Stasi-Vergangenheit : Stadtrodaer Bürgermeister darf im Amt bleiben
Der Stadtrodaer Bürgermeister Klaus Hempel (Freie Wähler) darf trotz falscher Auskunft über seine frühere Stasi-Mitarbeit im Amt bleiben. Das Verwaltungsgericht Gera gab seiner Klage gegen einen Bescheid der Kommunalaufsicht des Landratsamtes in Eisenberg statt, mit dem die Wahl vom April 2012 für ungültig erklärt worden war.
Die Kommunalaufsicht des Saale-Holzland-Kreises hatte ihm eine arglistige Täuschung der Wähler vorgeworfen, weil er seine Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR in den Wahlunterlagen verschwiegen haben soll. Das Gericht entschied nun, Hempel habe alles getan, um seine Probleme beim Beantworten dieser Frage dem Wahlausschuss darzulegen. Unter anderem hatte der Bürgermeister in einem Schreiben an den Wahlausschuss geschildert, dass er drei Jahre als Personenschützer bei der Staatssicherheit gearbeitet habe. Dass er in dem Formular die Frage nach einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für die Staatssicherheit mit "nein" beantwortet habe, sei nach einer Beratung mit der stellvertretenden Wahlleiterin geschehen.
Das Verwaltungsgericht legte für Hempel positiv aus, dass Hempel Ende März 1988 freiwillig aus dem Dienst der Staatssicherheit ausgeschieden sei. Außerdem sei Hempel bei der Verpflichtungserklärung erst 18 Jahre alt gewesen und später offen mit diesem Punkt seiner Biografie umgegangen.
Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Die Kommunalaufsicht will darüber entscheiden, wenn das schriftliche Urteil vorliegt.
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Hintergrund
Thüringen Bürgermeister, Oberbürgermeister oder Landräte müssen sich auf eine mögliche Stasi-Vergangenheit überprüfen lassen. Einerseits müssen sie eine Selbstauskunft über eine etwaige Stasi-Mitarbeit abgeben, andererseits wird eine Auskunft beim Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen eingeholt. Nach Angaben des Landesverwaltungsamtes muss eine Stasi-Tätigkeit nicht zwingend dazu führen, dass der Betreffende nicht Bürgermeister oder Landrat werden kann. Vielmehr werde eine Gesamtabwägung vorgenommen.


