Landgericht Magdeburg : Jalloh-Prozess: Staatsanwaltschaft fordert Geldstrafe
Im Berufungs-Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh hat die Staatsanwaltschaft Magdeburg eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro für den angeklagten Polizeibeamten gefordert. Zur Begründung hieß es, der frühere Dienstgruppenleiter habe durch Unterlassen fahrlässig den Tod des Mannes im Dessauer Polizeigewahrsam herbeigeführt.
Staatsanwaltschaft rückt von ursprünglicher Anklage ab
Oberstaatsanwalt Christian Preissner sagte, der Angeklagte hätte die Pflicht gehabt, selbst in die Zelle zu schauen und alles zur Rettung Jallohs zu unternehmen. Er hätte zudem prüfen müssen, ob der betrunkene und unter Drogen stehende Jalloh weiter hätte gefesselt bleiben müssen. Ferner hätte dessen Identität schneller festgestellt werden müssen. Laut Anklage soll der Polizeibeamte den Feueralarm zunächst zwei Mal ausgeschaltet haben, ohne dem auf den Grund zu gehen. Als die Zelle dann schließlich doch geöffnet wurde, sei Jalloh bereits tot gewesen.
Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft von Körperverletzung mit Todesfolge ausgegangen. Sie hatte vermutet, dass der Angeklagte nicht schnell genug auf den Rauchalarm reagiert und damit wertvolle Zeit für die Rettung vertan hatte. Laut Oberstaatsanwalt Preissner ist jedoch die Frage, ob der Polizeibeamte Jalloh tatsächlich hätte retten können, nicht eindeutig zu beantworten. Am 11. Dezember sollen die Plädoyers von Nebenklage und Verteidigung folgen. Das Urteil könnte am 18. Dezember fallen.
Neues Brandgutachten wurde abgelehnt
Am Vormittag hatte die Nebenklage zunächst beantragt, neue Brandversuche an Schweinen durchführen zu lassen, um ihrer Mord-Theorie nachzugehen. Tests mit und ohne Brandbeschleuniger sollten Klarheit bringen. Die Verteidigung des angeklagten früheren Dienstgruppenleiters widersprach den Plänen. Ein neuer Brandversuch könne die Umstände von damals nicht nachzeichnen, hieß es. Es sei Tatsache, dass nicht mehr alle Details des Brandes aufklärbar seien. Dieser Ansicht folgte auch die Vorsitzende Richterin, die den Antrag der Nebenklage ablehnte.
Fall warf viele Fragen auf
Der aus Sierra Leone stammende Jalloh war am 7. Januar 2005 bei einem Brand in einer Dessauer Ausnüchterungszelle gestorben. Der unter Alkohol und Drogeneinfluss stehende Asylbewerber war dorthin gebracht worden, nachdem er mehrere Frauen belästigt und Widerstand gegen herbeigerufene Polizeibeamte geleistet haben soll. Der Fall warf viele bis heute ungeklärte Fragen auf. Jalloh war an Händen und Füßen gefesselt, soll aber die Matratze in der Zelle mit seinem Feuerzeug selbst angezündet haben.
In einem ersten Verfahren vor dem Landgericht Dessau waren der damalige Dienstgruppenleiter und ein Kollege freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch für den Dienstgruppenleiter später auf und verwies das Verfahren zur Revision an das Landgericht Magdeburg. Das Revisionsverfahren begann schließlich im Januar 2011.
Jalloh-Initiative spricht von Mord
Unabhängig von dem Prozess hat die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem der Brandverlauf rekonstruiert werden soll. Mit der Untersuchung durch einen "internationalen und neutralen" Experten wolle die Initiative ihre Mord-Hypothese vor der weltweiten Öffentlichkeit bestätigen lassen, sagte ein Sprecher der Gruppe. Die 40.000 Euro teure Untersuchung werde durch eine Spendenaktion finanziert.
Die "Initiative in Gedenken an Oury Jalloh" hatte zuletzt mit einem Protestlager vor der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau die Erhebung einer Mordanklage gefordert. Zudem hatten die Internationale Liga für Menschenrechte und das Komitee für Grundrechte und Demokratie der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorgeworfen, eine Aufklärung über die Todesumstände nur vorzutäuschen, weil den "offensichtlichen Widersprüchen" bei dem Brand nicht nachgegangen werde.
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