Landgericht Magdeburg : Lebenslang für Mord in Gartenanlage
Für den Mord an einer Schulfreundin in einer Magdeburger Gartenanlage muss ein 22 Jahre alter Mann lebenslang in Haft. Das Landgericht Magdeburg verurteilte ihn wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung.
Entlassung nach 15 Jahren möglich
Die von der Staatsanwaltschaft beantragte besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest. Damit kann der Mann bei guter Führung nach 15 Jahren aus der Haftentlassen werden.
Das Gericht lies in seinem Urteil keinen Zweifel daran erkennen, dass der 22-Jährige der Frau Ende August vergangenen Jahres auf den Kopf geschlagen, sie in einem Kinderpool ertränkt und sich an ihr vergangen hat. Der Verurteilte soll die Frau seit seiner Schulzeit gut gekannt haben.
Das Motiv war laut Anklage, dass der 22-Jährige sexuelles Interesse an der Frau hatte, sie dies aber nicht wollte. Vor dem Gericht hielten Familie und Freunde des Opfers eine Mahnwache ab. Mit Fotos und weißen Rosen erinnerten sie an die 18-Jährige.
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