Prozess um Zugunglück von Hordorf : Lokführer bittet um Entschuldigung
Am 29. Januar 2011, um 22:24 Uhr stößt in Hordorf ein Güterzug mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express frontal zusammen. Bei Deutschlands schwerstem Zugunglück der vergangenen Jahre sterben der HEX-Zugführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 23 Menschen werden verletzt. Der Lokführer des Güterzugs überlebt. Gegen ihn hat am Montag der Prozess begonnen.
Der erste Tag im Prozess um das Zugunglück von Hordorf ist am Montag mit einer Entschuldigung des angeklagten Lokführers zu Ende gegangen. Der 41-Jährige muss sich vor dem Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung in zehn Fällen, fahrlässiger Körperverletzung in 22 Fällen sowie Gefährdung des Bahnverkehrs verantworten.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte mehrere Haltesignale übersehen hat. Ihrer Ansicht nach hätte der Zugführer mit der nötigen Aufmerksamkeit den Zug bremsen und den Zusammenprall verhindern können.
Nur noch schemenhafte Erinnerungen
Der Lokführer kämpfte auf der Anklagebank sichtlich mit den Tränen. In einer von seinem Anwalt verlesenen Erklärung sprach der 41-Jährige allen Hinterbliebenen sein tief empfundenes Mitgefühl aus und bat um Entschuldigung. Der Mann bezeichnete sich selbst als "begeisterten Eisenbahner". Es sei ihm bis heute unerklärlich, warum er die Signale nicht wahrgenommen habe. Ob es möglicherweise an Nebelschwaden lag, wüsste er nicht. Er habe nur noch die Lichter des entgegenkommenden Zuges gesehen. Das weitere Geschehen nach dem Unfall habe der Angeklagte nur noch bruch- und schemenhaft in Erinnerung.
Der Vizechef der Gewerkschaft der Lokomotivführer, Sven Grünwoldt, sagte bei MDR INFO, er halte einen Sekundenschlaf des angeklagten Lokführers für möglich. Gerade in den Nachtstunden müssten die Kollegen einiges unternehmen, um sich wach und fit zu halten. Unfälle wie in Hordorf fließen laut Grünwoldt deshalb in die Ausbildung der Lokführer mit ein. Es sei aber bedauerlich, dass diese erst passieren müssten, bevor man daraus lerne.
Angeklagtem drohen fünf Jahre Haft
Bei einer Verurteilung droht dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. Für den Prozess sind zunächst fünf Verhandlungstage angesetzt. Er wird am Mittwoch mit der Vernehmung des Fahrdienstleiters fortgesetzt. Zudem sollen mehrere Polizisten befragt werden, die in der Nacht des Unglücks im Einsatz waren. Insgesamt sind 29 Zeugen und zwei Sachverständige geladen. Neben Staatsanwaltschaft und Angeklagtem gibt es nach Angaben des Gerichts 18 Nebenkläger, die von elf Anwälten vertreten werden.
Das Unglück
Am 29. Januar 2011 war in Hordorf bei Oschersleben ein mit Kalk beladener Güterzug aus Peine mit einer Regionalbahn des Harz-Elbe-Express (HEX) frontal zusammengestoßen. Der Lokführer des HEX hatte seinen Zug noch abgebremst, das Unglück aber konnte er damit nicht mehr verhindern. Um 22:24 Uhr prallten beide Züge im dichten Nebel aufeinander. Der Güterzug kam erst mehrere Hundert Meter hinter dem Unfallort zum Stehen. Die viel leichtere Regionalbahn wurde aus den Gleisen gehoben und regelrecht in die Luft geschleudert. Der HEX-Lokführer, die Zugbegleiterin und acht Fahrgäste starben - unter ihnen ein zwölf Jahre altes Mädchen. 22 Fahrgäste und der Lokführer des Güterzugs werden verletzt.
Konsequenzen aus dem Unglück
Nach dem Zugunglück von Hordorf war darüber diskutiert worden, warum auf der eingleisigen Strecke kein automatisches Bremssystem für Züge installiert worden war. Die Vorrichtungen bremsen Züge, die ein Haltesignal überfahren haben, ab. In Ostdeutschland gab es zu diesem Zeitpunkt noch viele Strecken ohne dieses automatische Bremssystem. Einem Untersuchungsbericht der Eisenbahn-Unfalluntersuchungsstelle des Bundes zufolge hätte das Unglück damit verhindert werden können. Vier Monate nach dem Unfall wurde die Unglücksstrecke bei Hordorf nachgerüstet.
Als eine Konsequenz aus dem Zugunglück müssen alle Zugstrecken in Deutschland bis spätestens 2014 mit Notbremssystemen ausgestattet sein. Eine entsprechende Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium etwa ein Jahr nach dem Unglück erlassen.
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