Landesverfassungsgericht : Reinsdorf scheitert mit Klage gegen Gemeindereform
Eine weitere Klage gegen die Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt ist gescheitert. Das Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau wies eine Beschwerde der Gemeinde Reinsdorf ab. Die Gemeinde hatte gegen ihre Auflösung und Eingemeindung in die Stadt Nebra geklagt. Reinsdorf gehörte ursprünglich der Verwaltungsgemeinschaft Unstruttal an. Deren übrige Mitgliedsgemeinden hatten sich in der Freiwilligkeitsphase zur Verbandsgemeinde Unstruttal zusammengeschlossen.
Gericht sieht keine Fehler
Wie ein Sprecher des Gerichts mitteilte, sah das Verfassungsgericht das kommunale Selbstverwaltungsrecht von Reinsdorf durch die neue Zuordnung nicht verletzt, Auch formelle Fehler habe das Gericht nicht gefunden. In ihrer Klage hatte die Gemeinde vor allem vorgebracht, dass in verschiedenen Fällen Benachrichtigungen für den Termin zur Bürgeranhörung an mehrere Empfänger mit identischer Anschrift in einem Umschlag verschickt worden waren.
Das Verfassungsgericht setzt mit dem Urteil seine bisherige Linie fort. Bis auf einen Fall sind bisher alle Klagen gegen die Gemeindereform abgelehnt worden. Die Ausnahme betraf Schopsdorf im Jerichower Land. Dort hatte es nach Ansicht der Richter Verfahrensfehler gegeben.
Die Gemeindegebietsreform war erst nach langem Hin und Her mit den Stimmen von CDU und SPD gebilligt worden und am 1. Januar 2011 zum Abschluss gekommen. Mit den neuen Regelungen hatten die betroffenen Kommunen ihre politische Eigenständigkeit verloren. Sie sind nun Teil größerer Einheitsgemeinden. Ziel der Gemeindegebietsreform war es, schlankere Verwaltungsstrukturen zu schaffen. Seit Abschluss der Reform gibt es in Sachsen-Anhalt noch 219 Städte und Gemeinden. 2007 waren es fünfmal so viele.

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