Sachsen-Anhalt

Zugunglück von Hordorf : Revision gegen Lokführer-Urteil angekündigt

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden: Der Lokführer ist schuldig. Die Richter haben den Lokführer von Hordorf zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt und sind damit den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung gefolgt. Ein Vertreter der Nebenklage hatte fünf Jahre Haft gefordert. Am 29. Januar 2011 verloren zehn Menschen beim Zugunglück von Hordorf ihr Leben, 22 wurden verletzt.

Blick in den Verhandlungssaal am 28.11.2012 beim Abschluss des Prozesses um das Zugunglück von Hordorf im Landgericht in Magdeburg (Sachsen-Anhalt), wo der Angeklagte Titus S. zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt wurde.

Einer der Nebenkläger will das Urteil gegen den Lokführer nicht akzeptieren und hat am Mittwoch angekündigt in Revision zu gehen. Sein Vertreter, Rechtsanwalt Jens Kownazi, sagte MDR SACHSEN-ANHALT, dabei gehe es nicht um das Strafmaß, sondern um eine umfangreichere Aufklärung des Unglücks. Die sei nicht ausreichend erfolgt. Gestellte Beweisanträge seien abgeschmettert worden, sagte Kownazi. Außerdem gebe es kein unfallanalytisches Gutachten. Das Revisionsverfahren würde am Bundesgerichtshof stattfinden.

Das Gericht wies die Vorwürfe in der Urteilsbegründung zurück. Aufgabe der Verhandlung sei es gewesen, die individuelle Schuld des Angeklagten zu überprüfen. Eine allumfassende Aufklärung und auch, ob die Bahn eine Schuld trage, sei nicht Gegenstand der Verhandlung gewesen.

Der Lokführer selbst nahm den Schuldspruch ohne Regung auf. Sein Verteidiger, Dietmar Weitzel, zeigte sich dagegen mit dem Urteil zufrieden. Er werde vermutlich keine Rechtsmittel einlegen. Erneut kritisierte er aber die Bahn und gab dieser die Hauptschuld an dem Unglück. Es habe erst Tote geben müssen, bevor die gefährliche Strecke mit einem automatischen Bremssystem nachgerüstet worden sei, sagte er am Mittwoch. Weitzel geht davon aus, dass sein Mandant weiter bei seinem bisherigen Arbeitgeber arbeiten werde. Vielleicht werde er dort auch wieder als Lokführer eingesetzt.

Urteil: Bewährungsstrafe für Lokführer

Nach dem schweren Zugunglück von Hordorf ist der Lokführer des Güterzuges zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Magdeburg befand den 41-Jährigen am Mittwoch der fahrlässigen Tötung in zehn Fällen, der fahrlässigen Körperverletzung in 22 Fällen sowie der fahrlässigen Gefährdung des Bahnverkehrs für schuldig.

In der Urteilsverkündung hieß es, der Angeklagte habe am 29. Januar 2011 mit seinem Güterzug ein Vorsignal und ein Hauptsignal überfahren und dadurch auf einer eingleisigen Strecke einen Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Personenzug verursacht. Bei dem Unglück kamen zehn Menschen ums Leben, 22 wurden verletzt.

"Ein kurzer Moment der Unaufmerksamkeit"

Die Vorsitzende Richterin Claudia Methling sagte in ihrer Urteilsbegründung, "dieser Zusammenstoß hätte von dem Angeklagten bei ständiger Beobachtung der Strecke verhindert werden können". Dies habe er trotz schlechter Sicht unterlassen, obwohl ihm "die Gefahren der Strecke bewusst" gewesen seien.

Damit ließen die Richter keinen Zweifel daran, dass das Unglück eindeutig auf menschliches Versagen des Angeklagten zurückzuführen ist. Ein "nur kurzer Moment der Unaufmerksamkeit" habe zu dem tragischen Ereignis geführt.

Weiter schloss das Gericht in der Urteilsbegründung aus, dass der Mann sich vor dem Unfall in der zweiten der beiden Loks aufgehalten hatte, wie nach dem Unfall vermutet worden war. Auch gebe es keine Hinweise, dass der Lokführer durch Telefonate mit einem Handy abgelenkt gewesen sei. Der Mann sei zudem ausreichend ausgebildet gewesen und habe auch nicht unter Drogeneinfluss gestanden, sagte Methling. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht, dass dieser im Prozess Reue gezeigt hatte.

Lokführer entschuldigt sich unter Tränen

Bis zur Urteilsverkündung hatte der Angeklagte selbst vor Gericht geschwiegen. Zum Prozessauftakt hatte er lediglich in einer schriftlichen Erklärung mitgeteilt, er wisse nicht, warum er die Signale damals nicht wahrnahm. Bei den Familien der Opfer und den Verletzten entschuldigte er sich.

Das Recht auf sein letztes Wort aber hatte er am vergangenen Mittwoch genutzt, sich nochmals bei den Opfern zu enstschuldigen. Unter Tränen richtete er sich dieses Mal persönlich an die Hinterbliebenen und Verletzten. Er wisse, dass er das Geschehene nicht rückgängig machen könne, sagte er. Er wolle auch die Chance nutzen, denjenigen zu danken, die am Unglücksort halfen.

"Wir wurden alle schon mal zwangsgebremst"

Der Lokführer Thilo Böhmer hatte den Prozess beobachtet. Er führt selbst für ein privates Unternehmen Güterzüge und sagte dem MDR, "wie wurden alle schon mal zwangsgebremst". Darum kritisierte auch er eine schleppende Einführung der automatischen Bremssysteme auf weniger befahrenen Strecken im Osten. Man hätte es 20 Jahre lang nicht für nötig empfunden, die Strecke auszubauen. Verantwortlich dafür seien die Bundesverkehrsminister der vergangenen Jahre. "Der Unfall hätte nicht passieren dürfen", sagte der Lokführer.

Das Unglück wurde seit dem 8. Oktober vor Gericht aufgearbeitet. An sieben Verhandlungstagen wurden mehr als 30 Zeugen und Sachverständige gehört.

Zuletzt aktualisiert: 28. November 2012, 21:35 Uhr

19. Peter Panda:
Ja, das ist Deutschland. 10 Menschen umgebracht und der Typ bekommt ein Jahr auf Bewährung. Jaha Menschenleben sind in diesem Land nicht viel wert. Da unterscheidet sich Deutschland nicht viel von irgendwelchen Bananenrepubliken aus der 8. Welt. Täter schützen und hofieren und Opfer verhöhnen, das kann die deutsche Justiz. Wie hat es die deutsche Punk-Band SLIME schon damals perfekt auf den Punkt gebracht. "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz."
29.11.2012
13:03 Uhr
18. bernd2001:
Hallo Thomas! Dass "Wenn der Herr Rüdiger Grube so etwas wie Anstand hätte, hätte Er die Verantwortung übernommen und zumindest seinen Platz geräumt. " ist ja wohl richtiger Quatsch. Beim nächsten Unfall auf einer Autobahn geht der Verkehrsminister, oder? Wer Haltesignale überfährt, aus welchem Grund auch immer ist Schuld. Gilt auch für Autofahrer die rote Ampeln überfahren. Ein Triebfahrzeugführer muß Streckenkenntniss besitzen. Damit weiß er, welches Zugsicherungssystem die befahrene Strecke hat. Darauf muß er sich einstellen. Somit sind alle Diskussionen über die Ausrüstung der Strecke gegenstandslos, auch wenn es wünschenswert wäre, wenn alle Strecken die entsprechende Ausrüstung hätten. Es soll aber auch Länder geben, da sind derartige Sachen unbekannt und dort fahren auch nicht täglich Züge ineinander. Einfach mal realistisch bleiben und sehen wer falsch gehandelt hat.
29.11.2012
07:31 Uhr
17. Juergen:
Ja, der Lokführer hat ein Vorsignal und ein Haltsignal überfahren, und das ist nach geltendem Recht fahrlässig. Man muss aber auch berücksichtigen, dass der Lokführer immer wieder in Fahrplan- und Streckenbuch schauen muss, sowie Tacho, Bremsdruck... überwachen muss. Sekundenschlaf, siehe aktuelle Dienstzeitdiskussion für Piloten, spielt u.U. auch eine Rolle. Insofern geht die Bewährungsstrafe für mich in Ordnung. Schwerwiegender ist die fehlende PZB, die den Fehler des Lokführers abgefangen hätte. Das System existiert seit 1954, hätte aber diesen Unfall verhindert. Meiner Meinung nach ist die PZB immer noch anerkannte Regel der Technik. Insofern kann man unabhängig von Erfüllung der Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung schon fragen, ob Eisenbahnbundesamt oder Bahn in der Vergangenheit nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Nach meiner Erinnerung stand zum Unfallzeitpunkt der flächendeckende Ausbau der PZB in Deutschland kurz vor dem Abschluss.
28.11.2012
22:29 Uhr
16. Michael:
Haben wir nicht Alle schon einmal getrieft? Zum Glück bei den Meisten ohne Folgen. Der Lokführer hat unbestritten Schuld auf sich geladen,aber er hat es doch nicht mit Absicht getan und er würde das Geschehende sicher rückgängig machen wollen. So tragisch dieses Unglück,vor allen Dingen für die Betroffenen auch ist,die Strafe ist völlig ausreichend,denn der Lokführer muss sein ganzes Leben mit dieser Schuld leben und das ist hart genug.
28.11.2012
20:06 Uhr
15. Beifahrer:
Bei Nebel erwartet man von einem Lokführer, dass er sich über den Kilometerzähler der Lok genau über den Aufenthaltsort auf der Strecke ständig informiert,dass er genau weiss, dass das nächste Signal soundsoviel hunderte Meterr voraus an derselben Stelle wie beim vorigen Mal steht. und dass er bei Nebel vor dem Signal anhält und erst weiterfährt, wenn er das Signal sicher erkannt hat. Gibt es eine Statistik, wie oft Rotlichtversdtösse sind? Gibt es ein Punktesystem? Warum darf ein Fahrgast nicht als Beifahrer auf der Lok mitreisen, gegen ein Entgelt, Bewerbungsfoto wie im vorigen Jahrtausend braucht man dafür nicht mehr, in den Bahnen wimmelt es neuerdings vor Überwachungsvideos.
28.11.2012
19:33 Uhr
14. Gerd Wilkens:
Wie so oft wird das falsche Schwein geschlachtet! Aus Kostengründen legt immer man wieder Tote und Verletze auf den Altar der Profitmaximierung. Die wirklichen Verursacher solcher unsinniger Sparmaßnahmen gehören auf mit Anklagebank neben dem Lokführer.
28.11.2012
18:12 Uhr
13. Hannes:
9. Justus : Die Hälfte in Deinem Beitrag ist gelogen. Für eine fahrlässige Tötung im Straßenverkehr hat man in Deutschland, je nach Einkommen mit einer Geldstrafe zu rechnen, selten mit Bewährung oder gar Freiheitsstrafe. Ich weiß wovon ich rede, habe beruflich jeden Tag damit zu tun.
28.11.2012
18:02 Uhr
12. Phil:
Wie kommt man allen ernstes auf die Idee die DB AG verurteilen zu wollen?? Veurteilen kann man nur jemanden der gegen geltendes Recht verstößt. Die DB hat sich an alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gehalten. Dass eine Nachrüstung von Zugbeeinflussungsanlagen auf allen Strecken wünschenswert ist, steht außer Frage, aber wer hier fordert die DB zu verurteilen, fordert die Abschaffung des Rechtsstaates...
28.11.2012
17:25 Uhr
11. Phil:
Wie kommt man allen ernstes auf die Idee die DB AG verurteilen zu wollen?? Veurteilen kann man nur jemanden der gegen geltendes Recht verstößt. Die DB hat sich an alle Gesetze, Verordnungen und Richtlinien gehalten. Dass eine Nachrüstung von Zugbeeinflussungsanlagen auf allen Strecken wünschenswert ist, steht außer Frage, aber wer hier fordert die DB zu verurteilen, fordert die Abschaffung des Rechtsstaates...
28.11.2012
17:16 Uhr
10. Steffen:
Wer ist eigentlich schuld, wenn ich mit dem Auto eine rote Ampel übersehe und einen Unfall baue? Da kann ich es doch auch nicht auf den Eigentümer der Strecke bzw. der Ampel schieben, sondern bin als Führer des Fahrzeuges allein für mein Verhalten verantwortlich. Da fragt keiner nach automatischen Bremssystemen. Auch der Fahrer eines Linienbusses wird doch vermutlich voll zur Verantwortung gezogen, wenn er im Dienst eine rote Ampel übersieht und es deswegen zum Unfall kommt. Warum gilt das nicht auch in diesem Fall? Es mutet schon merkwürdig an, die Betreiber der Strecke, die die Strecke durch entsprechende Signale gesperrt hatten, verantwortlich machen zu wollen.
28.11.2012
16:00 Uhr

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