Magdeburg
Thor-Steinar-Laden im Hundertwasserhaus geräumt
Im Magdeburger Hundertwasserhaus wird seit Freitag keine Bekleidung der bei Rechtsextremen beliebten Marke "Thor Steinar" mehr verkauft. Wie der Vermieter, die Gero AG, mitteilte, wurde das Geschäft aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Naumburg (OLG) geräumt.
OLG: Arglistige Täuschung
Das OLG hatte im Oktober entschieden, dass das Geschäft ausziehen muss, weil der Mieter den Vermieter vor dem Einzug 2007 über sein Sortiment arglistig getäuscht habe. Der Ladenbetreiber hatte dagegen beim Bundesgerichtshof Revision eingelegt, über die noch nicht entschieden ist. Das OLG-Urteil war aber vorläufig vollstreckbar, was nun geschah.
Geschichte eines Rechtsstreits
Das im Herbst 2005 eröffnete Hundertwasserhaus in Magdeburg ist das letzte große Werk des österreichischen Malers und Architekten Friedensreich Hundertwasser (1928-2000) und ist bei Touristen beliebt. Der Einzug des umstrittenen Bekleidungsgeschäfts im Sommer 2007 hatte für erhebliche Proteste gesorgt. Zwar hatte der Vermieter - eine Firma des katholischen Bistums Magdeburg - den Mietvertrag umgehend gekündigt, jedoch pochte der Ladenbetreiber auf dessen Einhaltung. Das Landgericht Magdeburg hatte die Räumung in erster Instanz bereits am 13. Februar 2008 angeordnet. Dagegen war der Betreiber in Berufung gegangen.
Thor Steinar: Rechtsstreit noch nicht beendet
Die in Zeesen in Brandenburg ansässige Bekleidungsfirma "Thor Steinar" erklärte, der Rechtsstreit sei unabhängig vom nun erfolgten Auszug aus dem Hundertwasserhaus noch nicht beendet. Die Revision gegen das OLG-Urteil vor dem Bundesgerichtshof werde weiter verfolgt. Seit kurzem betreibt das Unternehmen in Magdeburg bereits ein anderes Geschäft. Auch in anderen Städten wie Berlin, Leipzig oder Chemnitz gab es zuletzt rechtliche Auseinandersetzungen um Thor-Steinar-Läden.
Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2009, 14:13 Uhr
OLG-Begründung
Nach der OLG-Entscheidung vom Oktober 2008 hätte der Ladenbetreiber dem Mieter im Hundertwasserhaus auch ohne explizite Nachfrage mitteilen müssen, dass er Bekleidung der umstrittenen Marke verkaufen wolle. Wie eine Sprecherin des Gerichts seinerzeit erklärte, war er dazu verpflichtet, "weil er wusste, dass in breiten Teilen der Bevölkerung diese Marke eher der rechten Szene zugeordnet wird".
