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Unterhaltsrecht : Ehe-Dauer künftig für Unterhalt entscheidend

Die Bundesregierung will im Unterhaltsrecht für Geschiedene künftig die Dauer der Ehe stärker berücksichtigen. Eine Sprecherin des Justizministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Welt", wonach Frauen, die lange verheiratet waren, mit mehr und längerem Unterhalt rechnen können. Die Ministeriumssprecherin erklärte, mit dem geplanten Gesetzentwurf werde die Reform des Unterhaltsrechts von 2008 nachjustiert. Die Rechtsexpertin der Unionsfraktion, Ute Granold, ergänzte: "Wir wollen, dass Ehefrauen, die vor langer Zeit geheiratet haben, im Fall einer Scheidung nicht ins Bodenlose fallen."

Reform beendete Prinzip "Einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin"

Unterhalt für Geschiedene
Reform 2008 schränkte "nacheheliche Solidarität" ein

2008 war das Unterhaltsrecht neu geregelt worden. Bis dahin musste nach einer Scheidung derjenige Partner Unterhalt zahlen, der auch während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hatte. Dann wurde die "nacheheliche Solidarität" auf ein Minimum beschränkt. Damit sollte die frühere Praxis nach dem Motto "einmal Chefarztgattin, immer Chefarztgattin" beendet werden, nach der ein Mann oft bis ans Lebensende zahlen musste, damit die Ex-Partnerin nach der Scheidung keine Abstriche machen muss.  Seit der Reform sind Ehepartner nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.

Verlierer waren Frauen nach jahrelanger Hausarbeit

Durch die Neuregelung stehen aber vor allem jene geschiedenen Ehefrauen deutlich schlechter da, die sich jahrelang um Kinder und Haushalt kümmerten. Gerichte räumen ihnen dem Zeitungsbericht zufolge zumeist nur für einige Jahre einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Mann ein. Viele Gerichte würden allein prüfen, ob die Frauen ehebedingt Nachteile hätten, indem sie nach Ausbildung und erfolgreichem Berufseinstieg die Karriere zugunsten des Mannes abgebrochen haben.

Laut Zeitung heißt es in dem Gesetzentwurf, bei Ehen von langer Dauer erscheine eine Begrenzung des Unterhaltsrechts als "unbillig". Deshalb müsse in Zukunft in jedem Fall auch die Dauer der Ehen berücksichtigt werden. Ab wann eine Ehe als langjährig einzustufen ist, ist noch offen. CDU-Expertin Granold erklärte, es gehe um einen fairen Interessenausgleich.

Zuletzt aktualisiert: 02. Dezember 2012, 18:12 Uhr

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