Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt und Brandenburg : Neue Zusammenarbeit beim Frauenvollzug

Sachsen-Anhalt will seine weiblichen Gefangenen künftig in der Niederlausitz unterbringen. Die Länder Sachsen-Anhalt und Brandenburg haben am Freitag einen entsprechenden Vertrag unterzeichnet. Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb und ihr Amtskollege Volkmar Schöneburg aus Brandenburg kamen dazu in Magdeburg zusammen.

Neue Wege im Frauenvollzug

Ein Justizvollzugsbeamter verschliesst eine Zelle
Justizvollzugsanstalt Luckau-Duben

Die Zusammenarbeit mit Brandenburg wurde möglich, weil es dort größere Kapazitäten für den Frauenvollzug gibt als in Sachsen-Anhalt. Bei der JVA Luckau-Duben bei Lübbenau/Spreewald handelt es sich um einen modernen Neubau, der im Jahr 2005 in Betrieb genommen wurde. Das Gefängnis hat derzeit Platz für rund 300 Häftlinge. Für die weiblichen Gefangenen aus Sachsen-Anhalt stellt Brandenburg 70 Haftplätze bereit.

Justizministerin Kolb sagte: "Von kommenden Montag an werden die ersten verurteilten Straftäterinnen nach Brandenburg gebracht". Die derzeit noch in Chemnitz einsitzenden Frauen würden von Januar an nach Luckau-Duben verlegt. Sachsen-Anhalt habe im Landeshaushalt 2013 für die Unterbringung der Häftlinge in Brandenburg 2,6 Millionen Euro eingeplant. Schöneburg glaubt, dass beide Länder von der Vereinbarung profitierten. Wegen der besseren Auslastung des Gefängnisses in Luckau-Duben könnten nun auch bessere Betreuung, medizinische Behandlung und Ausbildung angeboten werden. So erhielten die jungen Frauen die Gelegenheit, in der Haft ihren Schulabschluss nachzuholen und eine Ausbildung in den Bereichen Gebäudereinigung und Gastronomie zu absolvieren.

Nach Streit um Sicherungsverwahrung in Mitteldeutschland

Bislang sind weibliche Gefangene aus Sachsen-Anhalt in Chemnitz in Sachsen untergebracht. Der 2009 vereinbarte gemeinsame Frauenvollzug in Sachsen läuft Ende 2012 aus. Die neue Kooperation bei der Frauenhaft geht auf das Scheitern der Zusammenarbeit von Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen bei der Sicherungsverwahrung zurück. Die Sicherungsverwahrten aus allen drei Ländern sind bislang zentral in Sachsen-Anhalt untergebracht.

Nach einem Urteil des Naumburger Oberlandesgerichts müssen die Gefangenen aber künftig in deutlich größeren Zellen untergebracht werden. Weil Sachsen-Anhalt keine Möglichkeit sah, dies für die Gefangenen aus allen Ländern umzusetzen, hatte das Justizministerium die länderübergreifende Zusammenarbeit gekündigt. Im nächsten Schritt kündigte Sachsen dann seine Bereitschaft, die weiblichen Häftlinge aus Sachsen-Anhalt unterzubringen, weil man nun selbst mehr Platz benötige.

Zuletzt aktualisiert: 28. September 2012, 22:36 Uhr

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