Landgericht Magdeburg : Kindstötung: Haftstrafe und Psychiatrie
Im Prozess um den Tod eines eineinhalbjährigen Mädchens hat das Landgericht Magdeburg die 31 Jahre alte Mutter verurteilt. Die Frau muss wegen Totschlags acht Jahre in Haft und wird in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht.
Gefahr für die Allgemeinheit
Die Angeklagte ist nach Auffassung des Gerichts wegen einer psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig. Da sie aber eine Gefährdung für die Allgemeinheit sei, wurde eine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt angeordnet. Ein Psychiater hatte in dem Prozess erklärt, dass die 31-Jährige in ihrer Kindheit körperlich und sexuell missbraucht worden sei. Die Angeklagte leide noch heute unter post-traumatischen Folgen. Ein weiterer Sachverständiger sagte, die Frau habe nicht erkannt, wie grausam sie mit ihrem Kind umgegangen sei.
Vor Gericht hatte die 31-Jährige zugegeben, ihre 18 Monate alte Tochter in einen Rucksack gesteckt und den Reißverschluss geschlossen zu haben. Trotz Reanimation starb das Mädchen wenige Tage später in einer Klinik. Die Frau war bereits vor einigen Jahren wegen der Tötung ihres Sohnes zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Auch in diesem Fall war das Gericht wegen einer psychischen Erkrankung von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen.
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