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Ermittlungen

Gewalt-Opfer von Pömmelte tot

Kevin, der Jugendliche, der vor drei Jahren in Pömmelte (Salzlandkreis) von Neonazis schwer misshandelt wurde, ist tot. Der Rechtsanwalt der Mutter, Thomas Kämmer, sagte MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT, der Junge sei am 28. Dezember im thüringischen Tambach-Dietharz plötzlich zusammengebrochen und gestorben. Er hatte dort mit seiner Heimgruppe einen Urlaub verbracht.

Blick auf das Ortsschild der Gemeinde Pömmelte im Landkreis Schönebeck. ; Rechte: dpa
Das grausame Gewaltverbrechen brachte den kleinen Ort Pömmelte vor drei Jahren in die Schlagzeilen.

Todesursache bisher nicht geklärt

Der Hamburger Jurist bestätigte außerdem eine Meldung der "Bild"-Zeitung, wonach die Todesursache noch nicht geklärt ist. Er habe deshalb die Einäscherung stoppen lassen. Die Mutter will nun klären lassen, ob der 15-Jährige an Spätfolgen des Überfalls starb. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelt. Wie ein Behördensprecher erklärte, soll ein endgültiges gerichtsmedizinisches Gutachten zur Todesursache in vier Wochen vorliegen. Der Schüler lebte bis zu seinem Tod in einer betreuten Wohneinheit einer Jugendeinrichtung in Bernburg (Salzlandkreis).

"Wir haben die Einäscherung von Kevin gestoppt, die eigentlich heute [09.01.2009] hätte stattfinden sollen, weil wir - und das ist unglaublich genug - noch nicht wissen, ob überhaupt der Kopfbereich von Kevin voll umfänglich untersucht worden ist, um überhaupt feststellen zu können, dass die Todesursache vielleicht eine Spätfolge des damals erlittenen Schädel-Hirn-Traumas ist."

Thomas Kämmer
Rechtsanwalt der Mutter von Kevin
MDR 1 RADIO SACHSEN-ANHALT

Rückblick: Über eine Stunde gequält

Zum Zeitpunkt des Überfalls am 9. Januar 2006 war der damals 12-jährige Kevin in einem Kinderheim in der Gemeinde Pömmelte bei Schönebeck untergebracht. Fünf Neonazis hatten den Jungen damals über eine Stunde lang grausam gequält. Das Opfer erlitt laut einem Gutachten insgesamt 34 Verletzungen. Die rechten Schläger wurden am 22. Mai 2006 vom Amtsgericht Schönebeck zu Jugendstrafen von dreieinhalb und zwei Jahren verurteilt, zwei Täter erhielten Bewährungsstrafen. Als Grund des Übergriffs wird die dunkle Hautfarbe des Sohns einer deutschen Mutter und eines äthiopischen Vaters angenommen.

Zuletzt aktualisiert: 09. Januar 2009, 16:41 Uhr

 

 
 
 
 
 
 

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