Silvester : Tipps für ein sicheres Feuerwerk
Silvester muss es krachen, meinen die meisten Deutschen. Böller sind aber nicht gleich Böller, sagen die Behörden und warnen vor illegalen Importen aus Osteuropa und Fernost. Hilfsorganisationen plädieren eh dafür, das Geld für die Knallerei lieber zu spenden. Die Frage, ob und wieviel geknallt wird, stellt sich an einigen Orten erst gar nicht: Vor Krankenhäusern, Kirchen und Tankstellen sowie in einigen mitteldeutschen Altstädten herrscht ein generelles Feuerwerksverbot. Auch im Nationalpark Harz sind Böller und Raketen grundsätzlich tabu.
Zu Beginn des Feuerwerk-Verkaufs warnen die Behörden vor illegalen Böllern und unvorsichtiger Knallerei. In Deutschland nicht zugelassene Silvester-Kracher enthielten gefährliche Explosivstoffe in viel größeren Mengen. Ihre Sprengkraft sei deshalb um ein Vielfaches größer als bei den frei verkäuflichen. Außerdem würden sie schneller zünden. Häufig seien diese Böller mit Gipsstopfen verschlossen, die beim Explodieren wie Geschosse wirkten.
Zugelassene Böller sind gekennzeichnet
Zugelassene Raketen, Knaller oder Batterien werden seit dem 28. Dezember und noch bis zum bis 31. Dezember verkauft. Handelsübliches Feuerwerk der Kategorie 2 darf nur an über 18-Jährige abgegeben und zu Silvester und Neujahr gezündet werden. Kleine Tisch- und Partyfeuerwerke mit der Kennzeichnung Kategorie 2 dürfen nicht von Kindern unter zwölf Jahren gezündet werden. Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass die Böller mit Sicherheitshinweisen wie aufgedruckten Nummern der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) und CE-Zertifizierungsnummern versehen sind.
Aber auch bei zugelassenen Böllern sollte man Vorsicht walten lassen. Viele Unfälle passieren, weil gezündete Böller und Raketen in der Hand behalten werden. Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden. Trotz geringer Sprengkraft dürfen Knaller nicht in Menschengruppen geworfen werden.
"Brot statt Böller" für Hilfsprojekte
Während der Handel wieder auf brummende Geschäfte mit Silvesterfeuerwerk baut, rufen Hilfsorganisationen wie jedes Jahr zu Spenden auf. Unter dem Motto "Brot statt Böller" sammelt die Organisation "Brot für die Welt" Spenden für Hilfsprojekte in Entwicklungsländern.
Hier herrscht generelles Feuerwerksverbot
An einigen Orten Mitteldeutschlands stellt sich die Frage nach Böllern gar nicht erst. Gemäß der sogenannten Brennstoffverordnung ist Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern generell verboten. Gleiches gilt für Tankstellen und Plätze mit Oberleitungen. In den sachsen-anhaltischen Altstädten von Quedlinburg, Wernigerode, Tangermünde und Salzwedel gilt ein generelles Feuerwerksverbot. Auch in den thüringischen Städten Bad Langensalza, Mühlhausen, Rudolstadt sowie auf dem Weimarer Markt sind Raketen und Böller komplett untersagt. Hierdurch sollen historische Gebäude vor Schäden geschützt werden. Im Nationalpark Harz gilt das ganze Jahr über ein Verbot für Feuerwerkskörper. Nach Angaben der Nationalparkverwaltung sollen damit nicht nur Brände verhindert werden. Die Knallerei sei auch eine "akustische Folter für die freilebende Tierwelt". Außerdem könnten Vögel von den Raketen geblendet werden und die Orientierung verlieren.
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