Sachsen-Anhalts neues Polizeigesetz : Polizei soll Mobilfunk abschalten können
Erst vor kurzem machte der Entwurf zum neuen Polizeigesetz von Sachsen-Anhalt Schlagzeilen: Demnach könnten Polizisten künftig HIV-Tests erzwingen. Ein richterlicher Beschluss wäre dafür nicht notwendig. Jetzt hagelt es wieder Kritik: Die Polizei soll künftig auch den Mobilfunk lahmlegen können - ebenfalls ohne richterlichen Beschluss. Der Vater des Entwurfs, Innenminister Holger Stahlknecht, beschwichtigt.
Polizisten sollen künftig das Mobilfunknetz abschalten lassen oder stören können. So zumindest steht es im Entwurf des neuen Polizeigesetzes von Sachsen-Anhalt, das Innenminister Stahlknecht im Landtag vorgelegt hat. Demnach soll es der Polizei künftig möglich sein, Mobilfunkanbieter zu zwingen, ihre Dienste für einen bestimmten Zeitraum und Ort einzustellen. Dies ist nicht unbedingt an einen richterlichen Erlass oder eine Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gebunden.
Nun hagelt es Kritik an diesen Plänen. Der Grünen-Abgeordnete Sebastian Striegel sagte MDR SACHSEN-ANHALT, der Gesetzentwurf von Stahlknecht sei zu allgemein. Er mache einen großen Raum auf und ermögliche damit Mobilfunknetz-Abschaltungen auch bei einfachen Körperverletzungen.
Netz wird bei Bombendrohungen und Geiselnahmen abgeschaltet
Der Innenminister wies das zurück. Das Netz werde in Zukunft nur abgeschaltet bei Fällen wie Geiselnahmen oder Bombendrohungen. Bei Demonstrationen werde dies nicht geschehen. Kritik kam auch vom Verband der Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Geschäftsführer Jürgen Grützner sagte MDR SACHSEN-ANHALT, tausende Menschen könnten bei einer Netzabschaltung nicht telefonieren. Betroffen seien auch Notrufe. Aus seiner Sicht sei das nicht maßvoll.
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