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Neu ab 2013 : Rente und Versicherung

Bislang haben Männer in der Kfz-Versicherung höhere Beiträge gezahlt, Frauen wurden in der privaten Rentenversicherung stärker zur Kasse gebeten. Mit dieser Ungleichbehandlung ist nun Schluss. Versicherer dürfen beim Abschluss von Policen keinen Unterschied mehr zwischen Mann und Frau machen. Schon seit Dezember gelten sogenannte Unisex-Tarife. Außerdem sinkt der Beitragssatz in der Rentenversicherung. Und Versicherungen gegen Unwetterschäden werden niedriger besteuert.

Unisex-Schriftzug

Unisex-Tarife bei Versicherungen

Schon seit Ende Dezember gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen die sogenannte Uni-Sex-Regel. Versicherer dürfen danach bei ihren Tarifen keinen Unterschied mehr zwischen Frauen und Männern machen. Alte Verträge bestehen in ihrer bisherigen Form weiter.

Rente mit 67

2012 hat die schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre begonnen. Wer also im Jahr 1947 geboren wurde, konnte erst einen Monat später in Rente gehen. All jene, die 2013 in Rente gehen, müssen zwei Monate über ihren 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Für Jahrgänge danach gilt dann entsprechend ein Aufschub von je einem Monat pro Jahrgang. Ab Jahrgang 1959 wird dann der Renteneintritt pro Jahr um jeweils zwei Monate hinausgeschoben. Mit dem Jahrgang 1964 ist schließlich vollständig der Rentenbeginn mit 67 Jahren erreicht. Weiterhin mit 65 Jahren in Rente gehen dürfen jedoch Schwerbehinderte und alle, die 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt haben.

Niedrigere Rentenbeiträge

Der Beitragssatz in der Rentenversicherung wird ab Januar um 0,7 Prozentpunkte von 19,6 auf 18,9 Prozent gesenkt. Das ist der niedrigste Beitrag seit 1996.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt in den neuen Bundesländern um 100 Euro auf monatlich 4.900 Euro. In den alten Bundesländern wird die monatliche Grenze von 5.600 auf 5.800 Euro angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Höhe des Arbeitseinkommens Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen.

Pflichtversicherungsgrenze für gesetzliche Krankenversicherung steigt

Die Einkommensgrenze, bis zu der für Arbeitnehmer eine Pflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung besteht, steigt von 50.850 Euro auf 52.200 Euro brutto pro Jahr.

Niedrigerer Steuersatz bei Versicherungen gegen Unwetterschäden

Bislang wurden auch Versicherungen gegen Unwetterschäden mit 19 Prozent versteuert. Das ändert sich. Vom 1. Januar an gilt ein ermäßigter Satz von 0,03 Prozent auf Versicherungen gegen Wetterrisiken wie Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen sowie Hagel.

Zuletzt aktualisiert: 28. Dezember 2012, 12:54 Uhr

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