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Landgericht Magdeburg : Kindstötung: Haftstrafe und Psychiatrie

Im Prozess um den Tod eines eineinhalbjährigen Mädchens hat das Landgericht Magdeburg die 31 Jahre alte Mutter verurteilt. Die Frau muss wegen Totschlags acht Jahre in Haft und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.

Gefahr für die Allgemeinheit

Die Angeklagte ist nach Auffassung des Gerichts wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig. Da sie aber eine Gefährdung für die Allgemeinheit sei, wurde eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt angeordnet. Ein Psychiater hatte in dem Prozess erklärt, dass die 31-Jährige in ihrer Kindheit körperlich und sexuell missbraucht worden sei. Die Angeklagte leide noch heute unter post-traumatischen Folgen. Ein weiterer Sachverständiger sagte, die Frau habe nicht erkannt, wie grausam sie mit ihrem Kind umgegangen sei.

Vor Gericht hatte die 31-Jährige zugegeben, ihre 18 Monate alte Tochter in einen Rucksack gesteckt und den Reißverschluss geschlossen zu haben. Trotz Reanimation starb das Mädchen wenige Tage später in einer Klinik. Die Frau war bereits vor einigen Jahren wegen der Tötung ihres Sohnes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch in diesem Fall war das Gericht wegen einer psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.

Zuletzt aktualisiert: 08. Februar 2013, 17:43 Uhr

8. Markus F.:
Versagt hat das Jugendamt und die Regierung. Die Regierung weil es immer noch keine Bundesweite Vernetzung der Jugendämter gibt. Und das Jugendamt hat versagt weil auch die erste Tat hätte verhindert werden können. Immerhin War dem Jugendamt schon vor der ersten tat der Verdacht der versuchten Tötung angezeigt worden. Und das Jugendamt Chemnitz war nicht in der Lage angemessen zu handeln.
09.02.2013
18:06 Uhr
7. G. Radbruch:
@5. gitte: Nun, darauf wollte ich ja hinaus. Wenn die Frau allerdings nicht unter dauernder Aufsicht stand/steht, kann niemand verhindern, dass Sie erneut ein Kind bekommt. Und sie stand nach dem ersten Urteil mit Sicherheit nicht unter dauernder Aufsicht. Die ganze Geschichte sieht nach einem Gutachter-Elend erster Güte aus und Richter sind bei solchen Fällen fast immer vollkommen abhängig vom sog. fachlichen Urteil der Gutachter.
09.02.2013
12:47 Uhr
6. Robert Zeuner:
3. G. Radbruch: Ich habe hier in den letzten Jahren schön viel Blödsinn gelesen, aber Ihr Beitrag toppt alles bisher geschriebene.
09.02.2013
11:43 Uhr
5. gitte:
@ Radbruch: warum teilen Sie so aus? Es gibt Menschen, bei denen auch keine PTBS- Therapie anschlägt, weil sie nicht "ankommt". Fahrlässig war es, der Frau das 2. Kind einfach zu "überlassen". Das war das Todesurteil für das kleine, unschuldige Wesen.... Da müssen z w e i Kinder sterben, weil die Inklusion versagt...?
09.02.2013
10:40 Uhr
4. G. Radbruch:
@thomas: Da sagen Sie was: Zu einem gewissen Grad bildet die Rechtsprechung immer das Werteverständnis der zugehörigen Gesellschaft ab. Und Sie lesen ja, was in den Kommentaren zu solchen Fällen gefordert wird... Was ich mich frage: Was ist eigentlich nach dem ersten Fall/Urteil therapeutisch passiert mit der Frau? Offenbar nichts und damit stellt sich die Frage nach der Verantwortung noch mal ganz neu...
08.02.2013
22:58 Uhr
3. G. Radbruch:
Herrgott, "schnatti": Es geht NICHT um Rechtfertigung, sondern einerseits um eine rechtliche Würdigung der Tat und andererseits um eine kausale Erklärung derselben. Was hat denn das mit "Rechtfertigung" zu tun? Wollen Sie die Frau gehenkt sehen? Hilft Ihnen das weiter? Hilft das überhaupt jemandem weiter?
08.02.2013
22:54 Uhr
2. thomas:
Ich versteh das nicht.Wie kann eine Mutter die ihr Kind tötet eine Gefahr für die Allgemeinheit sein?!Was sind das für Urteile!Wenn das der Rechtsstaat ist dann hätten wir auch die DDR behalten können!
08.02.2013
16:32 Uhr
1. schnatti:
Man kann es nicht fassen. Wie kann eine Mutter so etwas dem eigenen Kind antun? Eine solche Tat rechtfertigt nix und niemand-auch keine schlimme Kindheit.
08.02.2013
15:14 Uhr

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