Gesetzesnovelle : Kartellamt sagt Wasserpreiswucher Kampf an
Das Bundeskartellamt will mehr Befugnisse im Kampf gegen zu hohe Wasserpreise. Amtschef Andreas Mundt forderte mit Blick auf eine im Herbst geplante Gesetzesänderung, dass in der Novelle für das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen festgehalten werden müsse, dass die Ämter auch gegen Gebührenunternehmen im Wasserbereich vorgehen können: "Wir müssen darauf achten, dass keine unangemessenen Preise von den Verbrauchern bezahlt werden müssen."
Mundt: Ausreißer unter die Lupe nehmen
Zwar gebe es auch einige Beispiele, bei denen die Behörde erfolgreich Wasserversorger in ihre Schranken gewiesen habe. So sei in diesem Jahr in Berlin, wo Privatunternehmen zu 50 Prozent an den Wasserbetrieben beteiligt seien, gelungen, die Wasserpreise um 18 Prozent zu senken. Bislang aber seien dem Bundeskartellamt und den Landeskartellbehörden bei öffentlich-rechtlich organisierten Wasserversorgern die Hände weitgehend gebunden.
Mundt bezieht sich dabei vor allem auf Ausreißer unter den Wasserversorgern - er warnte, die gesamte Branche kommunaler Wasserversorger unter Generalverdacht zu stellen und weiter zu regulieren: "Wir haben in Deutschland 6.000 Wasserversorger, von denen 2.000 rund 90 Prozent der Bevölkerung versorgen und 4.000 den Rest. Da hätte man es mit einer unglaublich aufwendigen Regulierung zu tun." Besser sei es, wenn die Kartellbehörden den Ausreißern nachgingen.



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