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Tumulte am Landgericht Dessau-Roßlau

Freisprüche im Oury-Jalloh-Prozess

Im Prozess um den Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh hat das Landgericht Dessau-Roßlau die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen. Im Gerichtssaal kam es daraufhin zu Tumulten. Mit dem Prozess endet das längste und teuerste Verfahren in Dessau-Roßlau.


Prozess Feuertod Asylbewerber Ouri Jalloh Dessau; Rechte: dpa
Mehr als 60 Zeugen wurden gehört. (Archivbild vom Prozessauftakt 2006).

Im Prozess um den Feuertod des Afrikaners Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle sind die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen worden. Ihnen sei keine Mitschuld am Tod des Mannes aus Sierra Leone im Januar 2005 nachzuweisen, urteilte das Landgericht Dessau-Roßlau. Den Polizeibeamten waren Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässige Tötung vorgeworfen worden. Nach Bekanntgabe des Urteils kam es im Gerichtssaal zu Tumulten aus. Die Urteilsverkündung musste für eine Stunde unterbrochen werden.

"Trotz intensiver Bemühungen aller Prozessbeteiligten hatten wir
nicht die Chance, in einem Verfahren, das man ein rechtsstaatliches
Verfahren nennen könnte, aufzuklären."

Manfred Steinhoff
Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau

Nachdem im Saal die Ruhe wieder einkehrte, nannte Richter Manfred Steinhoff die Gründe für seine Entscheidung. Trotz aller Bemühungen sei das Verfahren gescheitert. Steinhoff kritisierte zugleich scharf die Polizei. Viele Aussagen - vor allem das einer Polizistin - seien widersprüchlich gewesen. Andere Zeugen hätten gelogen. Trotz aller Bemühungen habe keine Chance bestanden, den Tod des Mannes aus Sierra Leone aufzuklären. Den Behörden warf der Richter Schlamperei und Ignoranz vor.

Disziplinarverfahren angekündigt

Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Hövelmann (SPD) kündigte nach den Freisprüchen ein Disziplinarverfahren gegen die beiden Polizisten an. Unabhängig von strafrechtlicher Schuld sei die Frage der disziplinarrechtlichen Verantwortung zu klären. Weiter sagte Hövelmann, er sei beschämt, dass ein Mensch in der Obhut der Polizei einen so schrecklichen Tod gestorben sei.

"Ich möchte für mich persönlich, aber auch im Namen der gesamten Polizei des Landes Sachsen-Anhalt erneut meine Trauer und meine Beschämung darüber ausdrücken, dass ein Mensch in der Obhut der Polizei einen so schrecklichen Tod gestorben ist."

Holger Hövelmann (SPD)
Innenminister Sachsen-Anhalts

Rückblick

Oury Jalloh war am 7. Januar 2005 in einer Dessauer Polizeizelle verbrannt. Die Umstände des Todes konnten bis zum Schluss nicht eindeutig geklärt werden. Nach fünf Gutachten stand für das Gericht jedoch fest, dass Jalloh das Feuer in der Zelle selbst entzündete. Zu klären war, ob Polizisten, die damals Dienst hatten, den Tod hätten verhindern können. Zwei Beamte wurden angeklagt.

Staatsanwalt forderte Geldstrafe und Freispruch

Für den seinerzeit diensthabenden Polizisten hatte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 4.800 Euro gefordert. Nach Ansicht der Anklage hatte sich der Polizist der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht. Er habe nicht rechtzeitig und nicht richtig auf den Rauchalarm aus der Zelle reagiert. Hätte er einen Feuerlöscher mitgenommen, könne der Asylbewerber möglicherweise noch leben, betonte Preissner. Für den zweiten Angeklagten forderte die Staatsanwaltschaft Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch für beide Polzisten.


"Es wurde hier so viel vertuscht, so viel verpfuscht, dass sich der Sachverhalt nicht mehr aufklären lässt, obwohl ein Mensch zu Tode kam."

Nebenklagevertreterin Regina Götz
Demonstranten stellen den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh aus Sierra Leone nach.; Rechte: dpa
Demonstranten haben den Feuertod Jallohs vor dem Landgericht nachgestellt.

Proteste vor dem Landgericht

Etwa 30 Demonstranten hatten schon vor der Urteilsverkündung vor dem Gerichtsgebäude demonstriert. Mit Transparenten und in Sprechchören klagten sie an, Oury Jalloh sei ermordet worden. Dem Gericht warfen sie vor, die kriminelle Tat zu vertuschen. Nach der Urteilsverkündung kündigten ein Bruder des Toten und seine Freunde an, so lange zu kämpfen, bis die Wahrheit ans Licht komme. Eine Vertreterin der Nebenklage kündigte Revision des Verfahrens an.

Parteien kritisierten das Urteil scharf. Die Linkspartei erklärte, der Tod Jallohs sei ein nicht hinnehmbarer Skandal für den Rechtsstaat. Die Grünen sprachen von einem beschämenden Prozess mit vielen Beteiligten.

Mehr Fragen offen als beantwortet

Der Prozess begann im Frühjahr 2007. An 58 Verhandlungstagen befragte das Gericht mehr als 60 Zeugen sowie zwei medizinische Gutachter. Ursprünglich waren nur sechs Verhandlungstage angesetzt worden. Aber der Fall erwies sich als ausgesprochen kompliziert. Dazu trug auch bei, dass der Prozess erst mehr als zwei Jahre nach dem Geschehen eröffnet wurde. Dabei stellte sich heraus, dass der Fall bislang nicht sorgfältig und konsequent genug behandelt worden war.

Ein Brandsachverständiger am Institut der Feuerwehr in Heyrothsberge arbeitet im Nachbau einer Gewahrsamszelle des Polizeireviers Dessau neben einer auf dem Boden liegenden Puppe.; Rechte: dpa
Im Rahmen des Verfahrens wurden mehrere Brandgutachten eingeholt.

Gutachter sehen kein Fremdverschulden

Nach der zweiten Obduktion steht fest, dass Jalloh an einem Hitzeschock starb noch eher die Polizisten die Zelle öffneten. Auch wurden in fünf Brandversuchen nachgewiesen, dass es für Jalloh möglich war, den feuerfesten Bezug der Matratze selbst aufzuschlitzen und das Innere anzuzünden - obwohl er an Händen und Füßen gefesselt war.

Jalloh war in Gewahrsam genommen worden, weil er mehrere Frauen belästigt haben soll. Außerdem war er offenbar stark betrunken. Er wurde deshalb in eine Ausnüchterungszelle gebracht, wo er Feuer gelegt haben soll.

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Beiträge rund um den Jalloh-Prozess

Hier finden Sie ausgewählte Beiträge rund um den sogenannten Jalloh-Prozess am Landgericht Dessau-Roßlau.

Zuletzt aktualisiert: 08. Dezember 2008, 23:01 Uhr

 

 
 
 
 
 
 

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