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MDR um zwölf | 23.07.2012 | Reiseservice : Thema: Rechtstipps für die Ferien

Wenn in Mitteldeutschland die Sommerferien beginnen, sind Scharen von Sachsen, Thüringern und Sachsen-Anhaltern auf dem Weg in den Urlaub - und das in bester Ferienlaune. Aber was, wenn die plötzlich getrübt wird? Unser Reiseredakteur Michael Wenkel hat Tipps bei Flugverspätungen, Baulärm und fehlendem Meerblick.

Die Küstenstadt Monastir gehört zu den wichtigsten Zentren der Touristikbranche in Tunesien.

Wenn man hört, was im Urlaub alles passieren kann, dann könnte man auf die Idee kommen, lieber zu Hause zu bleiben. Das ist aber keine wirklich gute Lösung. Besser, wenn man bei Problemen richtig reagiert. Michael Wenkel, unser Reiseredakteur, weiß um unsere Rechte. Fangen wir mal mit dem Start in den Urlaub an. Was tun, wenn sich mein Flug verspätet oder gar annuliert wird?

Das steht detailliert in der Fluggastverordnung der Europäischen Union und hängt ab von der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke. Da gibt es dann kostenlose Getränke, später Mahlzeiten und notfalls sogar Hotelunterkünfte samt Transfer vom Flughafen.

Entschädigungsgrenzen laut EU-Fluggastverordnung
Entfernung Verspätung  
Strecken bis 1.500 Kilometer ab 2 Stunden Verspätung  
Strecken bis 3.500 Kilometer ab 3 Stunden Verspätung  
Außerhalb der EU ab 4 Stunden Verspätung  

Ab einer Verspätung von fünf Stunden besteht das Recht auf Rückerstattung des Flugpreises. Wenn das bei einer Pauschalreise passiert, dann muss man das über seinen Reiseveranstalter regeln.

Und wenn ein Flug ganz ausfällt?

Das hängt von den Umständen ab. Bei Wetterkapriolen oder unerwarteten technischen Problemen ist die Airline aus dem Schneider. Bei Selbstverschulden werden je nach Streckenlänge 250 bis 600 Euro Schadenersatz fällig.

Was ist denn, wenn ich mich verspäte und den Flug verpasse?

Dann hast Du Pech. Der Abflugtermin ist eine verbindliche Vereinbarung. Das heißt: kein Anspruch auf Rückzahlung, neu buchen und auch bezahlen.

Was passiert denn, wenn mein Gepäck nicht am Flughafen ankommt?

Zunächst am Flughafen eine Verlustmeldung aufgeben. Bei den Gepäckbändern gibt es auch immer einen Schalter "Gepäckermittlung". Da man ja nun weder Kosmetik noch Nacht- oder Wechselwäsche hat, muss man sich zwangsläufig etwas kaufen. Dafür bezahlt die Fluggesellschaft. Also alle Quittungen sammeln! Und bitte nur das Nötigste kaufen! Eine komplette Einkleidung mit Nobelmarken wird natürlich nicht erstattet.

Nun sind wir also glücklich angekommen und das Hotel entpuppt sich als mangelhaft. Was sollte ich tun?

Michael Wenkel
Reiseexperte Michael Wenkel

Wenn es sich um einen Mangel im Zimmer handelt – ein kaputtes Bett oder Schimmel im Bad – würde ich ein anderes Zimmer verlangen. Stellt sich das Hotel quer, sofort den Reiseveranstalter vor Ort einschalten. Denn der muss zunächst die Gelegenheit haben, die Mängel abzustellen. Ist das ganze Hotel ein heruntergekommener Schuppen, dann Fotos machen, Mängelliste aufstellen und nach der Rückreise einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Es gibt eine sogenannte "Frankfurter Tabelle", in der aufgelistet ist, wie viel Prozent des Reisepreises bei welchem Mangel zurückverlangt werden können. Ist zum Beispiel kein Wasser im Swimmingpool oder trotz Zusage gar kein Pool vorhanden, kann man bis zu 20 Prozent zurückfordern.

Was passiert denn, wenn rund ums Hotel gebaut wird oder ständig Flugzeuge starten und landen?

Baulärm ist ein schwerwiegender Reisemangel. Je nachdem, wie laut es ist, können tags bis zu 25 Prozent, nachts sogar bis zu 40 Prozent zurückverlangt werden. Allerdings würde ich vorher lieber ein anderes Hotel verlangen und wenn nichts frei ist, kostenlos kündigen und nachhause fliegen.

Bei Fluglärm kommt es auf die berühmten Beschreibungen im Katalog an. Die "kurzen Transferwege zum Hotel" deuten bereits auf Flugplatznähe hin und dann gibt es nichts. Fehlt ein Hinweis auf den nahen Flughafen, dann kann man reklamieren.

Bliebe noch die Frage nach den Fristen. Bis wann muss ich reklamiert haben?

Ich habe nach der Rückkehr genau einen Monat Zeit, um zum Beispiel beim Reiseveranstalter zu reklamieren.

MDR um 11 | Service: Reisetipps mit Michael Wenkel

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Zuletzt aktualisiert: 27. Juli 2012, 13:16 Uhr

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