Prozess um Zugunglück von Hordorf : Wo war der Lokführer beim Zusammenstoß?
Das Zugunglück von Hordorf hat viele Frage offengelassen. Eine davon lautet: Wo war der Führer des Güterzuges bei dem verheerenden Zusammenstoß - in der ersten Lok oder in der zweiten? Das Landgericht Magdeburg versuchte am dritten Verhandlungstag, dies mit Hilfe von Experten zu klären.
Im Prozess um das Zugunglück von Hordorf hat das Landgericht Magdeburg am dritten Verhandlungstag die Frage beleuchtet, in welcher der beiden Loks der Führer des Güterzugs war. Das Gericht befragte Experten, darunter auch eine Rechtsmedizinerin.
Ein Ingenieur sagte aus, dass es wahrscheinlich sei, dass sich der Angeklagte während der Kollision in der ersten Lok des Güterzuges aufgehalten habe. Dies habe er anhand von bestimmten Schalterstellungen auf Fotos erkannt. Von dieser Führungslok aus werde der Zug gesteuert und gebremst. Der mit Schotter beladene Güterzug war so schwer, dass er von zwei Loks gezogen wurde. Schon kurz nach dem Unglück war der Verdacht aufgekommen, der Lokführer könnte in der zweiten Lok gewesen sein. Von dieser Lok aus kann die Strecke nicht richtig eingesehen werden.
Lokführer hatte nur leichte Verletzungen
Vor Gericht äußerte sich zudem eine Rechtsmedizinerin. Sie sagte, dass bei dem Angeklagten nach dem Zusammenstoß mit einem Regionalzug des Harz-Elbe-Express nur leichte Verletzungen wie Kratzer und blaue Flecken festgestellt wurden. Über die Gründe könne sie nur mutmaßen: Erstens habe der 41-Jährige erhöht gesessen, zweitens könne die lange Schnauze der Lok den Aufprall entscheidend abgefedert und den Mann so im Führerhaus geschützt haben. Ob die leichten Verletzungen mit einem Aufenthalt in der ersten, völlig zerstörten Diesellok überhaupt einhergehen können, ließ die Medizinerin offen. Sie wolle nicht spekulieren, könne es aber nicht ausschließen.
Das Eisenbahn-Bundesamt kommt in seinem bereits veröffentlichten Untersuchungsbericht zu dem Ergebnis, dass die "führende Lok durch den Triebfahrzeugführer besetzt war". Von dort aus sei eine Schnellbremsung eingeleitet, heißt es in dem Bericht vom 14. September 2011. Experten des Amtes sollen am nächsten Prozesstag befragt werden.
Fahrdienstleiter warnte Lokführer über Funk
Am zweiten Verhandlungstag hatte ein Fahrdienstleiter den Angeklagten belastet. Unmittelbar vor dem Zugunglück habe er den Lokführer über Funk vor einem Zusammenstoß gewarnt, sagte der Fahrtdienstleiter aus. Ob der Angeklagte daraufhin gebremst habe, wisse er nicht. Dem Fahrdienstleiter zufolge war der Güterzug in der Unglücksnacht mit etwa 80 bis 90 Stundenkilometer am Stellwerk vorbeigefahren. Kurz darauf sei es zu dem Zusammenstoß gekommen.
Das Zugunglück von Hordorf
Am 29. Januar 2011 war in Hordorf bei Oschersleben ein Güterzug aus dem niedersächsischen Peine auf eingleisiger Strecke ungebremst in eine entgegenkommende Regionalbahn des Harz-Elbe-Express (HEX) gerast. Der Lokführer des HEX hatte seinen Zug noch abgebremst, konnte das Unglück damit aber nicht mehr verhindern. Der HEX-Lokführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste starben - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 22 Fahrgäste wurden verletzt. Der Lokführer des Güterzugs steht seit Montag vor Gericht. Er muss sich wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung sowie Gefährdung des Bahnverkehrs verantworten.
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