Landgericht Halle : Haftstrafe im Prozess gegen Pflegeeltern gefordert
Im Prozess um die Misshandlung zweier Pflegekinder vor dem Landgericht Halle hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag vier Jahre Haft für den Pflegevater gefordert. Dessen mitangeklagte Frau soll nach dem Willen der Anklage eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung erhalten. Dem schloss sich auch die Nebenklage an. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Vorwürfe hätten sich nicht bestätigt, die Zeugen seien nicht glaubwürdig, erklärten die Anwälte des Ehepaares. Das Urteil in dem seit September 2011 laufenden Verfahren soll, entgegen der ursprünglichen Ankündigung, erst am Freitag gesprochen werden. Das Gericht hatte ein geplantes ausführliches Schlusswort der Angeklagten und den Urteilsspruch aus Zeitgründen auf diesen Termin verschieben müssen.
Vorwurf schwerer Misshandlung
Dem Ehepaar aus der Nähe von Zeitz im Burgenlandkreis wird vorgeworfen, ein ihm zur Pflege anvertrautes Geschwisterpaar zwischen Mitte 2000 und Mai 2006 mehrfach misshandelt und gefährlich verletzt zu haben. Beide Angeklagte haben das stets bestritten. Anfang Februar hatte ein psychiatrischer Gutachter die Glaubwürdigkeit der Aussagen der heute 17-jährigen Pflegetochter und ihres mittlerweile 21 Jahre alten Bruders bestätigt. Der junge Mann hatte unter anderem ausgesagt, als Kind von seinen Pflegeeltern geschlagen und wie auch seine Schwester mehrfach im Keller und in der Garage eingesperrt worden zu sein. Das Mädchen soll zudem von der Pflegemutter mit einem Handfeger und einem Bügeleisen malträtiert worden sein. Die Glaubwürdigkeit der Aussage der 17-Jährigen, sie sei von ihrem Pflegevater auch sexuell missbraucht worden, wollte der Gutachter hingegen nicht hundertprozentig bestätigen. Nach Ansicht des Experten leiden die Geschwister bis heute seelisch unter den Erlebnissen, die sie in ihrer ehemaligen Pflegefamilie durchlitten.
Jugendamt erstattet Anzeige
Das Ehepaar hatte mit Unverständnis auf die Aussagen des Gutachters reagiert und die Vorwürfe vehement bestritten. Der Fall war ins Rollen gekommen, als das Jugendamt im April 2009 Anzeige gegen das Paar erstattete. Dem lagen laut Gericht schriftliche Schilderungen der Kinder zugrunde, die nach ihrem Leben in der Pflegefamilie wieder in einem Heim untergebracht worden waren. Das Mädchen war laut Anklage sechs Jahre alt, als das Martyrium begonnen haben soll, ihr Bruder zehn. Das Ehepaar hat den Angaben zufolge drei eigene Kinder.

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.