Region Magdeburg

Prozess um Zugunglück von Hordorf : Lokführer bittet um Entschuldigung

Am 29. Januar 2011, um 22:24 Uhr stößt in Hordorf ein Güterzug mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express frontal zusammen. Bei Deutschlands schwerstem Zugunglück der vergangenen Jahre sterben der HEX-Zugführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 23 Menschen werden verletzt. Der Lokführer des Güterzugs überlebt. Gegen ihn hat am Montag der Prozess begonnen.

Prozessbeginn um Zugunglück von Hordorf am Magdeburger Landgericht

Der erste Tag im Prozess um das Zugunglück von Hordorf ist am Montag mit einer Entschuldigung des angeklagten Lokführers zu Ende gegangen. Der 41-Jährige muss sich vor dem Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung in zehn Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen sowie Gefährdung des Bahnverkehrs verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mehrere Haltesignale übersehen hat. Ihrer Ansicht nach hätte der Zugführer mit der nötigen Aufmerksamkeit den Zug bremsen und den Zusammenprall verhindern können.

Nur noch schemenhafte Erinnerungen

Der Lokführer kämpfte auf der Anklagebank sichtlich mit den Tränen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung sprach der 41-Jährige allen Hinterbliebenen sein tief empfundenes Mitgefühl aus und bat um Entschuldigung. Der Mann bezeichnete sich selbst als "begeisterten Eisenbahner". Es sei ihm bis heute unerklärlich, warum er die Signale nicht wahrgenommen habe. Ob es möglicherweise an Nebelschwaden lag, wüsste er nicht. Er habe nur noch die Lichter des entgegenkommenden Zuges gesehen. Das weitere Geschehen nach dem Unfall habe der Angeklagte nur noch bruch- und schemenhaft in Erinnerung.

Der Vizechef der Gewerkschaft der Lokomotivführer, Sven Grünwoldt, sagte bei MDR INFO, er halte einen Sekundenschlaf des angeklagten Lokführers für möglich. Gerade in den Nachtstunden müssten die Kollegen einiges unternehmen, um sich wach und fit zu halten. Unfälle wie in Hordorf fließen laut Grünwoldt deshalb in die Ausbildung der Lokführer mit ein. Es sei aber bedauerlich, dass diese erst passieren müssten, bevor man daraus lerne.

Angeklagtem drohen fünf Jahre Haft

Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Er wird am Mittwoch mit der Vernehmung des Fahrdienstleiters fortgesetzt. Zudem sollen mehrere Polizisten befragt werden, die in der Nacht des Unglücks im Einsatz waren. Insgesamt sind 29 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Neben Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gibt es nach Angaben des Gerichts 18 Nebenkläger, die von elf Anwälten vertreten werden.

Das Unglück

Am 29. Januar 2011 war in Hordorf bei Oschersleben ein mit Kalk beladener Güterzug aus Peine mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express (HEX) frontal zusammengestoßen. Der Lokführer des HEX hatte seinen Zug noch abgebremst, das Unglück aber konnte er damit nicht mehr verhindern. Um 22:24 Uhr prallten beide Züge im dichten Nebel aufeinander. Der Güterzug kam erst mehrere Hundert Meter hinter dem Unfallort zum Stehen. Die viel leichtere Regionalbahn wurde aus den Gleisen gehoben und regelrecht in die Luft geschleudert. Der HEX-Lokführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste starben - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 22 Fahrgäste und der Lokführer des Güterzugs werden verletzt.

Konsequenzen aus dem Unglück

Nach dem Zugunglück von Hordorf war darüber diskutiert worden, warum auf der eingleisigen Strecke kein automatisches Bremssystem für Züge installiert worden war. Die Vorrichtungen bremsen Züge, die ein Haltesignal überfahren haben, ab. In Ostdeutschland gab es zu diesem Zeitpunkt noch viele Strecken ohne dieses automatische Bremssystem. Einem Untersuchungsbericht der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zufolge hätte das Unglück damit verhindert werden können. Vier Monate nach dem Unfall wurde die Unglücksstrecke bei Hordorf nachgerüstet.

Als eine Konsequenz aus dem Zugunglück müssen alle Zugstrecken in Deutschland bis spätestens 2014 mit Notbremssystemen ausgestattet sein. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium etwa ein Jahr nach dem Unglück erlassen.

Zuletzt aktualisiert: 08. Oktober 2012, 20:43 Uhr

17. fa66:
@Andrea 12:35 "Und warum wurde die Strecke durch das Kontrollzentrum für beide Züge freigegeben?" Die Strecke war ja nach Lage der berichteten Dinge _nicht_ in beide Richtungen freigegeben. Der Tf des den Unfall verursachenden Zuges ist offenbar am Vr0 (Halt erwarten) und danach am Hp0 (Halt) zeigenden Signal vorbeigefahren. Eine Frage ist also, ob die damals berichtete Streckenunkenntnis und der Nebel die Aufnahme der Signalbilder verhindert haben (unterstellt, dass kein Tf ohne Befehl, Rangier- oder Ersatzsignal freiwillig gegen Hp0 fährt).
08.10.2012
14:32 Uhr
16. Roland Tluk:
Also eins war es mit Sicherheit nicht: Vorsatz. Der Typ ist nicht Selbstmordgefärdet. Es nun mal eben jetzt passiert: Wieviele übersehen eine Ampel? Unzählige. Ich empfinde dieses Gericht als Abstrafkommando für jemanden, der schon bestraft ist. Die Toten werden da nicht mehr von lebendig.
08.10.2012
14:23 Uhr
15. Rotmilan:
Kurz nach dem Unglück wurde von vielen angezweifelt ob der Lokführer des Güterzuges sich überhaupt in der ersten Lok befand. Grund für diese Spekulation war wohl dass er überhaupt keine Verletzungen hatte, die Lok aber ziemlich mitgenommen war. Als er damals dazu befragt wurde, verweigerte er die Aussage. Ich bin kein Eisenbahner, weiß also nicht ob es möglich ist in einer anderen als der führenden Lok zu sitzen und den Zug zu steuern. Aber diese Spekulation taucht genausowenig wie die Tatsache der verweigerten Aussage in dem Bericht nicht auf.
08.10.2012
13:50 Uhr
14. A. Pineiro:
@Carl: Ihr Kommentar ist erschreckend. Ob es Beweise oder nur Indizien gibt, wird sich durch diesen Prozess klären. Auch dafür wird er geführt. Wenn die Beweise nicht überzeugend sind, kann es nur einen Freispruch geben, aber doch keine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe. Und wenn Sie den Artikel gelesen hätten, wäre Ihnen aufgefallen, dass es durchaus Technik gibt, die einen Zug stoppt, wenn er ein Haltesignal überfährt. Nur war diese Technik nicht installiert.
08.10.2012
13:48 Uhr
13. Thomas Jakob:
Wer sich ein wenig mit den Arbeitsbelastungen bei der Bahn auskennt und sich an die Privatisierung in England und die damit einhergehenden Zugunglücke erinnert, der weiß, dass hier auch von dem Umstand abgelenkt wird, dass es eigentlich nur um Profit geht. Ein Vergleich: Wer trägt die Verantwortung? Der LKW-Fahrer, der auf seinem eigenen Bock sitzt, weil die Firmen Outsourcing betreiben und ihn zwingen, unmögliche Termine einzuhalten, er aber gleichzeitig Geld verdienen muss, um Fahrzeug, sich selbst und seine Familie zu erhalten, dann aber völlig übermüdet auf einen Pkw auffährt und dabei Menschen tötet? Die einfach Version: der Kollege auf dem Bock ist der Schuldige. Oder aber: die marktwirtschaftliche Realität zwingt die Menschen dazu, Arbeitsschutzbestimmungen oder Pausen nicht einzuhalten. Hier wird die leichte Version gewählt. Schuld ist aber nicht nur der Lokführer, sondern die Realität der Arbeitswelt. Die Menschen werden durch eine Verurteilung auch nicht mehr lebendig.
08.10.2012
12:53 Uhr
12. Carl:
Also. wenn man keinen Beweis dafür hat, kann der Richter auch keine Schuld zusprechen. Allenfalls dürfte es Indizien geben. Ich würde bei solchen Indizien auf eine Haft, die komplett zur Bewährung ausgesetzt ist, plädieren. Wenn es doch eine Haltesignal gibt, und ein Zug fährt drüber, gibt es da keine Technik, die den Zug trotzdem halten lässt? Ich dachte wir sind schon auf dem Mond gewesen? Und so was kriegen wir nicht hin?
08.10.2012
12:44 Uhr
11. hansforst:
Als eine Konsequenz aus dem Zugunglück müssen alle Zugstrecken in Deutschland bis spätestens 2014 mit Notbremssystemen ausgestattet sein. Das sagt doch meiner Meinung alles. Mit Absicht oder fahrlässig hat der Lokführer den Unfall bestimmt nicht verursacht. Er saß schließlich selbst in einer Lok.
08.10.2012
12:39 Uhr
10. Andrea:
Von daher sehe ich es so, dass hier den Lokführer zwar eine kleinere Mitschuld trifft, aber die größere Schuld trifft die Mitarbeiter im Leitzentrum, die demm Regionalzug diese Strecke nicht hätten freigeben dürfen! Hier wurde im Kontrollzentrum versagt! Das erinnert irgendwie an dieses Flugzeugunglück von Überlingen, bei dem ebenfalls der Tower versagt hat! Darüber hinaus muss sich die Bahn fragen lassen: warum ist an diesem Streckenabschnitt immer noch kein automatisches Bremssystem installiert? Warum soll hier wieder ein kleiner Lockführer zum Sündenbock gemacht werden für etwas, was im Leitzentrum der Bahn verbockt wurde?? [...] | [Anmerkung der MDR.DE-Redaktion: Verstoß gegen die Kommentar-Richtlinien]
08.10.2012
12:36 Uhr
9. Andrea:
Also zu diesem Fall sage ich ebenfalls: wenn man sich die Fakten über den Unfallhergang anguckt, dann gibt es hier einwandfrei mehrere Schuldige und nicht nur den Lokführer alleine! Denn wie ich lese, herrschte zum Unfallzeitpunkt dichter Nebel. Daraus resultiert die Frage: konnten die Züge einander nicht sehen in diesem Nebel? Und warum wurde die Strecke durch das Kontrollzentrum für beide Züge freigegeben? Und warum wurde hier an dieser Strecke kein automatisches Bremssystem installiert?
08.10.2012
12:35 Uhr
8. Frank Brodmann:
Ob der Tf nun schuldig ist oder nicht,ich weiß wie die Sache ausgeht.Da ich selbst Tf bin kann ich euch sagen-den letzten beißen die Hunde !!!
08.10.2012
11:43 Uhr

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