SACHSEN-ANHALT HEUTE

Insel - Chemnitz - Insel : Ehemaliger Sexualstraftäter kehrt in die Altmark zurück

Ein verurteilter Sexualstraftäter ist ins Altmarkdorf Insel zurückgekehrt. Entsprechende Berichte von MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte am Donnerstag das Magdeburger Justizministerium. Demnach hat der Mann seinen neuen Wohnsitz Chemnitz wieder verlassen, obwohl er erst in der vergangenen Woche dorthin gezogen war. Die neue Adresse war allerdings nur einige Tage geheim geblieben - Medien spürten den Mann auf und berichteten darüber. Die Folge waren lautstarke Proteste der Anwohner.

Besorgnis im Justizministerium

Die Rückkehr des früheren Sicherungsverwahrten löste beim Justizministerium Besorgnis aus. Staatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer sagte dem MDR SACHSEN-ANHALT, man sei über die Situation betrübt. Man habe gehofft, dass der 54-Jährige an seinem neuen Wohnsitz Chemnitz Arbeit finden würde. Das habe sich nun zerschlagen. Der Staatssekretär beklagte zugleich, eine Resozialisierung des Mannes sei durch die Presseberichte schwieriger geworden.

Justizsprecherin Ute Albersmann sagte: "Er hatte gehofft, durch den Wohnortwechsel einen ruhigen Neustart ermöglicht zu bekommen." Die Situation in Chemnitz habe sich aber sehr schnell zugespitzt. Der Mann habe sich daraufhin entschieden, nach Insel zurückzukehren. In der 400-Einwohner-Ortschaft lebt er mit einem 64-Jährigen in einem Haus, der früher ebenfalls wegen Sexualdelikten in Sicherungsverwahrung war.

Am Freitag soll mit den Anwohnern in Insel über die Situation beraten werden. Sie hatten bereits monatelang für den Wegzug der beiden Männer demonstriert.

Nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtswidrig

Der 54-Jährige war wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Danach wurde nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet, da der Mann weiterhin als gefährlich galt. Im Jahr 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die in Deutschland bis dahin mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtswidrig ist. Daraufhin musste der Mann freigelassen werden. Er zog mit einem weiteren entlassenen Sexualstraftäter nach Insel. Beide haben ihre Strafe verbüßt, sind rein rechtlich frei und können daher ihren Wohnort selbst wählen, müssen aber noch Auflagen der Justiz erfüllen. Diesen sei der 54-Jährige immer nachgekommen, sagte Albersmann.

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Zuletzt aktualisiert: 01. Juni 2012, 15:47 Uhr

13. Heiko:
Wie lange will man noch Sachsen-Anhalt schaden? Unsere Abgeordneten währen in der Lage ein Ende zu machen was in Insel passiert, aber ich bin enttäucht von denen, unser Land hat das nicht verdient.
03.06.2012
10:36 Uhr
12. Heinz Faßbender:
TÄTER UND OPFER gibt es bei jedem Verbrechen, bei jeder Grausamkeit, bei jeder Ausbeutung, bei jeder Vergewaltigung, aber auch bei jeder Anmache, jedem Reinfallen, jeder Verführung, jedem Zerbrechen einer Liebe. Wenn es um eine Änderung zum Besseren gehen soll, denken wir immer zuerst an Verbote und an den Einsatz von Gewalt, Drohung und Strafen gegen die Täter. Doch damit sind wir im Grunde auch wieder nur Täter. Das sollten hier die Schreihälse mal bedenken…..
02.06.2012
11:48 Uhr
11. Jens:
Kinderschänder vergewaltiger und Mörder haben ihr Leben in der öffentlichen Gemeinschaft verwirkt und gehören angeprangert. In den USA weis jeder Dorfbewohner ob sein Nachbar ein Straftäter ist und dieser hat sich dort regelmässig bei seiner Dorfpolizei zu melden.
02.06.2012
10:06 Uhr
10. Barnigerodt Heidi:
Meine Meinung,solche Straftäter sollten nie wieder in Freiheit kommen,oder auf eine ganz kleine Insel ( nicht der Ort ist gemeint ) ausgesetzt werden.Wer denkt denn an die Opfer,könnte gerade ko...... 1969 wurde ich von einem Lehrer sex.genötigt und was kam dabei heraus,ich wanderte mit 12 Jahren ins Spezialkinderheim Ernst-Schneller-Heim nach Eilenburg.Dieses Monster hat in der Schule bei weiteren Mädchen weiter gemacht.Irgendwann stand das Schwein vor Gericht.Was draus wurde weiß ich nicht,bin aber dran. Und 1990 hat meine jüngste Tochter 6 Jahre alt ,das gleiche durch einen Nachbarn erleben müssen.Was kam dabei heraus,kann ich Ihnen sagen.Trotz Anzeige bei der Polizei mit meiner Tochter,ging es zwar zu Gericht,aber die netten Richter haben dieses Schwein als Alt und Krank eingestuft und ihn nach Hause entlassen.Mir fällt dazu nichts mehr ein.Nur das solche Menschen nie wieder in in Menschennähe gehören,denn wer es einmal macht macht es immer wieder.
02.06.2012
00:38 Uhr
9. Sachse:
Das war schon ein ganz starkes Stück diesen Verbrecher von Sachsen-Anhalt nach Chemnitz abschieben zu wollen. Sollen doch die EU-Richter und deren linke und grüne Parteifreunde diesen Herrn bei sich aufnehmen, denn die haben ja deutsches Recht ausgehebelt und ihn freigelassen. Weiterhin ist es wie immer in solchen Debatten, nach den Opfern fragt keiner.
01.06.2012
18:59 Uhr
8. Heinz Faßbender:
@Chemnitzer: dann ist es ein Skandal - weil mit dem Inhaftierten nix im Knast gemacht worden ist. Das können Sie aber nicht diesem Mann anheften, sondern Sie müssen den Staat zur Verantwortung ziehen.
01.06.2012
15:52 Uhr
7. Jonny Michel:
Es ist meiner Meinung nach eine widerliche Menschenjagt. Der Mann muss irgend wo leben und darf sich wohl ein solches neu aufbauen. Damm bitte schön mit der Hilfe der Anwohner. [...] Links sind aus rechtlichen Gründen leider nicht erlaubt. Online-Redaktion
01.06.2012
14:20 Uhr
6. Chemnitzer:
"Und wäre er ohne Therapie überhaupt wieder rausgekommen?" Lesen Sie sich doch erstmal in das Thema ein, bevor Sie in die Tasten hauen! Der Mann ist aufgrund eines Urteils des EuGH freigekommen, in dem die deutsche Praxis der Sicherungsverwahrung über Nacht aufgehoben wurde und mittlerweile über 100 hochgefährliche Schwerverbrecher auf freiem Fuße sind!
01.06.2012
13:07 Uhr
5. Heinz Faßbender:
@Chemnitzer: Hatte er denn keine Therapie im Knast? Und wäre er ohne Therapie überhaupt wieder rausgekommen? Gibt es nicht fachliche Prognosen bezüglich der Rückfälligkeit? Sollte man nicht all diese Fragen erstmal beantworten - bevor Menschen die ihre Strafe verbüßt haben - verjagt? Lassen wir uns vielleicht sehr schnell von irgendwelchen Presseberichterstattungsheuchler aufhetzen? Sollte der Deutsche Michel nicht mal darüber nachdenken – dass er ebenfalls in den Knast kommen könnte – und danach auf die Hilfe der Zivilgesellschaft baut – diese aber nicht bekommt? Und könnte nicht einer der Schreihälse nicht auch jemanden kennen – der sich an Kinder vergeht – es aber nicht meldet weil der Onkel aus der Familie ist? Keine Ahnung – aber das schießt mir so durch den Kopf – wenn ich bedenke das ja immer gesagt wird, dass Knast auch Resozialisierung bedeutet!
01.06.2012
12:19 Uhr
4. Chemnitzer:
@Heinz Faßbender: Kann ich ihnen gern sagen. Die Medien haben bei der Berichterstattung der letzten Tage leider verschwiegen, daß H-P. W. ein Therapieverweigerer ist. Findet man aber zum Glück noch im Netz in einem Artikel von 2010. Das die Chemnitzer (und andere) den nicht haben wollen, sollte einleuchten.
01.06.2012
12:02 Uhr

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Sicherungsverwahrung

In der Sicherungsverwahrung sind Menschen untergebracht, die ihre Strafe schon verbüßt haben, aber trotzdem noch als gefährlich gelten. Eine Reihe von Ex-Straftätern war aufgrund gerichtlicher Anordnung auf freien Fuß gesetzt worden, weil die nachträgliche Anordnung der Unterbringung gegen geltendes Recht verstieß.

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