Zugunglück von Hordorf : Revision gegen Lokführer-Urteil angekündigt
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden: Der Lokführer ist schuldig. Die Richter haben den Lokführer von Hordorf zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und sind damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt. Ein Vertreter der Nebenklage hatte fünf Jahre Haft gefordert. Am 29. Januar 2011 verloren zehn Menschen beim Zugunglück von Hordorf ihr Leben, 22 wurden verletzt.
Einer der Nebenkläger will das Urteil gegen den Lokführer nicht akzeptieren und hat am Mittwoch angekündigt in Revision zu gehen. Sein Vertreter, Rechtsanwalt Jens Kownazi, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dabei gehe es nicht um das Strafmaß, sondern um eine umfangreichere Aufklärung des Unglücks. Die sei nicht ausreichend erfolgt. Gestellte Beweisanträge seien abgeschmettert worden, sagte Kownazi. Außerdem gebe es kein unfallanalytisches Gutachten. Das Revisionsverfahren würde am Bundesgerichtshof stattfinden.
Das Gericht wies die Vorwürfe in der Urteilsbegründung zurück. Aufgabe der Verhandlung sei es gewesen, die individuelle Schuld des Angeklagten zu überprüfen. Eine allumfassende Aufklärung und auch, ob die Bahn eine Schuld trage, sei nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen.
Der Lokführer selbst nahm den Schuldspruch ohne Regung auf. Sein Verteidiger, Dietmar Weitzel, zeigte sich dagegen mit dem Urteil zufrieden. Er werde vermutlich keine Rechtsmittel einlegen. Erneut kritisierte er aber die Bahn und gab dieser die Hauptschuld an dem Unglück. Es habe erst Tote geben müssen, bevor die gefährliche Strecke mit einem automatischen Bremssystem nachgerüstet worden sei, sagte er am Mittwoch. Weitzel geht davon aus, dass sein Mandant weiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten werde. Vielleicht werde er dort auch wieder als Lokführer eingesetzt.
Urteil: Bewährungsstrafe für Lokführer
Nach dem schweren Zugunglück von Hordorf ist der Lokführer des Güterzuges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg befand den 41-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig.
In der Urteilsverkündung hieß es, der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt.
"Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit"
Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling sagte in ihrer Urteilsbegründung, "dieser Zusammenstoß hätte von dem Angeklagten bei ständiger Beobachtung der Strecke verhindert werden können". Dies habe er trotz schlechter Sicht unterlassen, obwohl ihm "die Gefahren der Strecke bewusst" gewesen seien.
Damit ließen die Richter keinen Zweifel daran, dass das Unglück eindeutig auf menschliches Versagen des Angeklagten zurückzuführen ist. Ein "nur kurzer Moment der Unaufmerksamkeit" habe zu dem tragischen Ereignis geführt.
Weiter schloss das Gericht in der Urteilsbegründung aus, dass der Mann sich vor dem Unfall in der zweiten der beiden Loks aufgehalten hatte, wie nach dem Unfall vermutet worden war. Auch gebe es keine Hinweise, dass der Lokführer durch Telefonate mit einem Handy abgelenkt gewesen sei. Der Mann sei zudem ausreichend ausgebildet gewesen und habe auch nicht unter Drogeneinfluss gestanden, sagte Methling. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass dieser im Prozess Reue gezeigt hatte.
Lokführer entschuldigt sich unter Tränen
Bis zur Urteilsverkündung hatte der Angeklagte selbst vor Gericht geschwiegen. Zum Prozessauftakt hatte er lediglich in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt, er wisse nicht, warum er die Signale damals nicht wahrnahm. Bei den Familien der Opfer und den Verletzten entschuldigte er sich.
Das Recht auf sein letztes Wort aber hatte er am vergangenen Mittwoch genutzt, sich nochmals bei den Opfern zu enstschuldigen. Unter Tränen richtete er sich dieses Mal persönlich an die Hinterbliebenen und Verletzten. Er wisse, dass er das Geschehene nicht rückgängig machen könne, sagte er. Er wolle auch die Chance nutzen, denjenigen zu danken, die am Unglücksort halfen.
"Wir wurden alle schon mal zwangsgebremst"
Der Lokführer Thilo Böhmer hatte den Prozess beobachtet. Er führt selbst für ein privates Unternehmen Güterzüge und sagte dem MDR, "wie wurden alle schon mal zwangsgebremst". Darum kritisierte auch er eine schleppende Einführung der automatischen Bremssysteme auf weniger befahrenen Strecken im Osten. Man hätte es 20 Jahre lang nicht für nötig empfunden, die Strecke auszubauen. Verantwortlich dafür seien die Bundesverkehrsminister der vergangenen Jahre. "Der Unfall hätte nicht passieren dürfen", sagte der Lokführer.
Das Unglück wurde seit dem 8. Oktober vor Gericht aufgearbeitet. An sieben Verhandlungstagen wurden mehr als 30 Zeugen und Sachverständige gehört.
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