und verständlich über Nutzen, Wirkung und Nebenwirkungen verrschreibungspflichtiger Medikamente  informiert werden.

Am 1. Juli tritt eine überarbeitete EU-Richtlinie zur Patienteninformation in Kraft. Ihr Ziel ist es nach Angaben der EU-Kommission, Patienten klar und verständlich über Nutzen, Wirkung und Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Medikamente zu  informieren. Die Arzneimittelhersteller dürfen nur auf amtlich registrierten Internetseiten über ihre Arzneimittel informieren. Offene Werbung, zum Beispiel in Presse und Fernsehen, bleibt verboten. Außerdem sollen alle Informationen von den zuständigen nationalen Behörden geprüft und überwacht werden. Die Daten sollen objektiv, patientenorientiert, allgemeinverständlich und nicht irreführend sein. Neutrale Informationen sind beispielsweise die Texte der Produktinformationen (Packungsbeilage), aber auch andere Sachinformationen wie Packungsänderungen, Preisangaben oder Umweltverträglichkeit. Weitergehende produktbezogene medizinische Angaben erfordern eine vorherige behördliche Freigabe. Generell dürfen Patienten nur dann informiert werden, wenn sie selbst nachgefragt oder im Internet gezielt nachgeforscht haben.

Der Europäischen Verbraucherorganisation "Beuc" geht die Richtlinie nicht weit genug, sie sieht etliche Schlupflöcher für die Unternehmen. So kritisiert "Beuc", dass den Firmen freigestellt wird, über welche verschreibungspflichtigen Arzneimittel sie informieren. Das dürften nach Überzeugung der Verbraucherschützer vor allem besonders profitable Präparate sein. Sie fürchten zudem, dass nicht-medikamentöse Therapien in den Hintergrund gedrängt werden. Ganz besonders kritisch sieht die Organisation den hohen (und kostenaufwendigen) Arbeitsaufwand, der nun auf die zuständigen Genehmigungsbehörden zukommt. Zumal in der Richtlinie vorgesehen ist, dass eine Information als genehmigt gilt, wenn sie nach 60 Tagen nicht beanstandet wird. Dadurch sei die Gefahr groß, dass die Verbraucher Zugang zu vielen unkontrollierten Informationen erhielten.

Frankreich: Alkoholschnelltester Pflicht

Ein wichtiger Hinweis angesichts der Ferienzeit: Autofahrer in Frankreich müssen ab Juli einen unbenutzten Alkoholschnelltester bei sich haben. Diese Regelung gilt uneingeschränkt auch für ausländische Autofahrer. Fahrer, die nicht sicher sind, ob sie noch fahrtüchtig sind, sollen so ihren Promillewert selbst ermitteln können. Wer ohne das Gerät erwischt wird, dem droht ein Bußgeld von elf Euro, allerdings erst ab November. Frankreich will mit dieser Maßnahme die Verkehrssicherheit erhöhen. Bei fast jedem dritten tödlichen Unfall im Land ist Alkohol mit im Spiel. Wie in Deutschland gilt auch in Frankreich eine Promillegrenze von 0,5.

Zuletzt aktualisiert: 10. Juli 2012, 12:31 Uhr

32. dieter fischer:
die regierung hält uns für blöd und wir können es nicht ändern weil wir uns nicht wehren. bin zur zeit in amerika die sind villeicht großkotzig aber machen tun sie was sie wollen und nicht das was der staat will viele grüße vom dummen deutschen michel.
04.07.2012
07:06 Uhr
31. IF:
WECHSELKENNZEICHEN - Welch eine Krücke. Alles ohne Sinn und Verstand. Ein Armutszeugnis.
04.07.2012
00:04 Uhr
30. M. Burmeister:
Jaja, der am Hungertuch nagende TÜV. Wenn also ein Lämpchen der Kennzeichenbeleuchtung durchbrennt ist das ja auch sehr sicherheitsrelvant. Ein fehlendes Warndreieck ist dagegen nur ein geringer Mangel. Interessant, ich fahre nun schon seit über 30 Jahren Auto, aber das habe ich nicht gewusst. Ob nun TÜV, Benzinpreis und was nicht noch alles. Ganz oben steht immer das Schild PROFIT drüber. Schade das die Deutschen einfach zu phlegmatisch sind und sich alles gefallen lassen, anstatt endlich mal auf die Strasse zu gehen und richtig Rabatz zu machen. Traurig, traurig traurig, meine lieben Mitbürger
03.07.2012
18:00 Uhr
29. DHL-Preiserhöhung:
Zum 1. Juli sind an den Packstationen die Preise für Päckchen von 3,90 EUR auf 4,10 EUR (+ 5 %) und die Preise für Pakete bis 10 kg von 5,90 EUR auf 6,90 EUR (+ 17 %) angehoben worden.
03.07.2012
15:17 Uhr
28. Jürgen 2:
Wechselkennzeichen? Wieder einmal werden wir Zeugen einer politischen Totgeburt. Kosteneinsparung? Fehlanzeige! Für eine derartige Regelung werden sich kaum Interessenten finden...
03.07.2012
10:47 Uhr
27. Behördenkenner:
Der TÜV ist zwar keine Behörde, er gilt aber als "Beliehener" des Staates, ergo darf er das.
03.07.2012
10:19 Uhr
26. Max Headroom:
Na Klasse, typisch. Entweder ich verstehe es falsch oder unsere Gesetzesgebung ist nicht ganz sauber. Warum soll ich mir 1 Nummernschild für 2 Fahrzeuge holen wenn ich trotzdem 2 mal Steuern und 2 Mal Versicherung zahle, das macht doch keinen Sinn?
03.07.2012
09:31 Uhr
25. mad max:
Der TÜV wurde als so unendlich wichtig eingeführt, um die Allgemeinheit vor schrottreifen Fahrzeugen und den entsprechenden Folgen zu schützen. Ok, ist nachvollziehbar. Aber ein paar lächerliche Euro Strafe für das Umgehen des TÜV um Monate, gar Jahre, ist ein billiger Ablasshandel im Verhältnis zu eventuell hohenWerkstattkosten. Erwischt wird man kaum; wo und wann finden noch polizeiliche Allgemeinkontrollen statt? Und der ruhende Verkehr wird auch nur noch überwacht, wo man auch Knöllchen verteilen kann. unterm Stich: wieder sind die Ehrlichen die Dummen!
02.07.2012
20:59 Uhr
24. Zufrieden:
Ich find das ein faires Angebot 15 Euro für 2 Monate Überziehen zahlen zu müssen (25 Cent pro Tag). Das LOHNT sich ja für mich, zumal nicht mehr rückdatiert wird. Punkte gibt es erst ab 8 Monate, hey da kann ich echt mal bummeln. Ich fahre 14 u. 16 Jahre alte Autos, da zählen 2 Monate mehr oder weniger schon was. Nur vor der Versicherung habe ich Respekt, deswegen lasse ich es lieber. Wenn ich der TÜV wäre, ich hätte auf Fälligkeitsdatum zurückdatiert, so verlockt das echt, sich mal 1-2 Extramonate rauszuholen, so wie in den 90er Jahren.
02.07.2012
20:40 Uhr
23. Manfred Stiefel:
Wechselkennzeichen: Was sich da unsere Herrn Politiker geleistet haben ,kann man nur als absolut unfähig und dumm bezeichnen. man sollte alle zuständige Herrn u. Damen ohne Pensionen rausschmeißen .
02.07.2012
19:41 Uhr

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