Tod in Polizeizelle
Fall Jalloh im Dezember vor Bundesgerichtshof
Ein Jahr nach dem Urteil im Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe mit dem Fall beschäftigen. Wie eine BGH-Sprecherin am Dienstag mitteilte, geht es in dem Verfahren am 17. Dezember um die Revision gegen den Spruch des Dessauer Landgerichts vom 8. Dezember 2008. Ob am selben Tag eine Entscheidung fällt, sei aber erst nach der Beratung des Senats absehbar.
Freispruch vor einem Jahr
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte zwei angeklagte Polizisten vom Vorwurf freigesprochen, am Tod Jallohs eine Mitschuld zu tragen. Die beiden Beamten waren wegen Körperverletzung mit Todesfolge beziehungsweise fahrlässiger Tötung durch Unterlassen angeklagt. Vor Gericht konnte dies den beiden aber nicht nachgewiesen werden. Gegen die Freisprüche hatten Staatsanwaltschaft und Opfervertreter Revision beantragt. Die Freisprüche hatten zudem bei einigen Menschenrechtsorganisationen Proteste ausgelöst.
Tod in Polizeizelle
Jalloh war im Januar 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers bei einem Brand ums Leben gekommen. Der Asylbewerber aus Sierra Leone war dort eingeliefert worden, weil er nach Polizeiangaben unter Drogen und Alkohol stehend in Dessau mehrere Frauen belästigt und den herbeigerufenen Beamten Widerstand geleistet hatte. Den anschließenden Brand in der Ausnüchterungszelle soll der Afrikaner, obwohl er gefesselt war, selbst mit einem Feuerzeug entfacht haben.
Zuletzt aktualisiert: 10. November 2009, 18:04 Uhr

