Zerstörung eines Versuchsfeldes
Gentechnikgegner müssen Schadenersatz zahlen
Die sechs Gentechnikgegner, die im April 2008 ein Versuchsfeld in Gatersleben zerstört haben, müssen Schadenersatz zahlen. Das Magdeburger Landgericht hat am Donnerstag entschieden, dass die vier Frauen und zwei Männer rechtswidrig handelten. Die genaue Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest, möglich sind bis zu 104.000 Euro.
Die Angeklagten hatten am 21. April 2008 das 2.500 Quadratmeter große Versuchsfeld für Genweizen umgepflügt. Geklagt hatte das Leibniz-Institut für Kulturpflanzenforschung in Gatersleben (IPK), das mit gentechnisch veränderten Pflanzen experimentiert. Das im Salzlandkreis ansässige Institut wollte in einem Zivilverfahren 245.000 Euro geltend machen. Davon sind jedoch aus Sicht des Gerichts 141.000 Euro nicht gerechtfertigt.
Prozesskostenhilfe abgelehnt
Nach Angaben des Gerichtssprechers haben die Gentechnikgegner nun vier Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Dann wird ein neuer Termin anberaumt. Entweder fällt dann ein weiteres Urteil oder es werden zunächst noch neue Beweise erhoben. Das Gericht lehnte zudem die Anträge von zwei Gentechnikgegnern auf Prozesskostenhilfe wegen mutwilligen Verhaltens ab.
Der Versuchsanbau von Genweizen in Gatersleben war Ende 2006 gestartet worden. Das wissenschaftliche Hauptziel des Versuchs, den Zusammenhang zwischen höherem Eiweißgehalt und Ertrag festzustellen, konnte IPK-Angaben zufolge nach der teilweisen Zerstörung nicht erreicht werden.
Zuletzt aktualisiert: 11. Juni 2009, 18:36 Uhr
