Neu ab September : Stärkere Verbraucherrechte, Glühbirne adé
Schneller und umfangreicher: Informationen für Verbraucher
Verbraucher erhalten von Behörden schneller und günstiger umfangreichere Informationen über Produkte, Unternehmen oder bestimmte Rechtsverstöße. Grundlage ist das erweiterte Verbraucherinformationsgesetz (VIG), das zum 1. September in Kraft getreten ist.
Bislang bezog sich das VIG vor allem auf Lebensmittel, Kosmetik und andere Erzeugnisse, die mit Körperkontakt verbunden sind. Jetzt können Verbraucher Informationen über weitere Produkte erfragen, zum Beispiel Elektrogeräte oder Möbel. Diese Behördenanfragen sind in der Regel kostenlos. Erst ab einem Bearbeitungsaufwand von 250 Euro fallen Gebühren an. Geht es um Rechtsverstöße ist sogar ein Aufwand bis zu 1.000 Euro gebührenfrei. Alle Anfragen können per Brief, Telefon oder E-Mail gestellt werden und müssen schneller als bisher beantwortet werden.
Kostenfrei warten
Wer eine Sonderrufnummer wählt und in eine Warteschleife geleitet wird, braucht für das Warten in den ersten zwei Minuten keine Gebühren zu bezahlen. Außerdem muss dem Anrufer mitgeteilt werden, dass nach Ablauf der zwei Minuten Kosten anfallen.
Diese Regelung betrifft in erster Linie Anrufe von Nummern, deren Vorwahl mit 0180 oder 0900 beginnt. Die Begrenzung auf zwei Minuten ist aber nur vorläufig und Teil einer Übergangsbestimmung. Ab Juni 2013 sind Warteschleifen bei Sonnderrufnummern vollständig kostenfrei.
Adresshandel nur mit Zustimmung
Verbraucher müssen jetzt zustimmen, wenn Unternehmen ihre Adresse und andere personenbezogene Daten für Werbezwecke verwenden wollen. In Verträgen muss die entsprechende Passage zur Einwilligung deutlich hervorgehoben werden. Gut erkennbar hingewiesen werden muss auch auf die Möglichkeit des Widerspruchs, mit der die Einwilligung nachträglich wieder zurückgezogen werden kann.
Aus für 40-Watt-Glühbirnen
Seit 2010 werden wir jeden September daran erinnert, dass der Abschied von der guten alten Glühbirne ein Abschied auf Raten ist. Nach den 75- und 60-Watt-Lampen dürfen seit 1. September 2012 keine 40-Watt-Glühlampen mehr in den Handel gebracht werden.
Ab 2016 sollen dann alle Glühlampen sowie Halogenlampen unterhalb der Energieeffizienzklasse B vom Markt verschwunden sein.
Weniger Geld für Strom aus Photovoltaik-Anlagen
Rückwirkend ab April 2012 werden die Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaikanlagen abgesenkt. Gleichzeitig wird der Eigenverbrauch an Strom nicht mehr vergütet. Festgelegt ist das im "Gesetz zur Änderung der Förderung für Strom aus solarer Strahlungsenergie". Darin wird auch ein Gesamtziel von 52 Gigawatt Strom aus Photovoltaikanlagen in Deutschland definiert. Wenn dieses Ziel durch den weiteren Ausbau der Anlagen erreicht ist, wird es keine Förderung mehr geben.
Speicherung von Kohlendioxid
Verbrennungskraftwerke und Industrie erzeugen Kohlendioxid. Bislang wird das klimaschädliche Gas in die Atmosphäre ausgestoßen. Mit einem neuen Verfahren, dem sogenannten "Carbon Dioxide Capture and Storage" (CCS) soll es nun abgeschieden und unterirdisch gelagert werden. Das neue "CCS-Gesetz" sieht vor, dass in Deutschland jährlich nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingelagert werden dürfen. Insgesamt ist eine Höchstgrenze von vier Millionen Tonnen vorgesehen. Zudem soll 2017 die Technologie grundlegend überprüft werden. CCS ist nicht unumstritten. Kritiker sehen unter anderem noch nicht alle Risiken ausreichend erforscht und halten die festgelegten Begrenzungen für zu hoch.
Verschärfung des Jugendstrafrechts
Eine Haftstrafe für Jugendliche war bislang das letzte Mittel, das im Jugendstrafrecht zur Anwendung kam. Sie wurde in der Regel vor allem bei schweren Straftaten wie Mord, Raub oder schwerer Körperverletzung verhängt. Doch seit einiger Zeit mehren sich die Stimmen, die eine Verhängung kurzer Haftstrafen auch bei kleineren Delikten fordern. Dieser sogenannte "Warnschuss-Arrest" ist jetzt gesetzlich verankert und soll jungen Straftätern frühzeitig die Konsequenz ihres Handelns spürbar machen, um sie von weiteren Gesetzesverstößen abzuhalten. Gleichzeitig wird die Höchststrafe für Heranwachsende bei Mord von zehn auf 15 Jahre erhöht.
Werbung wird leiser
Kennen Sie das: Kaum kommt im Fernsehen eine Werbeunterbrechung, steigt die Lautstärke bis ins unerträgliche. Dann sollte die Fernbedienung griffbereit liegen, um schnell den Ton leiser stellen zu können. Geht der Film weiter, muss die Lautstärke wieder hochgeregelt werden. Damit soll jetzt Schluss sein.
Hintergrund ist das, was Fachleute als "Loudness War" bezeichnen: der Krieg um die Lautstärke bei der Werbung. Den lieferten sich Fernseh- und Radiosender jahrelang, um die Wahrnehmung ihrer Werbung zu erhöhen. Die Folge war ein Pegel, den die Zuschauer oft nur noch als Lärm empfunden haben. Jetzt will die Europäische Rundfunkunion (EBU), ein Zusammenschluss von 74 europäischen Rundfunkanstalten, eine gemeinsame Richtlinie von 2010 umsetzen und den Krieg um die Lautstärke beenden. Der Griff zur Fernbedienung wäre dann bei einer Werbeunterbrechungen unnötig.
Kabel Deutschland ändert die Senderbelegung
In vielen Regionen Deutschlands belegt der Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland die Sendeplätze neu. Dies betrifft das digitale Kabelfernsehen und das digitale Kabelradio. Kunden von Kabel Deutschland, die digitale Programmangebote nutzen, müssen dann einen Sendersuchlauf durchführen. Auf der Seite des Anbieters lässt sich mit Hilfe der Postleitzahl feststellen, ob und wann die Umstellung erfolgt.
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