Region Halle

Hintergrund : Stichwort: Haushaltssperre

Münzen liegen auf einem Bilanzpapier

Mit einer Haushaltshaltssperre schränken Kommunen die Möglichkeiten ein, Geld auszugeben. So soll verhindert werden, dass sich die finanzielle Lage der Kommune weiter verschlechtert und sich die Haushaltslage wieder normalisiert.

Das Prozedere ist in der entsprechenden Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) geregelt. Dazu heißt es beispielsweise in der sachsen-anhaltischen GemHVO: "Wenn die Entwicklung der Erträge und Einzahlungen oder der Aufwendungen und Auszahlungen es erfordert, kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme von Ansätzen für Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen von seiner Einwilligung abhängig machen."

Mit dem Instrument der Haushaltssperre überträgt sich also das Gemeindeoberhaupt selbst die Aufgabe, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob bestimmte Ausgaben erfolgen oder nicht. Er oder sie kann den gesamten Haushalt, aber auch nur bestimmte einzelne Bereiche unter die Sperre stellen. Ausgenommen von einer Haushaltsperre sind immer vertragliche Verpflichtungen und unabweisbare Ausgaben, so dass nie ein gesamter Haushalt gesperrt werden kann.

Zuletzt aktualisiert: 28. Juni 2010, 13:52 Uhr

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