Landesverfassungsgericht : Weitere Klage gegen Gebietsreform gescheitert
Vor dem Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau ist eine weitere Klage gegen die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt gescheitert. Die Gemeinde Domnitz hatte gegen ihre Auflösung wegen der Neubildung der Einheitsgemeinde Stadt Wettin-Löbejün geklagt.
Gericht bestätigt frühere Urteile
Domnitz hatte argumentiert, dass in der neuen Einheitsgemeinde weniger Menschen lebten, als die 10.000, die im Gesetz vorgeschrieben seien. Dieser Einschätzung folgte das Landesverfassungsgericht aber nicht. In dem Urteil, heißt es, der Gesetzgeber habe für Landkreise mit unterdurchschnittlicher Bevölkerungsdichte Abweichungen von der Regeleinwohnerzahl von 10.000 zugelassen. Die entsprechende Regelung habe das Landesverfassungsgericht bereits in einer früheren Entscheidung für verfassungsgemäß erklärt. Die Neugliederung der Gemeinden verletze auch das kommunale Selbstverwaltungsrecht nicht. Der Gesetzgeber habe sich bei der Gemeindegebietsreform am Gemeinwohl orientiert, urteilte das Verfassungsgericht. Es hielt sich damit an die Linie früherer Urteile.
Reform Ende 2010 abgeschlossen
Die Gemeindegebietsreform war in Sachsen-Anhalt Ende 2010 abgeschlossen worden. Bisher hatte nur die Gemeinde Schopsdorf im Jerichower Land mit ihrer Klage gegen die Eingemeindung in die Stadt Möckern Erfolg vor Gericht - aufgrund eines formellen Fehlers. Die Bewohner waren zu spät und damit nicht umfassend genug über die Fusion informiert worden. Die Gebietsreform als solche wurde aber nicht gekippt.
Ziel der Landesregierung war es, mit der Fusion von Kommunen schlankere Strukturen zu schaffen und somit Kosten zu senken. Dies geschah in einigen Gemeinden auch zwangsweise. Das Landesverfassungsgericht hatte die Reform bereits im April 2009 grundsätzlich bestätigt.

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