Reformation von A bis Z I – Ius reformandi: Augsburger Religionsfrieden

Der ius reformandi des Augsburger Reichs- und Religionsfriedes von 1555 schuf erstmals verbindliche Regeln, die das friedliche Zusammenleben von Protestanten und Katholiken im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation ermöglichte.

"cuius regio, eius religio"

Nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen zwischen den Territorialfürsten wurde am 25.09.1555 durch König Ferdinand I. per Reichsgesetz den Protestanten ihr Besitz und der Frieden garantiert. Den weltlichen Fürsten wurde Religionsfreiheit zugesichert, sie entscheiden mit ihrer eigenen Wahl auch über die Konfession ihrer Untertanen ("cuius regio, eius religio").

Mitteldeutschland, das Kerngebiet der Reformation, war zu dieser Zeit mit Ausnahme der kurmainzischen Gebiete Erfurt und Eichsfeld bereits rein protestantischer Konfession.