Landgericht Magdeburg
Hohe Haftstrafe für Tod von Abiturienten
Für den gewaltsamen Tod eines 20-jährigen Abiturienten muss ein 21 Jahre alter Mann für acht Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn am Dienstag wegen Totschlags und Diebstahls zu einer Jugendstrafe.
Für die Richter bestand kein Zweifel, dass der 21-Jährige sein Opfer im August 2008 vor einer Magdeburger Diskothek zu Tode geprügelt habe. Er versetzte ihm Fußtritte und Faustschläge gegen den Kopf und in den Rücken. Dabei trug der Angeklagte schwere Springerstiefel und mit Quarzsand gefüllte Handschuhe. Nach dem Gewaltakt stahl er den Geldbeutel und die Tasche des Abiturienten. Nach Angaben des Richters gehört der Verurteilte der rechtsextremen Szene an.
Wortgerangel führt zu Schlägerei
Während des Prozesses war die Tat in 15 Verhandlungstagen detailliert rekonstruiert worden. Demnach waren sich die beiden angetrunkenen Männer am frühen Morgen nach einem Disko-Besuch begegnet. Aller Wahrscheinlichkeit nach bat der Angeklagte das Opfer um eine Zigarette, dabei kam es zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung. Das Opfer nannte den 21-Jährigen einen "Hobby-Nazi", woraufhin dieser auf den körperlich wesentlich schwächeren Abiturienten einprügelte.
Täter prahlt vor Zeugen
Nach Auffassung der Richter nahm der Angeklagte billigend in Kauf, dass sein Opfer sterben könnte. "Der hat sich gesagt, auch wenn es zum Tode kommt, ich mache weiter", sagte der Richter. Außerdem habe der 21-Jährige nach der Tat vor Zeugen geprahlt: "Ich hatte eine Schlägerei und der andere steht so leicht nicht mehr auf."
Wegen des Alters des Angeklagten fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, nur die Urteilsverkündung war öffentlich. Der 21-Jährige saß schon von 2006 bis Februar 2008 wegen diverser Vergehen im Gefängnis.
Zuletzt aktualisiert: 19. Mai 2009, 21:50 Uhr
