Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte : Straßburg rügt deutsche Richter wegen Umgang mit Sterbehilfe
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland für seinen Umgang mit dem Thema Sterbehilfe verurteilt. Die deutschen Richter hätten sich mehr mit dem Fall des Klägers befassen müssen, rügte der Menschengerichtshof. Sie entschieden, dass der deutsche Staat rund 30.000 Euro Schmerzensgeld zahlen und die Prozesskosten übernehmen muss. Die deutschen Behörden hatten den Antrag des Paares auf ein tödliches Medikament abgelehnt. Daraufhin war das Paar vor Gericht gezogen. Deutsche Gerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht nahmen die Klage jedoch nicht an.
Recht auf Sterbehilfe bleibt Länderentscheidung
In der eigentlichen Sache fiel allerdings kein Urteil. Erwartet worden war, dass die Richter klären, ob in Deutschland einem Menschen geholfen werden muss, wenn er freiwillig seinem Leben ein Ende setzen will. Die Richter begründeten ihr Vorgehen damit, dass die Beihilfe zur Selbsttötung in den europäischen Staaten sehr unterschiedlich bewertet werde und geregelt sei. Deshalb sei es in erster Linie Aufgabe deutscher Gerichte, den Fall zu prüfen.
Ehemann einer gelähmten Frau beschwert sich
Ein Witwer aus Braunschweig hatte beim Gericht Beschwerde eingereicht. Er sieht das Recht seiner Frau auf ein menschenwürdiges Sterben verletzt. Sie war nach einem Sturz im Jahr 2002 gelähmt und auf künstliche Beatmung sowie ständige Betreuung angewiesen. Sie wollte deshalb ihr Leben beenden. Die deutschen Behörden hatten ihr aber das tödliche Medikament verweigert. Ihr Mann brachte sie daraufhin 2005 in die Schweiz. Hier tötete sich die Frau mit Hilfe des Sterbehilfevereins Dignitas.
Justizministerium sieht sich nicht in der Pflicht
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht nach dem Urteil keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Regelung in Deutschland. Die FDP-Politikerin sagte, in der Sache habe sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht geäußert. Damit gebe es auch keine Vorgaben für den nationalen Gesetzgeber. Wichtig sei aber, alle Rahmenbedingungen zu schaffen, dass es ein würdevolles, selbst bestimmtes Leben bis zum Ende geben könne.
Kritik an Sterbehilfeorganisationen
Vor der Entscheidung des Gerichts hatten Patientenschützer die Politik aufgefordert, organisierte Beihilfe zum Selbstmord zu verbieten. Der Vorstand der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", Suizid sei nicht verboten, doch einen Rechtsanspruch auf Tötung gebe es nicht. Er kritisierte die Sterbehilfeorganisation. Die Beihilfe zur Tötung sei keine würdige Sterbebegleitung. Die Ehefrau des Beschwerdeführers hätte in Deutschland ganz legal durch einen Behandlungsabbruch und unter Einforderung palliativ-medizinischer Begleitung würdig sterben können.
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