Landgericht Dessau-Roßlau
Urteil wegen Mordes an Obdachlosem rechtskräftig
Das Urteil gegen zwei Männer wegen der Ermordung eines Obdachlosen am Dessauer Hauptbahnhof ist rechtskräftig. Ein 24 Jahre alter Mann muss lebenslang in Haft, so wie es das Landgericht am 17. April entschieden hatte. Auch die Verurteilung des 34 Jahre alten alkoholkranken Mittäters zu zwölf Jahren Gefängnis ist nun rechtskräftig, teilte das Gericht mit. Beide Männer wurden des Mordes schuldig gesprochen.
"Mit diabolischer Freude"
Wie der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff bei der Urteilsbegründung im April sagte, haben die beiden Verurteilten "mit diabolischer Freude" ein Menschenleben vernichtet. Die Männer hätten ihrem Opfer aus Frust und mit voller Wucht den Schädel eingetreten. Im Falle des 24-Jährigen entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Für den 34-Jährigen hatte die Anklage allerdings 13 Jahre Haft beantragt. Die Verteidigung hatte auf sechs bzw. elf Jahre Haft plädiert.
"Beide wollten den Tod des Opfers. Mordlust hat sie zu dieser Tat getrieben."
Tat aus "Mordlust"
Laut dem Plädoyer von Oberstaatsanwalt Christian Preissner sollen die beiden Männer aus Dessau und Güterglück ihr Opfer in der Nacht zum 1. August 2008 aus "Mordlust" in einer Parkanlage vor dem Dessauer Hauptbahnhof getötet haben. Nach Angaben des Rechtsmediziners Manfred Kleiber gab es klare Hinweise, dass beide Angeklagte gleichermaßen am Tod des 50-Jährigen beteiligt waren. Vor Gericht beschuldigten sich die beiden arbeitslosen Männer gegenseitig.
Mit brachialer Gewalt getötet
Die beiden Angeklagten sollen den Obdachlosen mit brachialer Gewalt und aus reiner Verachtung getötet haben, so die Staatsanwaltschaft. Zeugen hatten beobachtet, wie einer der Männer mit einem Papierkorb aus Metall auf das wehrlose Opfer eingeschlagen hatte. Nach dem rechtsmedizinischen Gutachten starb der 50-Jährige aber an den Schädel-Tritten. Der Obdachlose hatte lediglich auf einer Bank übernachten wollen.
Grüne: "Rechte Einstellung" der Tat herausstellen
Der Landeschef der Grünen, Christoph Erdmenger, kritisierte nach der Urteilsverkündung, dass das Gericht keinen rechtsextremen Hintergrund der Tat herausstellte. Schließlich hätten die Ermittlungen ergeben, dass beide Täter entsprechende Musik hörten und Thor-Steinar-Kleidung trugen. Erdmenger forderte, den Mord von Dessau in die Statistik rechtsextremer Gewaltdelikte aufzunehmen. Oberstaatsanwalt Preissner hatte die "rechte Einstellung" der Verurteilten in seinem Plädoyer zwar eingeräumt, sie aber nicht als treibende Kraft für die Tat angesehen.
Zuletzt aktualisiert: 12. Mai 2009, 18:51 Uhr

