Neuregelung der Rundfunkfinanzierung : Entscheidung der Länder begrüßt
Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf ein Eckpunktepapier zur Rundfunkfinanzierung geeinigt. Es sieht vor, die bisher an ein Empfangsgerät geknüpfte Rundfunkgebühr zu einer geräteunabhängigen Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe umzuwandeln.
Nach der Neuregelung soll jede Wohnung einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer es gibt. Allerdings zahlt auch der, der gar kein Gerät besitzt. Der Betrag soll nicht höher als die bisherigen 17,98 Euro ausfallen.
MDR-Intendant Prof. Dr. Udo Reiter hat den Beschluss der Ministerpräsidenten, ab 2013 anstelle der Rundfunkgebühr eine einheitliche Wohnungs- und Betriebsstättenabgabe erheben zu wollen, als einen notwendigen und weitsichtigen Schritt bezeichnet. "Wir hätten dann ein Gebührenmodell, das man wieder vermitteln kann, das vernünftig und logisch ist und den Rang des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für diese Gesellschaft auch ausdrücklich anerkennt", so der Intendant. Auch ARD, ZDF und Deutschlandradio begrüßen die Entscheidung der Bundesländer.
ARD-Vorsitzender Peter Boudgoust sieht darin einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Rundfunkfinanzierung: "Es ist ein modernes System, das den technischen Entwicklungen gerecht wird und vieles einfacher und nachvollziehbarer macht. Auch wenn das aktuelle Gebührenmodell noch bis 2013 gilt, ist mit der Entscheidung der Ministerpräsidenten nun das Ziel klar bestimmt."
