Tod eines Kleinkindes : Bundesgerichtshof kassiert Urteil im Jason-Prozess
Der Prozess um den Tod des 18 Monate alten Jason aus Dessau muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof hob den Freispruch gegen den Stiefvater des Jungen auf. Das teilte eine Justizsprecherin am Freitag in Karlsruhe mit. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung über die Entscheidung berichtet. Jetzt muss der Fall am Landgericht in Magdeburg neu verhandelt werden.
Gericht sah Totschlagsvorwurf nicht gegeben
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte den Stiefvater des Jungen im vergangenen Dezember vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Die Tat habe dem Angeklagten nicht zweifelsfrei zugeordnet werden können, hieß es damals in der Urteilsbegründung. Der 24-Jährige hatte angegeben, der Tod des Jungen sei ein Unfall gewesen. Er habe das Kind versehentlich fallen lassen, erklärte der wegen Körperverletzung vorbestrafte Mann. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Stiefvater das Kind so stark gegen ein Bett geschlagen hatte, dass es wenig später an seinen schweren Kopfverletzungen starb. Die Anklage hatte deshalb fünf Jahre Haft gefordert. Jasons Mutter, die wegen Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt war, wurde ebenfalls freigesprochen. Ihr war vorgeworfen worden, den Jungen unter Drogeneinfluss misshandelt und gebissen zu haben. Sie hatte zu den Vorwürfen geschwiegen.
An schweren Schädelverletzungen gestorben
Der kleine Jason war im September 2009 in einer Klinik gestorben. Das später angeklagte Paar hatte selbst den Notarzt gerufen. Trotz zweier Notoperationen erlag das Kleinkind wenige Tage später seinen schweren Schädelverletzungen. Seit April 2010 mussten sich der Stiefvater und die Mutter des Jungen vor dem Landgericht Dessau-Roßlau verantworten. Zum Prozessauftakt war damals auch der Vorsitzende Richter noch von einer Verurteilung ausgegangen. Selbst eine Verurteilung wegen Mordes wurde zwischenzeitlich nicht ausgeschlossen. Umso überraschender war der spätere Freispruch für das angeklagte Duo.
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