Sachsen-Anhalt

Tod eines Kleinkindes : Bundesgerichtshof kassiert Urteil im Jason-Prozess

Der Prozess um den Tod des 18 Monate alten Jason aus Dessau muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch gegen den Stiefvater des Jungen auf. Das teilte eine Justizsprecherin am Freitag in Karlsruhe mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Entscheidung berichtet. Jetzt muss der Fall am Landgericht in Magdeburg neu verhandelt werden.

Gericht sah Totschlagsvorwurf nicht gegeben

Angeklagte im Gerichtssaal
Der Stiefvater des kleinen Jason muss sich erneut vor Gericht verantworten (Archivbild von der Prozesseröffnung 2010).

Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte den Stiefvater des Jungen im vergangenen Dezember vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Tat habe dem Angeklagten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Der 24-Jährige hatte angegeben, der Tod des Jungen sei ein Unfall gewesen. Er habe das Kind versehentlich fallen lassen, erklärte der wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Stiefvater das Kind so stark gegen ein Bett geschlagen hatte, dass es wenig später an seinen schweren Kopfverletzungen starb. Die Anklage hatte deshalb fünf Jahre Haft gefordert. Jasons Mutter, die wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt war, wurde ebenfalls freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, den Jungen unter Drogeneinfluss misshandelt und gebissen zu haben. Sie hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.

An schweren Schädelverletzungen gestorben

Der kleine Jason war im September 2009 in einer Klinik gestorben. Das später angeklagte Paar hatte selbst den Notarzt gerufen. Trotz zweier Notoperationen erlag das Kleinkind wenige Tage später seinen schweren Schädelverletzungen. Seit April 2010 mussten sich der Stiefvater und die Mutter des Jungen vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Zum Prozessauftakt war damals auch der Vorsitzende Richter noch von einer Verurteilung ausgegangen. Selbst eine Verurteilung wegen Mordes wurde zwischenzeitlich nicht ausgeschlossen. Umso überraschender war der spätere Freispruch für das angeklagte Duo.

Zuletzt aktualisiert: 26. Oktober 2012, 18:04 Uhr

3. F.Rödiger:
Auch nach so langer Zeit macht es mich als Dessauer immer noch traurig. Ich kann einfach das Schweigen der Mutter nicht begreifen - wie muss sie wohl ihren Sohn geliebt haben ??? Es ist ein Gerichtsfall der auf Zeit spielt und eventuell so später einmal "das Fass zum Überkochen" bringt. Davon kommt leider das Kind nicht wieder zurück aber der oder die Schuldige bekommt dann wenigstens eine gerechte (?) Strafe. Warten wir es ab - traurig bleibt es allemal.
26.10.2012
22:47 Uhr
2. Agnes:
Der Junge war im zuständigen Jugendamt bekannt. Ende 2008, Jason lebte, war im Zusammenhang mit einem anderen schlagzeilenträchtigen Fall der zuständige Abteilungsleiter (die Amtsleiterin hatte nicht den Mut und wohl auch kein Interesse) bei Stern TV zu Gast und sprach von einer "dünnen Personaldecke" in seiner Abteilung. Im Laufe des Jahres 2009, Jason lebte noch, war im Dessauer Amtsblatt und im Anhalt-Kurier der Mitteldeutschen Zeitung von einer personellen Unterbesetzung der sozialen Dienste im zuständigen Jugendamt zu lesen. Das vermindert nicht die Schuld des oder der unmittelbar Schuldigen, zeigt aber in eine Richtung, von der Hilfe hätte kommen müssen, aber auf Grund von Ignoranz in der Verwaltungsspitze nur unter unnötig erschwerten Bedingungen hätte kommen können und leider nicht kam. Der MDR könnte da mal recherchieren. Die genannten Quellen sind offen zugänglich.
26.10.2012
17:41 Uhr
1. User 0815:
"Gericht sah Totschlagsvorwurf nicht gegeben" Was für Vollpfosten sitzen eigentlich in unseren Gerichten??? Vielleicht ist das Kind noch selst Schuld. Soetwas gibt es nur in Deutschland!!! Hätte er das gleiche Urteil erhalten wenn das Kind ein ausländisches gewesen wäre???
26.10.2012
16:51 Uhr

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