Verbraucherschutz : Niedrigere Hürden für Auskünfte
Behördenauskünfte über Produkte sollen bald schneller und billiger werden. Das sieht die Novelle des 2008 in Kraft getretenen Verbraucherinformationsgesetzes vor, die der Bundestag am Freitag mit den Stimmen der schwarz-gelben Koalition verabschiedet hat. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen.
Viele Bürgeranfragen sollen nach dem neuen Gesetz künftig kostenlos sein. Anstelle von Anträgen soll in den meisten Fällen ein Anruf oder eine E-Mail genügen. Bislang sind für einfachere Anfragen Gebühren von fünf bis 25 Euro fällig. Zudem soll der Auskunftsanspruch nicht mehr nur für Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände wie Putzmittel, Kleidung oder Spielwaren gelten. Auch technische Produkte wie Haushaltsgeräte und Heimwerker-Artikel würden einbezogen.
Auch soll das Anhörungsverfahren von Unternehmen künftig schneller und einfacher funktionieren und Behörden ihre Kontrollergebnisse schon veröffentlichen, wenn nur "der hinreichende Verdacht besteht", dass gegen Grenzwerte oder Vorschriften verstoßen wurde.
Wirtschaft ist verärgert
Die Wirtschaft lehnt die Neuregelungen ab. Für den Hauptgeschäftsführer im Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Markus Kerber, gefährdet das Gesetz die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, ohne tatsächlichen Nutzen für den Verbraucher zu schaffen. Er bemängelte vor allem den sofortigen Vollzug von Behördenentscheidungen.
Auch der Handelsverband Deutschland (HDE) kritisierte, dass Betriebsgeheimnisse nur noch eine untergeordnete Rolle spielten. Das Gesetz sei "völlig unverhältnismäßig", sagte HDE-Experte Stephan Tromp: "Das Schlimmste daran ist, dass die betroffenen Unternehmen sich gegen Vorwürfe nicht mehr wehren und auch nicht an der Aufklärung mitwirken können."
Bei Veröffentlichung des bloßen Verdachts einer Überschreitung von Grenzwerten müssten weder eine akute Gefährdung noch ein abgeschlossenes Verfahren vorliegen, sagte Tromp weiter. Betriebe hätten nicht mehr zwingend das Recht, zuvor gehört zu werden; und sollte sich später herausstellen, dass ein Verdacht unbegründet gewesen sei, "hilft das dem Unternehmen meist wenig, die Anschuldigungen sind in der Welt".
Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) dagegen verteidigte das Vorhaben. Es "schafft mehr Transparenz für die Bürger und verbessert auf allen Ebenen die Informationskultur der Behörden." Die Bürger könnten sich künftig schneller, umfassender und günstiger informieren als bislang, sagte Aigner. Der Opposition dagegen gehen die neuen Regelungen noch nicht weit genug. So kritisierte die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD, Elvira Drobinski-Weiss, dass es weiter keinen direkten Auskunftsanspruch gegenüber Unternehmen gebe. Auch gelte das Gesetz nach wie vor nicht für Dienstleistungen.
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