MDR INFO | Hörer machen Programm | 24.09.2012 : Wie verbindlich sind Lehrpläne?
Das neue Schuljahr hat erst vor einigen Wochen begonnen, aber es ist keine Ruhe eingekehrt. Kein Wunder, denn die Erinnerung an's letzte Schuljahr ist nicht verblasst. Nur mit Mühe konnte mancherorts der Unterricht abgesichert werden, jede zehnte Stunde fiel aus. Die neue Kultusministerin Brunhild Kurth hat Besserung gelobt. MDR INFO-Hörer Stefan Döring will sie in die Pflicht nehmen, notfalls mit juristischem Druck. Der engagierte Vater einer schulpflichtigen Tochter aus Dresden, denkt dabei nicht nur an's eigene Kind. Angesichts des Unterrichtsausfalls im letzten Schuljahr stellt sich ihm die Frage, wie da der Lehrplan eingehalten werden kann? Ist er gegebenfalls einklagbar?
In den Lehrplänen ist zusammengefasst, was die Schüler im Laufe eines Schuljahres alles lernen sollen. Rechtlich haben sie den Rang einer Verwaltungsvorschrift, erklärt die sächsische Kultusministerin Brunhild Kurth: "Der Lehrplan gibt den Lehrerinnen und Lehrern eine Grundlage ihren Unterricht in einem vorgegebenen großen Rahmen inhaltlich individuell auszugestalten." Damit gibt er ausdrücklich dem Lehrer die pädagogische Freiheit, auf unterschiedliche Leistungsstandards in der Klasse einzugehen und setzt vor allem auf die Entwicklung von Werten und Kompetenzen. Für den Leipziger Bildungsrechtler Dr. Frank Selbmann ist deshalb klar:
Hochschulrecht als Vorbild
Dennoch sieht der Anwalt durchaus eine Möglichkeit, sich juristisch gegen massive Stundenausfälle zu wehren. Dr. Selbmann verweist auf die Verfassung des Freistaates Sachsen, die ein Recht auf Schulbildung festschreibt. Daraus ergibt sich die Pflicht des Freistaates, die personellen und materiellen Bedingungen zu schaffen, damit dieses Recht wahrgenommen werden kann. Und Dr. Selbmann zieht eine Parallele zum Hochschulrecht. Dort ist für Prüfungen festgeschrieben:
Notfalls klagen
Folgt man dieser Argumentation auch für die Schule, wäre bei einem Stundenausfall von 15 Prozent die Grenze des Erträglichen überschritten. Denn dann wären die zentralen Abschlussprüfungen in Gefahr, die sich am Lehrplan orientieren. Doch soweit will es das Kultusministerium nicht kommen lassen. Ministerin Brunhild Kurth führt zwei neue Entscheidungen an, die Unterrichtsausfall künftig minimieren sollen.
Zum anderen sei es jetzt möglich, wenn eine Lehrkraft durch Schwangerschaft und Mutterschutz absehbar über längere Zeit ausfällt, diese Stelle sofort mit einer Vertretung zu besetzen. Ob diese Maßnahmen ausreichen, wird sich zeigen. Und wenn nicht, würde Anwalt Dr. Frank Selbmann den juristischen Weg unterstützen: "Ich gehe davon aus, dass die Bildungsagentur spätestens nach der Einleitung eines Eilverfahrens Abhilfe schafft, weil keine negativen Präzedenzfälle geschaffen werden sollen."
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