Region Magdeburg

Prozess um Zugunglück von Hordorf : Lokführer bittet um Entschuldigung

Am 29. Januar 2011, um 22:24 Uhr stößt in Hordorf ein Güterzug mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express frontal zusammen. Bei Deutschlands schwerstem Zugunglück der vergangenen Jahre sterben der HEX-Zugführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 23 Menschen werden verletzt. Der Lokführer des Güterzugs überlebt. Gegen ihn hat am Montag der Prozess begonnen.

Prozessbeginn um Zugunglück von Hordorf am Magdeburger Landgericht

Der erste Tag im Prozess um das Zugunglück von Hordorf ist am Montag mit einer Entschuldigung des angeklagten Lokführers zu Ende gegangen. Der 41-Jährige muss sich vor dem Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung in zehn Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen sowie Gefährdung des Bahnverkehrs verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mehrere Haltesignale übersehen hat. Ihrer Ansicht nach hätte der Zugführer mit der nötigen Aufmerksamkeit den Zug bremsen und den Zusammenprall verhindern können.

Nur noch schemenhafte Erinnerungen

Der Lokführer kämpfte auf der Anklagebank sichtlich mit den Tränen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung sprach der 41-Jährige allen Hinterbliebenen sein tief empfundenes Mitgefühl aus und bat um Entschuldigung. Der Mann bezeichnete sich selbst als "begeisterten Eisenbahner". Es sei ihm bis heute unerklärlich, warum er die Signale nicht wahrgenommen habe. Ob es möglicherweise an Nebelschwaden lag, wüsste er nicht. Er habe nur noch die Lichter des entgegenkommenden Zuges gesehen. Das weitere Geschehen nach dem Unfall habe der Angeklagte nur noch bruch- und schemenhaft in Erinnerung.

Der Vizechef der Gewerkschaft der Lokomotivführer, Sven Grünwoldt, sagte bei MDR INFO, er halte einen Sekundenschlaf des angeklagten Lokführers für möglich. Gerade in den Nachtstunden müssten die Kollegen einiges unternehmen, um sich wach und fit zu halten. Unfälle wie in Hordorf fließen laut Grünwoldt deshalb in die Ausbildung der Lokführer mit ein. Es sei aber bedauerlich, dass diese erst passieren müssten, bevor man daraus lerne.

Angeklagtem drohen fünf Jahre Haft

Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Er wird am Mittwoch mit der Vernehmung des Fahrdienstleiters fortgesetzt. Zudem sollen mehrere Polizisten befragt werden, die in der Nacht des Unglücks im Einsatz waren. Insgesamt sind 29 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Neben Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gibt es nach Angaben des Gerichts 18 Nebenkläger, die von elf Anwälten vertreten werden.

Das Unglück

Am 29. Januar 2011 war in Hordorf bei Oschersleben ein mit Kalk beladener Güterzug aus Peine mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express (HEX) frontal zusammengestoßen. Der Lokführer des HEX hatte seinen Zug noch abgebremst, das Unglück aber konnte er damit nicht mehr verhindern. Um 22:24 Uhr prallten beide Züge im dichten Nebel aufeinander. Der Güterzug kam erst mehrere Hundert Meter hinter dem Unfallort zum Stehen. Die viel leichtere Regionalbahn wurde aus den Gleisen gehoben und regelrecht in die Luft geschleudert. Der HEX-Lokführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste starben - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 22 Fahrgäste und der Lokführer des Güterzugs werden verletzt.

Konsequenzen aus dem Unglück

Nach dem Zugunglück von Hordorf war darüber diskutiert worden, warum auf der eingleisigen Strecke kein automatisches Bremssystem für Züge installiert worden war. Die Vorrichtungen bremsen Züge, die ein Haltesignal überfahren haben, ab. In Ostdeutschland gab es zu diesem Zeitpunkt noch viele Strecken ohne dieses automatische Bremssystem. Einem Untersuchungsbericht der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zufolge hätte das Unglück damit verhindert werden können. Vier Monate nach dem Unfall wurde die Unglücksstrecke bei Hordorf nachgerüstet.

Als eine Konsequenz aus dem Zugunglück müssen alle Zugstrecken in Deutschland bis spätestens 2014 mit Notbremssystemen ausgestattet sein. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium etwa ein Jahr nach dem Unglück erlassen.

Zuletzt aktualisiert: 08. Oktober 2012, 20:43 Uhr

27. odysseus:
Ich möchte von einem Unfall erzählen, den ich hatte: Vor der Ampel hielt ein Kleinwagen und fuhr trotz grün nicht los. Ich zog mit dem Verkehr auf der linken Spur mit, bremste dann jedoch und stand genau dort, wo vorher der Kleinwagen stand. Dieser schleuderte schwer demoliert auf die Kreuzung, zwei Schwerverletzte, Totalschaden. Bei mir eine kleine Klammer an der Stoßstange leicht herausgerissen, nicht einmal Probleme wegen der Sicherheitsgurte. Und mein Auto wog bestimmt nicht tausenmal so viel wie der des anderen - soviel dazu, warum der Lokführer nicht verletzt war. Aber ich weiß schon, wie alles ausgeht - im zweifel für den Staatsanwalt. Wie Carl so schön sagte, wenn man nur Indizien hat, wird eben auf Bewährungsstrafe plädiert. Deutsches Rechstsystem: der trottelige Richter stimmt dem StA zu, und alles hat seine Ruh!
08.10.2012
17:24 Uhr
26. Markus Göpfert:
Die Verhandlung ist absolut gerechtfertigt, da der Lokführer ja eben noch nicht schuldig gesprochen wurde. Verhandlungen sind ja dazu da, offene Fragen zu klären und die Schuld zu beweisen. Von daher halte ich zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts von Strafenspekulationen. Fakt ist und da muss ich dem Kommentar von Thomas Jakob recht geben, ins unserer Leistungsgesellschaft zählt Rücksichtnahme leider nicht mehr viel.
08.10.2012
15:59 Uhr
25. a:
im grunde dasselbe in lila wie nach der transrapid-katastrophe.
08.10.2012
15:58 Uhr
24. Sherman:
@Andrea: Bei dem Flugzeugunglück über Überlingen war nicht "der Tower" schuld, genau genommen war überhaupt kein "Tower" involviert. Der Lotse saß in einem "Center" und hatte angemessen reagiert, leider gab es Unstimmigkeiten bei der Priorität zwischen Lotse und flugzeugeigenem Sicherheitssystem - will heißen, der Pilot wusste nicht, wessen Anweisungen er folgen sollte, der des Lotsen oder dem, was der Computer ihm sagte... und folgte derjenigen, die seine Ausbildung ihm vorschrieb. Zu seinem Unglück war der andere Pilot anders geschult worden. Seit diesem Unfall gibt es weltweit einheitliche Regelungen zur Prioritätenfolge. In allem anderen bin ich völlig Ihrer Meinung ;) Ich denke nur, dass man diese beiden Fälle nicht vergleichen sollte.
08.10.2012
15:40 Uhr
23. fa66:
@hmüller 15:15... Dazu muss ein Sekundenschlaf aber schon 90s dauern, um sicher zu sein, dass die Sifa zwischenzeitlich angesprochen haben müsste (unterstellt, dass Pedal oder Taster durch einen eingenickten Tf gedrückt bleiben).
08.10.2012
15:39 Uhr
22. hmüller:
zu 19 gute frage da könnte man stundenlang debattieren der begriff des Zugführers als Begriff für den Lokführer wurde vom Westen reingetragen. Vor 1989 hiess es Lokführer oder Triebfahrzeugführer. Der Zugführer war Begleiter im Zug ähnlich wie Schaffner aber mit Abfahrtsignallizenz und anderem. Da aber der westen ja nichts aus dem Osten übernehmen konnte wie wir alle wissen-wurde aus dem Triebfahrzeugführer kurzerhand der Zugführer anstatt Lokführer . Soweit in Kurzversion Andere wissenes sicher besser
08.10.2012
15:29 Uhr
21. Rainer:
Was war denn nun: Lokführer oder Zugführer? Oder ist das identisch?
08.10.2012
15:17 Uhr
20. hmüller:
Zu 17 Was ist ein Sekundenschlaf anderes als eine Bewusstlosigkeit?
08.10.2012
15:15 Uhr
19. fa66:
@hmüller 14:38: Was soll den in dieser Sache die Sifa bewerkstelligt haben können? Der Tf des unfallverursachenden Zuges ist ja wohl nicht ohnmächtig geworden. Und die Indusi (falls du die meinst) konnte mangels Vorhandensein einer Zugbeeinflussungsanlage auf jener Strecke nicht wirken.
08.10.2012
14:50 Uhr
18. hmüller:
Ja, Fragen bleiben. Wieso hat die Sifa nicht angesprochen? Die Sicherheitsfahrschaltung der Lok.Sie leitet doch bei Nichtbetätigen des Schalters 7bzw. Knopfes durch den Lokführer die Notbremsung automatisch ein. Mal abwarten, was der Prozess bringr und ob die Beantwortung der Frage veröffentlich wird Das der angeklagte Lokführer nur leicht verletzt wurde überrascht mich nicht-diese Lok mit Mittelführerstand hat einen langen Vorbau, der den Aufprall abfängt.
08.10.2012
14:38 Uhr

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