Parlamentarische Kontrollkommission : Streit über Aktenschredderei beim Verfassungsschutz Sachsen
Der sächsische Verfassungsschutz hat seinen Kontrolleuren zufolge keine Akten mit Bezug zur Zwickauer Neonazi-Zelle gelöscht. Zu dieser Einschätzung kommt der Vorsitzende der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK), Günther Schneider. Es gebe dafür keine Anhaltspunkte, erklärte der CDU-Politiker am Freitag nach einer Sitzung des Gremiums. Die Linkspartei widersprach und bezeichnete Schneiders Aussage als unbeweisbare Behauptungen. Linken-Politiker André Hahn sagte, die Unterlagen seien inzwischen vernichtet. Für die PKK habe keine Möglichkeit bestanden, sie zu prüfen.
Schneider: Aktenvernichtung beim Verfassungschutz untersagt
Schneider verwies hingegen auf Anordnungen, nach denen eine Vernichtung von Akten oder Aktenteilen mit NSU-Bezug im Landesamt nach Bekanntwerden der Vorgänge um die Terrorzelle untersagt worden seien. Die Formulierung "NSU-Bezug" schließt nach seinen Worten auch Unterstützer des Neonazi-Trios ein.
Innenminister Markus Ulbig und der scheidende Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos hatten die fünf Mitglieder der Kommission zuvor über Aktenvernichtungen der vergangenen Monate informiert. Es habe sich dabei auch um Vorgänge aus dem Rechtsextremismus gehandelt, aber eben nicht um Unterlagen mit Bezug zur Neonazi-Zelle.
Zeitungsbericht bleibt unbestätigt
Über eine mögliche Vernichtung von NSU-Akten beim Verfassungsschutz hatte vor einer Woche eine Zeitung berichtet. Der Geheimdienst dementierte den Bericht umgehend und teilte mit, es seien nur "personenbezogene Daten in Akten aufgrund der gesetzlichen Löschungspflichten ordnungsgemäß gelöscht worden". Datenschützer verwiesen hingegen darauf, dass es solche Löschpflichten nicht gebe, solange die Akte für ein laufendes Verfahren genutzt wird.
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