Rechtsextremismus : Neues NPD-Verbotsverfahren gilt als ausgemacht
Bei der Innenministerkonferenz am Mittwoch in Rostock wollen Bund und Länder über einen neuen Antrag zum Verbot der NPD beraten. Am Tag darauf sollen die Ministerpräsidenten entscheiden. Trotzdem eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern sowie einige Innenminister nicht sicher sind, erscheint ein neuer Verbotsantrag als ausgemacht. Thüringens Innenminister Jörg Geibert plädierte dafür, auch wenn es nur den "Hauch einer Chance" gebe.
Ein erneutes NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheint so gut wie sicher. Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), erwartet von dem Treffen am Mittwoch ein positives Votum dafür. Auch Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) rechnete mit einer klaren Mehrheit.
Caffier ging von einem offiziellen Verbotsantrag des Bundesrats im ersten Halbjahr 2013 aus. Sachsen-Anhalts Ressortchef Stahlknecht (CDU) sagte, das Ende der rechtsextremen Partei sei in greifbare Nähe gerückt.
Offen ist allerdings noch, ob sich Bundestag und Bundesregierung erneut anschließen werden. Ein erstes Verfahren war 2003 gescheitert, weil unter den NPD-Führungskräften viele V-Leute waren. Für das Bundesverfassungsgericht war so nicht mehr erkennbar, ob die vorgelegten Beweise von der NPD stammten oder von den zahlreichen V-Leuten des Verfassungsschutzes.
Weiterhin auch Unsicherheiten über V-Leute
Die V-Leute seien jetzt "abgeschaltet", hieß es aus Kreisen der Innenminister. Nach Informationen der "Welt am Sonntag" halten einige Landesregierungen allerdings die Zusicherung zurück, dass das jetzt gesammelte Beweismaterial ohne die Hilfe von V-Leuten zusammengetragen wurde. Demnach verweigerten mehrere Innenminister ihre Unterschrift und wollten nur die Präsidenten der Verfassungsschutz- und Landeskriminalämter unterzeichnen lassen.
Ohne diese Testate ist es nach Ansicht von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) aber wahrscheinlich, dass die Richter in einem Verfahren die Klarnamen der V-Leute wissen möchten: "Das wäre problematisch, weil es Menschenleben gefährden und die Arbeit des Verfassungsschutzes über viele Jahre erschweren würde", zitierte das Blatt aus einem Schreiben von Friedrich und Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) an die Kollegen.
Der Bundesinnenminister sieht einen neuen Verbotsantrag bisher skeptisch, ebenso wie der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU). Er sagte im Deutschlandfunk, es sei offensichtlich, dass die NPD verfassungsfeindlich sei. Voraussetzung für ein Verbot sei aber "eine aggressiv-kämpferische Haltung" gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Dieser Nachweis sei nicht leicht zu führen. Ein erneutes Scheitern könne aber großen Schaden anrichten und nur der NPD nutzen. Als Skeptiker unter den Ländern galten auch Hessen und das Saarland.
Auch nach Einschätzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind die Erfolgsaussichten eines neuen Verfahrens ungewiss. Medienberichten zufolge konstatiert ihr Bericht, dass sein Ausgang "nach übereinstimmender Ansicht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als offen betrachtet werden" müsse. Auf mehr als 1.000 Seiten hat die Arbeitsgruppe über 2.600 Belege zusammengetragen, die die Verfassungswidrigkeit der NPD nachweisen sollen.
Antrag auch beim "Hauch einer Chance"
Thüringens Innenminister Geibert (CDU) rief seine Kollegen zur Entschlossenheit auf: "Wenn wir einen Hauch einer Chance sehen, sollten wir ein Verbotsverfahren auf den Weg bringen", sagte Geibert. Absolute Sicherheit gebe es nicht.
Wünschenswert wäre es für Geibert, wenn alle drei Verfassungsorgane - also Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat - wiederum mit einem gemeinsamen Verbotsantrag in eine Richtung marschierten. "Geschlossenheit wäre ein starkes Signal für das Bundesverfassungsgericht", meinte Geibert. Zur Not müsse man aber auch allein zu seiner Überzeugung stehen. Geibert nannte es unerträglich, dass eine Partei mit rassistischer Gesinnung aus Steuergeldern finanziert werde: "Wenn wir es mit dem Rechtsstaat ernst meinen, dann sollten wir auch versuchen, mit den Mitteln des Rechtsstaates gegen eine als verfassungswidrig erkannte Gruppierung vorzugehen."
Den Antrag der NPD, in Karlsruhe ihre Verfassungstreue prüfen zu lassen, bezeichnete der Minister als "Showtrick". Ähnlich sieht es Berlins Innensenator Frank Henkel (CDU): "Ich halte das für eine hilflose Aktion."
Henkel rechnete mit guten Chancen für ein Verbot der NPD. Er verwies besonders auf die Beweissammlung der Bundesländer. Bedenken gebe es, "ohne Risikobereitschaft wird es aber nicht gehen". Es komme darauf an, enge Verbindungen zwischen NPD und gewaltbereiten Gruppen zu belegen - etwa den rechtsextremen Autonomen Nationalisten (AN) in Berlin. Einer der führenden Köpfe der AN, Sebastian Schmidtke, sei erst im Februar zum NPD-Landeschef gewählt worden. In anderen Bundesländern gebe es ähnliche Strukturen.
Auch Niedersachsens Verfassungsschutz-Präsident Hans-Werner Wargel hält ein NPD-Verbot für sinnvoll. Die Partei sei nach wie vor besonders in Ostdeutschland ein Radikalisierungsfaktor für die rechtsextremistische Szene. Mit ihrer Präsenz in den Landtagen von Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern verfüge sie zudem über zwei Kraftzentren und eine nicht zu vernachlässigende Geldquelle.
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Parteiverbot und Grundgesetz
Nach Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien dann verfassungswidrig, wenn sie "nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".
Die NPD beruft sich auf Artikel 19 GG: "Wird jemand durch öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Entscheiden über die Verfassungswidrigkeit einer Partei darf allein das Bundesverfassungsgericht.


