Änderungsantrag : Länder streiten über Mindestlohn
Vorstöße um einen branchenübergreifenen und deutschlandweiten Mindestlohn sind im Bundestag bislang gescheitert. Nun will der Bundesrat das Thema wieder auf die Agenda des Parlaments setzen. Im September legte Thüringen den anderen Länderregierungen einen Vorstoß vor, der nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten wird. Doch Sachsen-Anhalt kommt nun mit eigenen Vorstellungen und will den Vorstoß völlig abändern. In Thüringen stößt diese Kehrtwende auf starke Kritik.
In der Bundesratinitiative um einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn verhärten sich die Fronten zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Magdeburger CDU-SPD-Landesregierung hatte zuletzt einen Änderungsantrag im Bundesrat eingebracht, der der Thüringer Mindestlohninitiative weitestgehend widerspricht. Die Thüringer SPD und Linke reagierten mit scharfer Kritik und sprachen davon, dass Sachsen-Anhalt damit die Pläne Thüringens durchkreuze.
Magdeburg hat eigene Vorstellung von Mindestlohn
Im Änderungsantrag von Sachsen-Anhalt ist von einem deutschlandweit einheitlichen und branchenübergreifendem Mindestlohn wie ihn die Thüringer Landesregierung vorschlägt, keine Rede mehr. Stattdessen plädiert Magdeburg dafür, dass die Lohnuntergrenze je nach Branche und Region ausgehandelt wird. Auch sollen bestehende Tarifverträge einen Bestandsschutz bekommen, selbst wenn sie - wie etwa im Frisörgewerbe - Stundenlöhne von nur 3,82 Euro festschreiben.
Der Thüringer SPD-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Lemb sprach bei MDR SACHSEN-ANHALT von einem Schock. Sachsen-Anhalt springe von der vereinbarten Linie ab. Thüringens Linken-Fraktionschef Bodo Ramelow kritisierte, dass Sachsen-Anhalt all das konterkariere, was an Diskussionen zum Mindestlohn bislang bundesweit gelaufen sei.
Zustimmung der Länder bislang unterschiedlich
Die Thüringer CDU-SPD-Regierung hatte im September ihren Vorschlag im Bundesrat eingebracht und damit viel Zustimmung von anderen Ländern geerntet. Der Gesetzentwurf wird gerade in den entsprechenden Ausschüssen diskutiert und soll dann noch einmal im Bundestag vorgelegt werden. Die Thüringer Initiative sieht zudem vor, dass eine unabhängige Kommission aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite jährlich den bundesweiten Mindestlohn für alle Branchen festlegt. Saarland und Brandenburg sprechen sich klar für den Thüringer Vorstoß aus. Sachsen ist jedoch dagegen. Es will, dass der Mindestlohn nur in Branchen ausgehandelt wird, in denen es keine tarifliche Bindung gibt. Sachsen-Anhalt hatte Mitte September noch angedeutet, die Thüringer Initiative zu unterstützen. Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte damals aber zugleich erklärt, dass noch einiges verhandelt werden müsse.
Mit der Thüringer Initiative müsste sich der Bundestag nur befassen, wenn sie tatsächlich auch im Bundesrat angenommen wird. Doch die Entscheidung könnte äußerst knapp ausfallen. Im Bundesrat wären 35 von 69 Stimmen für einen Erfolg nötig. Die schwarz-gelb regierten Länder kommen auf 21 Stimmen, die mit einer großen Koalition auf 18. Die von der SPD oder in einer Koalition mit Grünen oder Linken geführten Länder schaffen 30 Stimmen.
Fast jeder Fünfte arbeitet für einen Niedriglohn
Im Bundestag ist eine gesetzliche Regelung zum Mindestlohn bislang immer gescheitert. Die Fronten sind hier stark verhärtet. Die SPD verlangt mindestens 8,50 Euro als Mindeststundenlohn, die Linksfraktion zehn Euro pro Stunde. Die FDP lehnt hingegen einen flächendeckenden Mindestlohn kategorisch ab. Die CDU ist beim Thema zweigeteilt.
In Deutschland arbeitet laut Statistischem Bundesamt fast jeder Fünfte für einen Niedriglohn. Die Arbeitnehmer müssen trotz Vollzeit-Arbeit ihren Lohn mit staatlichen Zuschüssen aufstocken. Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht hatte im September die Initiative ihres Landes damit begründet, dass nicht hinnehmbar sei, dass Menschen, die acht Stunden arbeiteten, sich noch als Bittsteller an den Staat wenden müssten. Momentan gibt es nur in einigen Branchen einen Mindestlohn, der von Branche zu Branche unterschiedlich geregelt ist. Gebäudereiniger müssen in den neuen Ländern mindestens 7,33 Euro und in den alten Ländern 8,28 Euro pro Stunde erhalten. Im Dachdeckerhandwerk gilt ein bundeseinheitlicher Mindestlohn von 11 Euro pro Stunde.
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