BKA nicht zum ersten Mal in Thüringen
Das Bundeskriminalamt war 1998 nicht zum ersten Mal in Thüringen. Es war auch in das jahrelange Ermittlungsverfahren gegen den Rechtsextremen Tino Brandt und andere wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung eingeschaltet. Kriminalkommissar Uwe H. kam dazu im Herbst 1996 für mehrere Monate ins Landeskriminalamt in Erfurt. Das BKA stellte zudem technische Hilfe zur Verfügung, um sechs Monate lang Tino Brandt und Kai D. abzuhören. D. baute damals im Internet ein Infoportal für Rechtsextreme auf. Beide arbeiteten zu diesem Zeitpunkt auch schon für den Verfassungsschutz - Brandt für den in Thüringen und D. für den bayerischen.
Das BKA war damals auch in die Auswertung eingebunden. Geprüft wurden Telefonate zwischen Brandt und D. Die BKA-Experten kamen zu dem Schluss die Gespräche böten keinen Hinweis auf eine kriminelle Vereinigung. Allerdings hätten beide Extremisten - auch mit anderen Gesprächspartnern - wiederholt darüber geredet, dass sie abgehört werden.
Nach Vorlage der BKA-Expertise verfasste das LKA Thüringen seinen Abschlussbericht zum Ermittlungsverfahren nach Paragraf 129 des Strafgesetzbuches (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gegen Brandt, D. und andere. Die Staatsanwaltschaft Gera stellte aufgrund des Berichts das Verfahren offiziell ein.


