Insel - Chemnitz - Insel : Ehemaliger Sexualstraftäter kehrt in die Altmark zurück
Ein verurteilter Sexualstraftäter ist ins Altmarkdorf Insel zurückgekehrt. Entsprechende Berichte von MDR SACHSEN-ANHALT bestätigte am Donnerstag das Magdeburger Justizministerium. Demnach hat der Mann seinen neuen Wohnsitz Chemnitz wieder verlassen, obwohl er erst in der vergangenen Woche dorthin gezogen war. Die neue Adresse war allerdings nur einige Tage geheim geblieben - Medien spürten den Mann auf und berichteten darüber. Die Folge waren lautstarke Proteste der Anwohner.
Besorgnis im Justizministerium
Die Rückkehr des früheren Sicherungsverwahrten löste beim Justizministerium Besorgnis aus. Staatssekretär Eberhard Schmidt-Elsaeßer sagte dem MDR SACHSEN-ANHALT, man sei über die Situation betrübt. Man habe gehofft, dass der 54-Jährige an seinem neuen Wohnsitz Chemnitz Arbeit finden würde. Das habe sich nun zerschlagen. Der Staatssekretär beklagte zugleich, eine Resozialisierung des Mannes sei durch die Presseberichte schwieriger geworden.
Justizsprecherin Ute Albersmann sagte: "Er hatte gehofft, durch den Wohnortwechsel einen ruhigen Neustart ermöglicht zu bekommen." Die Situation in Chemnitz habe sich aber sehr schnell zugespitzt. Der Mann habe sich daraufhin entschieden, nach Insel zurückzukehren. In der 400-Einwohner-Ortschaft lebt er mit einem 64-Jährigen in einem Haus, der früher ebenfalls wegen Sexualdelikten in Sicherungsverwahrung war.
Am Freitag soll mit den Anwohnern in Insel über die Situation beraten werden. Sie hatten bereits monatelang für den Wegzug der beiden Männer demonstriert.
Nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtswidrig
Der 54-Jährige war wegen Vergewaltigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Danach wurde nachträglich Sicherungsverwahrung angeordnet, da der Mann weiterhin als gefährlich galt. Im Jahr 2010 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die in Deutschland bis dahin mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung rechtswidrig ist. Daraufhin musste der Mann freigelassen werden. Er zog mit einem weiteren entlassenen Sexualstraftäter nach Insel. Beide haben ihre Strafe verbüßt, sind rein rechtlich frei und können daher ihren Wohnort selbst wählen, müssen aber noch Auflagen der Justiz erfüllen. Diesen sei der 54-Jährige immer nachgekommen, sagte Albersmann.
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Sicherungsverwahrung
In der Sicherungsverwahrung sind Menschen untergebracht, die ihre Strafe schon verbüßt haben, aber trotzdem noch als gefährlich gelten. Eine Reihe von Ex-Straftätern war aufgrund gerichtlicher Anordnung auf freien Fuß gesetzt worden, weil die nachträgliche Anordnung der Unterbringung gegen geltendes Recht verstieß.


