Sachsen-Anhalt

Landgericht Magdeburg : Lebenslang für Mord in Gartenanlage

Für den Mord an einer Schulfreundin in einer Magdeburger Gartenanlage muss ein 22 Jahre alter Mann lebenslang in Haft. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung.

Entlassung nach 15 Jahren möglich

Die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Damit kann der Mann bei guter Führung nach 15 Jahren aus der Haftentlassen werden.

Das Gericht lies in seinem Urteil keinen Zweifel daran erkennen, dass der 22-Jährige der Frau Ende August vergangenen Jahres auf den Kopf geschlagen, sie in einem Kinderpool ertränkt und sich an ihr vergangen hat. Der Verurteilte soll die Frau seit seiner Schulzeit gut gekannt haben.

Das Motiv war laut Anklage, dass der 22-Jährige sexuelles Interesse an der Frau hatte, sie dies aber nicht wollte. Vor dem Gericht hielten Familie und Freunde des Opfers eine Mahnwache ab. Mit Fotos und weißen Rosen erinnerten sie an die 18-Jährige.

Zuletzt aktualisiert: 07. Februar 2013, 10:01 Uhr

2. ronnybaby:
psychisch kranke, gewaltbereite menschen ohne hämmschwelle, machtgierige ohne skrupel sind keine mode-erscheinung sondern alt wie die menschheit selbst. schade ist halt nur, dass deutsche gesetze noch immer lücken aufweisen, die advokaten nutzen zu wissen, um wirklichen verbrechern zu helfen, während kleinkriminelle höchststrafen einfahren.
07.02.2013
15:17 Uhr
1. sternchendiana:
Viel zu wenig. Was sind 15 Jahre ?? Danach kann er wieder in Freiheit leben. !! Es gibt nur eine gerechte Strafe für so ein [...]!! Ich wünschen den Eltern von ihr alle Kraft der Welt. | [Anmerkung der MDR.DE-Redaktion: Wort entfernt]
07.02.2013
07:35 Uhr

Die Kommentierungsdauer ist abgelaufen.
Der Beitrag kann deshalb nicht mehr kommentiert werden.

© 2013 MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK