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Was ändert sich bei der Organspende?  

Alle gesetzlichen und privaten Krankenkassen schreiben ihre Mitglieder ab 16 Jahren an und fragen, ob diese für den Fall ihres Todes zu einer Organspende bereit wären. Bis Mitte des Jahres 2013 sollen diese Anfragen gestellt werden. Späterhin wollen die Kassen ihre Mitglieder dann alle zwei Jahre erneut bezüglich ihrer Spendebereitschaft befragen.          

Diese direkte Ansprache, kombiniert mit Informationsmaterial, soll dazu führen, dass die Menschen mit Angehörigen und Freunden über eine mögliche Organspende sprechen und so die Bereitschaft zu einer Spende wächst.  

Müssen die Anfragen der Krankenkassen beantwortet werden?                   

Nein, Sie können das Anschreiben auch einfach ignorieren. Aber nur, wenn Sie ausdrücklich erklären, dass Sie im Todesfall keine Organe spenden wollen. Nur so können Sie sicher sein, dass dies nicht geschieht. Anderenfalls könnten im Falle Ihres Todes Ihre Angehörigen über eine mögliche Spende entscheiden.                          

Sie können Ihre Entscheidung für oder gegen die Organspende jederzeit widerrufen. Die geänderte Entscheidung wird dann in einem neuen Spenderausweis dokumentiert. Außerdem ist es sinnvoll, die Krankenkasse zu informieren.      

Wie wird mit den Daten von Organspende-Willigen verfahren?                   

Es gibt in Deutschland kein Organspenderegister. Es genügt, einen Organspendeausweis auf Papier auszufüllen und diesen stets bei sich zu tragen. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende steht auf Wunsch des Bürgers auch auf der elektronischen Gesundheitskarte. Auch sollen personenbezogene Organspenderdaten zu Forschungszwecken der Pharmaindustrie weitergegeben werden, um Nebenwirkungen bei Medikamenten zu verringern. Datenschützer befürchten eine Aufweichung der Datenschutzrichtlinien und kritisieren dieses Vorhaben.

Wie wird im Fall der Organspende der Todeseintritt definiert?              

Zunächst muss der Hirntod des möglichen Spenders von zwei Ärzten entsprechend den Richtlinien der Bundesärztekammern festgestellt worden sein. Dann muss die Einwilligung des Verstorbenen in eine Organspende bekannt sein oder die Angehörigen müssen nach seinem mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.                            

Es ist jedoch umstritten, ob ein Mensch wirklich tot ist, wenn keine Hirnaktivität mehr gemessen wird, Herz und Atmung aber mittels medizinischer Geräte noch aufrecht erhalten werden kann.

Wann kommt eine Lebendspende infrage?

Das Transplantationsgesetz erlaubt die Spende von Organen nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel Eltern und Geschwistern, unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen. Um Missbrauch zu verhindern, prüft eine Gutachterkommission, ob die Spende freiwillig erfolgt und keine finanziellen Interessen zugrunde liegen.

Welche Altersgrenzen gibt es für Organspenden?                         

Minderjährige können ihre Bereitschaft zur Organspende ab dem 16. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur mit Einwilligung der Eltern Organe entnommen werden. Nach oben hin gibt es keine feste Altersgrenze. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.     

Welche Erkrankungen schließen eine Spende generell aus?                  

Eine Organentnahme ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn bei dem Verstorbenen eine akute Krebserkrankung oder ein positiver HIV-Befund vorliegt. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte nach den erhobenen Befunden, ob eine Organspende infrage kommt. So ist auch nach einer ausgeheilten Krebserkrankung eine Organspende prinzipiell möglich.   

Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?                        

Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer der Empfänger des Organs ist. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist. 

Wie groß ist der Bedarf an Organspenden?                              

Auf den Wartelisten für ein Spenderorgan stehen zurzeit rund 12.000 Patienten. Rund 1.000 von ihnen sterben jährlich, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan erhalten. Ein einzelner Organspender kann bis zu sieben schwer kranken Menschen helfen. 2011 wurden 1.200 Menschen nach ihrem Tod 3.917 Organe entnommen - das waren 7,4 Prozent Spender weniger als im Vorjahr. Drei Viertel der Deutschen sind laut Umfragen durchaus bereit, ein Organ zu spenden. Bislang besitzt aber nur ein Viertel einen Organspendeausweis.  

Was macht die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)?           

Sie verwaltet die Wartelisten der Menschen, die auf ein neues Organ warten, koordiniert die Verteilung der Spenderorgane und begleitet die Angehörigen von Organspendern. Dazu besuchen die Mitarbeiter der DSO die Intensivstationen der Krankenhäuser. Sie suchen den Kontakt mit den Angehörigen, um mit ihnen über eine eventuelle Organspende zu sprechen.   

Die DSO untersteht kaum einer Kontrolle. Darüber wurde in den vergangenen Monaten heftig debattiert. Der Vorwurf: Die DSO arbeite nicht transparent genug bei der Verteilung von Organen.                                 

Zuletzt aktualisiert: 06. Februar 2013, 14:23 Uhr

Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder beim Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400.

Das neue Transplantationsgesetz sieht außerdem vor, dass die rund 1.400 Kliniken mit Intensivstationen je einen Transplantationsbeauftragten bekommen, der unter anderem auch Angehörige potenzieller Spender beraten soll. Durch Infobroschüren und im Internet wollen die Krankenkassen künftig noch ausführlicher informieren.

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